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Antrag auf Dienstunfähigkeit..

Begonnen von casa01, 28. Mai 2010, 12:18:46

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casa01

Hallo,

hätte ein paar Fragen. ICh bin mit dem Gedanken zur Bundeswehr gegangen um mich wärend des Grundwehrdienstes zu Verpflichten. Leider hat sich in meinem Privatleben in den letzten MOnaten einiges geändert und es ist jetzt nicht mal mehr möglich den GWD fertig zu leisten. Bin jetzt seit Januar dabei und wurde aufgrund der Probleme schon 2mal für je 2Wochen vom Chef und von der Ärztin nach Hause geschickt..

Ich hatte am Donnerstag noch einmal ein Termin bei der Ärztin und Sie sagte Sie schreibt mich bis Montag KZH und dann muss ich einen Antrag auf Dienstunfähigkeit stellen, da ich aus Ihrer Sicht nicht für den Dienst bei der Bundeswehr geeignet bin..

Jetzt meine Frage... Wie schaut dieser Antrag genau aus? Was genau muss dort rein in den Antrag?
Die Ärztin meinte ich muss dann zum Psychologen, der rdann letzentlich klärt ob ich Dienstunfähig bin oder nicht..
Wie lang dauert es bis ich zum Psychologen muss?
Und was ist in der Zeit dazwischen? Werd ich KzH geschrieben, oder muss ich bis dahin meinen Dienst in der Kaserne weiter verrichten?

DAnke schonmal für die Antworten.
lg

ulli76

Du kannst einen Antrag auf Dienstunfähigkeit stellen, musst das aber nicht. Wenn es Erkenntnisse gibt, dass du für den Dienst in der Bundeswehr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr geeignet bist, kann sowohl dein Chef als auch dein Truppenarzt als auch du selber ein Dienstunfähigkeitsverfahren anstreben.

Der erste Schritt wäre ein BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit- das wird von deinem Chef ausgestellt und vom SanBereich bearbeitet.  Wenn der Arzt es für notwendig erachtet, Fachärzte hinzuzuziehen, dann kann er das. In deinem Fall bekommst du wohl eine Überweisung zum Psychiater.
Wenn der Truppenarzt dann zu dem Schluss kommt, dass du auf Dauer nicht für deinen Dienstposten geeignet bist, schreibt er das auf den 90/5er. Das Urteil könnte dann heissen: Dauerhaft nicht verwendungsfähig- DU-Verfahren empfohlen. Das bekommt dann dein Chef. Der nimmt noch Stellung und schreibt dann wie er das sieht und ob ggf. ein anderer Dienstposten für dich in Frage käme. Wo das Ganze bei Wehrpflichtigen hingeschickt wird, kann ich nicht sagen- da die Fälle an meinem Standort eher SaZ betreffen (bei denen ist die SDBw, bzw. PersAmt zuständig). Dein Chef wird das aber wissen.
Irgentwann mehrere Wochen später kommt dann ein Schreiben von deiner personalbearbeitenden Stelle, dass das DU-Verfahren eingeleitet wird. Dann musst du nochmal zum SanBereich, da wird ein Gutachten erstellt und es gibt das 2. 90/5er diesmal auf Dienstfähigkeit- also es wird geprüft ob du überhaupt noch als Soldat geeignet bist. Dazu nimmt der Chef dann nochtmal Stellung und das Ganze geht dann wieder an die personalbearbeitende Stelle.
Wieder mehrere Wochen später kommt dann ein Schrieb, wo drin steht, dass du zu entlassen bist.
Wenn das Schreiben mal da ist, geht das innerhalb weniger Tage.

Das ganze Verfahren kann mehrere Monate dauern (meine letzten Fälle lagen so bei 3-6 Monaten). Ob du in der Zwischenzeit kzH geschrieben wirst oder nicht, entscheidet dein Chef nach Empfehlung des Truppenarztes.

Wie lange hättest du denn noch? Und vielleicht kannst du grob beschreiben, was sich bei dir so gravierend geändert hat. Da shilft bei der Einschätzung, ob ein DU-Verfahren überhaupt Sinn macht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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