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Nur uffz anstatt stuffz. Trotz Berufserfahrung

Begonnen von Frank, 20. Mai 2010, 18:12:03

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Frank

Hallo war heute beim einplaner in Düsseldorf und werde Feldwebel im Fachdienst Kfz inst. Jetzt ist mir auf meinem Zettel aufgefallen das dort nicht stuffz als einstellungsdienstgrad steht sondern uffz. Aber ich arbeite schon 3jahre als kfz geselle.Der gute mann muss sich doch vertan haben oder seh ich das falsch??

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MediNight

Vielleicht wird Ihre Frage im § 13 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) beantwortet:

"(1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann
eingestellt werden

1. mit dem Dienstgrad Unteroffizier, wer

a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und
b) über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt,
c) im Militärmusikdienst nur, wer die Bildungsvoraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt und eine für den Musikerberuf übliche, mindestens dreijährige erfolgreiche praktische und theoretische Ausbildung in einem musikalischen Bildungsinstitut, bei einem Mitglied eines Kulturorchesters oder einer Lehrerin oder einem Lehrer in freiberuflicher Tätigkeit (Privatmusikerzieherin oder Privatmusikerzieher) abgeschlossen hat,

2. mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer

a) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt oder
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine anschließende mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.

(2) Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 erfüllen, sich mindestens für drei Jahre zum Dienst in der Bundeswehr verpflichten und eine Eignungsübung mit Erfolg abgeleistet haben.

(3) ..."

Haben Sie denn einen Realschulabschluß oder einen Hauptschulabschluß? Denn daran liegt meistens diese Unterscheidung Uffz oder StUffz begründet!

mailman

Er hat doch 3 Jahre als Geselle gearbeitet. Das dürfte doch für den SU reichen, da er dann Hauptschule hätte und mind 2 Jahre Berufstätigkeit?

Frank

Habe Hauptschulabschluss aber hab ja einen verwertbaren berufsschulabschluss mit 3 jahren berufserfahrung. Dann müsste es laut dem gestz stuffz sein oder lieg ich da falsch?

MediNight

Ups, Mailman, Sie haben natürlich recht! Streichen Sie meinen letzten Satz, so nach dem Motto: "Vergessen Sie alles ab guten Morgen!" :D

Andere Möglichkeit:

Es gibt unterschiedliche "Wertigkeiten" der Berufe für die Höhe des Einstellungsdienstgrades! Beispiel: Eine Einstellung als Uffz mit dem Ausbildungsberuf Kraftfahrzeug-MECHANIKER, aber eine Einstellung als StUffz mit dem Beruf Kraftfahrzeug-MECHATRONIKER! Dafür haben die Wehrdienstberater entsprechende Unterlagen, so dass hier letztendlich doch nur der Anruf beim WDB helfen kann!

mailman

Ich weiß nicht wie das bei FA ist. Das Gesetz bzieht sich wohl auf den die normale Laufbahn der Uffze o. P.

Bei den FA mit höherem DG sieht es anders aus meine ich. Da steigt ein Geselle als U (FA) ein und ein Meister oder Techniker mit SU (FA)

Aber das ist nur eine Vermutung.

MediNight

Ups, ich habe mich oben KOMPLETT vertan! Der Kamerad wird ja als Feldwebelanwärter eingestellt und da ist dann der § 17 der SLV maßgebend:

"(1) In das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit kann als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter eingestellt werden

1. mit dem Dienstgrad Unteroffizier, wer

a) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und
b) über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt,
c) im Militärmusikdienst nur, wer die Bildungsvoraussetzungen nach Buchstabe a erfüllt und eine für den Musikerberuf übliche, mindestens dreijährige erfolgreiche praktische und theoretische Ausbildung in einem musikalischen Bildungsinstitut, bei einem Mitglied eines Kulturorchesters oder einer Lehrerin oder einem Lehrer in freiberuflicher Tätigkeit (Privatmusikerzieherin oder Privatmusikerzieher) abgeschlossen hat,

2. mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer

a) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt oder einen Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienste erfolgreich abgeschlossen hat oder
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.

..."

Und hier ist tatsächlich eine Unterscheidung zwischen Uffz und StUffz nach dem Schulabschluss vorgenommen!

Der von mir oben zitierte § 13 gilt nur für die Laufbahn der Unteroffiziere im Fachdienst!

Frank

Aber dann würd ich immer noch als stuffz eingestellt oder nicht??
So hat es mir mein WDB bei der bewerbung zumindest damals gesagt.
Sollte ich dann doch vielleicht mal im ZNWG anrufen?

wolverine

Schadet doch nichts; insbesondere unter Hinweis auf den einschlägigen § der SLV und unter Vorlage entsprechender Arbeitsbescheinigungen sollte zumindest eine Erklärung dabei herauskommen. Auch Behörden machen Fehler.
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MediNight

Und woher möchten Sie dann den Realschulabschluss nehmen, der nach § 17 SLV für die Einstellung als StUffz notwendig ist ;) ? Lesen Sie doch nochmal die Inhalte des § 17 oben ... ;) !

Nein, nach dieser Rechtsgrundlage und den Aussagen, die Sie oben gemacht haben (Hauptschulabschluss, abgeschlossene Berufausbildung, drei jahre Berufspraxis), ist die Einstufung als Uffz richtig! Nur wenn Sie die Laufbahn der Unteroffiziere im Fachdienst (da ist dann beim StUffz schon der Enddienstgrad erreicht!) gewählt hätten, wären Sie sofort als StUffz eingestellt worden und hätten für die gesamte Verpflichtungszeit keine einzige Beförderung zu erwarten gehabt, zumindest keine zu einem höheren Dienstgrad!

Frank

b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.

Ja aber das hab ich doch!!!

Hauptschulabschluss,Berufsabschluss hab ich KFZ,und mindestens 2jahre hab ich auch gearbeitet.

ulli76

Ruf doch einfach biem ZNwG an, erklär denen, dass dir das nicht ganz klar ist.
Entweder können die dir ne Erklärung geben, warum du als Uffz eingestellt wirst, oder die haben nen Fehelr gemacht und könnten das direkt ändern.
Den Kopf wird dir keiner für´s Fragen abreissen.
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Timid

Zitat von: MediNight am 20. Mai 2010, 18:54:25Lesen Sie doch nochmal die Inhalte des § 17 oben ... ;) !

Die Voraussetzungen für die "Neckermann"-Uffze o.P. und m.P. sind allerdings weitestgehend identisch, die §13 und 17 unterscheiden sich da quasi nicht ;)  Auch bei den Feldwebeln kann man mit Hauptschulabschluss, Berufsausbildung und zweijähriger -erfahrung als StUffz eingestellt werden.
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MediNight

Zitat von: MediNight am 20. Mai 2010, 18:34:59
" ...2. mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier, wer

a) das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat und jeweils über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt oder einen Vorbereitungsdienst für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienste erfolgreich abgeschlossen hat oder
b) eine Hauptschule mit Erfolg besucht oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hat, über einen für die vorgesehene Verwendung verwertbaren Berufsabschluss verfügt und eine mindestens zweijährige förderliche berufliche Tätigkeit nachweist.

..."

So ;) ? Und was sagt dann der für die Feldwebelanwärter geltende und von mir aus der aktuellen SLV zitierte § 17 aus?

Meiner Meinung nach sagt er aus, dass man inder Laufbahn der Feldwebelanwärter nur mit Realschulabschluss als Stabsunteroffizier eingestellt werden kann! Der zuerst von mir fälschlicherweise zitierte § 13 gilt hier nicht (FA!) und sagt daher für den Kameraden gar nichts aus!