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Fragen zur Einberufung und Verpflichtung

Begonnen von azkaro, 14. Mai 2010, 11:36:04

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azkaro

Guten Tag,

vor 1 1/2 Monaten wurde ich gemustert, t2, hab mich auch direkt beim Kreiswehrersatzamt über Verpflichtung usw. informiert. Jedoch hab ich noch einige Fragen, ich sollte angeben wann mein Wunschdatum zur Einberufung wäre, ich hab den 1.10 angegeben, wann ungefähr weiß ich genau wann ich eingerufen werde und wohin es geht? Sobald ich meine 6 monate gemacht habe geht es ja dann darum ob man sich verpflichtet. Wie läuft es genau ab? Wie muss ich mich bewerben? Ich wäre dankbar für jede Antwort und Hilfe!

schlammtreiber

Du kannst Dich bereits jetzt bewerben, also bevor der Grundwehrdienst beginnt. Man muss nicht damit warten (kann man aber, wenn man sich "den Laden vorher anschauen möchte")  ;)
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

ulli76

Du kannst (und solltest) dich mit Widerrufsmöglichkeit verpflichten. DAnn kannst du innerhalb der ersten 6 Monate ohne angabe von Gründen kündigen und musst nur die 6 Monate Wehrpflicht fertig machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RekrKp8

Lese ich aus Ihrem Beitrag, dass das Kreiswehrersatzamt bereits vom sechsmonatigem Wehrdienst ausgeht und spricht?

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