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Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt

Begonnen von Forenmitglied, 08. Juli 2010, 10:49:19

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miguhamburg1

Lieber "Forenmitglied",

Sie fühlen sich persönlich "angefasst", was schade ist. Niemand verurteilt Sie, auch ist es mehr als legitim, dass man von seinem nebenberuflichen Engagement "etwas haben" will für das, was man gibt. Ob nun Geldleistungen und/oder Beförderung ist doch vollkommen unerheblich und neben der persönlichen herausforderung dürfte dies für die Masse der wehrübenden Reservisten zutreffen!

Sie haben hier Ihre Frage beantwortet bekommen - und nun müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihr Engagement für die Bundeswehr aufnehmen/fortsetzen wollen. Als Angehöriger der Reserve ist dieses Engagement immer mit den übrigen persönlichen Lebensumständen in Einklang zu bringen: Mit dem Arbeitgeber, den familiären Verpflichtungen oder Wünschen etc. Das ist nicht immer einfach und bei manchen geht es auch nicht. Und bei Ihnen scheint dies der Fall zu sein, so dass Ihnen hier der Eine oder andere geraten hat, auf die WÜ-Tätigkeit zu verzichten. Nicht mehr und nicht weniger!

der Lt

Am Rande: Unter einer Familienheimfahrt fallen NICHT die täglichen Pendelfahrten zwischen Wohnung und Dienststätte

OG_Gast

was heisst denn dieser kleine aber feine Unterschied im Falle des Kameraden "Forenmitglied"?

bekommt er da garkeine Reisekosten? das habe ich bisher so noch nicht gehört!

AriFuSchr

es wird unterschieden zwischen Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort (sie werden nicht erstattet)
und einer wöchentlichen Familienheimfahrt (sie wird erstattet)
Bitte ergänzend meine Vorposter lesen, ich möchte nicht alles wiederholen.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

MediNight

Die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Dienstort können lediglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angegeben werden! Finanziert werden sie nach Bundesreisekostengesetz allerdings nicht, sind daher also "Privatvergnügen"!

bayern bazi

und während einer wü können diese kosten bei der steuererklärung NICHT geltend gemacht werden, da auch keine steuerlich positiven einkünfte erzielt werden.

sämtliche zahlungen der Bundeswehr und der USG sind steuerfrei - und wo keine steuer bezhalt werden muss, können auch keine negativ einkünfte (ausgaben) geltend gemacht werden

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

MediNight

Wenn ich richtig informiert bin, unterliegen die Leistungen der Unterhaltssicherungsbehörde dem sog. Progressionsvorbehalt, müssen also bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden!

Daher kann ein Einkommensteuerpflichtiger auch die erwähnten Fahrten zum Dienst und vom Dienst nach Hause, für die er von der Bundesweehr NICHT entschädigt wird (also alles ausser Dienstreisen und Familienheimfahrten!), im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen! Fahrten die die Bundeswehr erstattet, dürfen da natürlich NICHT erwähnt werden!

Einkommensteuer wird immer aufs Jahr gerechnet und nicht auf den Zeitraum, in dem das Einkommen erzielt wird, bazi ;) ! Deswegen bekommen ja Studenten, die nur ein paar Wochen in den Semesterferien jobben, am Ende des Jahres (bzw. im Laufe des folgenden jahres bei der Steuererklärung ...) alle einbehaltene Steuer wieder zurück!

AriFuSchr

#22
also,

Leistungen nach dem USG sind nach § 3 Nr. 48 EStG steuerfrei.  Dies gilt nicht für Leistungen nach den §§ 7b, 13a und 13b USG, der Ausnahmetatbestand ergibt sich aus § 3 Nr.48 EStG i.V. mit § 15 (1) USG.

Richtig ist auch, dass die Leistungen nach dem USG (soweit steuerfrei) dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen.

Werbungskosten sind nur insoweit abzuziehen, als sie zusammen mit den bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbaren Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9 a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) übersteigen.

Die Fahrtkosten dürfen also entsprechend geltend gemacht werden, werden jedoch nur berücksichtigt, soweit sie den AN Pauschbetrag (920 €) (zusammen mit den WK/PB der übrigen Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) übersteigen. Zuschüsse des Dienstherrn werden entsprechend gekürzt, sie sind also mit anzugeben.


Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

islandhopper

Wie ist das ganze hier zu verstehen? Wenn ich jetzt eine WÜ mache und 3 Wochen meiner Arbeit fern bleibe, bekomme ich doch nur den Unterschiedsbetrag, damit mein "normales" Gehalt das Selbe bleibt, als wenn ich zur Arbeit gegangen wäre, oder?

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Martin B.

Nun ja wie man so liest geht es hier auch ums liebe Geld,
dazu muss ich sagen das auch ich 3 Kinder habe die von meinem MOB-TrpTeil ca 950 km weit weg wohnen und ich die Kids auch nur alle 3 bis 4 Wochen sehen kann wenn ich je 3 Monate Übe, das habe ich aber vorher schon gewußt und akzeptiert (sonst würde ich da nicht Üben).
Zu der RBH (Reisebeihilfe) stehen einem ab 4 Wochen WÜ 5 Heimfahrten zu (mit Pkw je bis 130-, Euro) macht aber der ReFü im Standort.
Im übrigen sollte jeder (der schon längere Zeit aus der BW ausgeschieden ist) erst einmal wieder ein Quartal AGA als Ausbilder mitmachen, ich habe jetzt schon 5 Quartale AGA hinter mir.

Erst Überlegen dann Beordern lassen nicht das du nur eine Karteileiche bist Martin.

MkG
Martin aus Aalen

ARMY STRONG

Zitat von: Martin B. am 22. November 2010, 14:14:59
Im übrigen sollte jeder (der schon längere Zeit aus der BW ausgeschieden ist) erst einmal wieder ein Quartal AGA als Ausbilder mitmachen, ich habe jetzt schon 5 Quartale AGA hinter mir.
Tolle Idee. ::)
Leute die erst schon keinen Plan mehr haben sollen auch noch ausbilden... ???
Die armen Rekruten... :(

Chef_6/451

Zitat von: Martin B. am 22. November 2010, 14:14:59
Zu der RBH (Reisebeihilfe) stehen einem ab 4 Wochen WÜ 5 Heimfahrten zu (mit Pkw je bis 130-, Euro) macht aber der ReFü im Standort.

Und bevor man Quark erzählt...
Es steht bereits hier im Thread inclusive der Quelle.
Familienheimfahrten (nicht Reisebeihilfe) werden ab dem 13. Wehrübungstag (nicht 4 Wochen) gewährt. Und zwar 5 pro Kalendermonat. Diese können auch mit dem PKW erfolgen (oder wahlweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Flugzeug o.ä.)
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

dgs

Mir wurden nur für die An.-/Abreise die tatsächlichen KM abgerechnet, für die Heimfahrten lediglich die Kosten für eine entsprechende ÖPN-Karte erstattet.
kleiner Unterschied

der_stuffz

PKW Höchstegrenze An und Abreise 130€

Heimfahrten nur bis zur Höhe des Fahrkartenpreises in der 2. Klasse wird erstattet auch wenn man mit dem Auto fährt.

Wenn sich ein Flug lohnt, wird der auch nur bis zu dem Fahrkartenpreis erstattet.


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