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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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Amadeus89


LwPersFw

Zitat von: Amadeus89 am 07. November 2018, 09:59:03
Also wartet man im Schnitt 2 Jahre bis halt die neue BU rechtskräftig ist ?

Das meinte Ralf nicht... Er wollte verdeutlichen, dass, da normale PBU nur alle 2 Jahre erstellt werden, diese "Zusatzpunkte" auch eben nur alle 2 Jahre hinzugerechnet werden können...


Grundsätzlich gilt:

Planmäßige Beurteilungen werden grundsätzlich erstmals 6 Monate nach dem jeweiligen
Vorlagetermin (31.03./30.09.) berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung vorgezogen
erstellt wurde, jedoch nicht, wenn sie aus bestimmten Anlässen, gemäß Nr. 204 a (1) bis (2) und (4)
bis (10) der Zentrale Dienstvorschrift A-1340/50 ,,Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr", erstellt wurde. Sonderbeurteilungen werden berücksichtigt, wenn sie an die Stelle einer
fehlenden oder aufgehobenen und nicht neu erstellten planmäßigen Beurteilung treten.

Aus der Gesamtzahl der Soldatinnen bzw. Soldaten wird betrachtet, wer die Voraussetzungen
für eine Beförderung oder Einweisung (Beförderungs-/Einweisungsreife) gemäß der A-1340/49, sowie
die in den Abschnitten 2 bis 5 für die jeweilige Laufbahn ggf. genannten weiteren Voraussetzungen
(z. B. Dienstzeit im jeweiligen und bzw. oder einem bestimmten Dienstgrad) erfüllt.

Mit Erreichen der Beförderungs-/Einweisungsreife werden die Soldatinnen bzw. Soldaten in
die Beförderungs-/Einweisungsreihenfolge zum jeweiligen Dienstgrad bzw. in die jeweilige BesGr
aufgenommen. Dabei sind die Reihenfolgen getrennt nach den Laufbahngruppen der Mannschaften,
der Unteroffiziere und Offiziere zu bilden. Innerhalb der Laufbahngruppe der Unteroffiziere ist zwischen
Fachunteroffizieren und Feldwebeln zu unterscheiden. Innerhalb der Laufbahngruppe der Offiziere ist
nach Laufbahnen zu unterscheiden.

Innerhalb der jeweiligen Beförderungs-/Einweisungsreihenfolge sind die Soldatinnen bzw. Soldaten,
gemäß den jeweilig zutreffenden, in den Abschnitten 2 bis 5 dargestellten Vorgaben, zu reihen.


Und speziell für die Feldwebel-Laufbahnen:

Die Beförderung zum Eingangsdienstgrad Feldwebel in den Laufbahnen der Feldwebel setzt
die Laufbahnbefähigung für die jeweilige Feldwebellaufbahn voraus. Danach besteht die Möglichkeit
der Beförderung zum Oberfeldwebel, Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel.


Für die Bildung von Beförderungsreihenfolgen zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und
Oberstabsfeldwebel ist vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung heranzuziehen (siehe Nr. 407).
Ergehen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere
planmäßige Beurteilungen und werden diese bestandskräftig, ist die jeweils jüngste Beurteilung als die
aktuelle planmäßige Beurteilung zu werten. Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen
aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung
des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen. Dies gilt jedoch für höchstens 3
zurückliegende (historische) planmäßige Beurteilungen (siehe Nr. 408).

Die aktuelle planmäßige Beurteilung wird wie folgt berücksichtigt:

Aufgabenerfüllung auf Dienstposten + Entwicklungsprognose

Durchschnittswert x 20                   + bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn                100 Punkte
                                                       bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn 90 Punkte
                                                       bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive                           80 Punkte
                                                       individuelle Laufbahnperspektive erreicht                           0 Punkte


Die Bewertungen der Förderungswürdigkeit bzw. Entwicklungsprognose (historischer)
planmäßiger Beurteilungen (siehe Nr. 406) werden wie folgt berücksichtigt:

(historische) Prognose                                                          zweit-       dritt-       viertletzte
E/bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn                   50           33              20           Punkte
D/bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn   45           30              18           Punkte
C/bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive                             40           27              16           Punkte
A/B/individuelle Laufbahnperspektive erreicht                          0             0                0            Punkte


Besondere Auslandsverwendungen und Missionen9 werden in den Beförderungsreihenfolgen
je 30 Tage mit einem Punkt berücksichtigt. Diese Punkte werden erstmals mit zweimonatiger
Verzögerung in den Beförderungsreihenfolgen berücksichtigt.
Alle Punkte verfallen jeweils nach einer Beförderung.

(Es sind ausschließlich Zeiten für besondere Auslandsverwendungen und Missionen zu berücksichtigen,
die ab dem 1. April 2008 geleistet wurden. Dies gilt auch, wenn der 1. April 2008 innerhalb eines
Einsatzzeitraumes liegt.)
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Im Anhang eine sehr gute Broschüre, die sehr umfangreich das komplexe Thema "Wann werde ich befördert ?" beleuchtet und erklärt.

Sie ist zwar aus dem Jahr 2011 ... so das sich einige "Stellmotoren" verändert haben - z.B. statt Personalabbau nun Personalaufwuchs -,
aber die grundsätzlichen Aspekte haben unverändert ihre Gültigkeit.



Auch beachten ... Vorschriften wurden umbenannt... es gibt heute z.T. neue Bezeichnungen (z.B. DPäK anstatt z.b.V.)... die Hinweise im Impressum der Broschüre.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


LwPersFw

Aus der Antwort des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2017:


"Eine Beförderung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) sowie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) ist nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle zulässig.
Die Wartezeiten auf eine Beförderung oder Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die in ihrer Gesamtheit wirken.

Nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Planstellen regelmäßig nur für Daueraufgaben eingerichtet werden.
Diese Daueraufgaben sind unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden Daueraufgaben durch Dienstposten abgebildet.
Dienstposten unterliegen damit der haushaltsrechtlichen Anerkennung und kennzeichnen einen abgegrenzten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.
Sie werden für eine bestimmte Verwendung mit Angabe der Bewertung ausgebracht und sind in der Soll-Organisation als Teil der Organisation der Bundeswehr ausgewiesen.

Planstellen stehen damit nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen regelmäßig nur zur Abdeckung von Dienstposten zur Verfügung.

Ergänzend zu dem nach der Strukturplanung des Bundesministeriums der Verteidigung vorgesehenen Dienstpostenumfang
werden für Soldatinnen und Soldaten auch Planstellen für den strukturell vorgesehenen Ausbildungsumfang ausgebracht.

Beschränkungen für die Zahl höherwertiger Planstellen ergeben sich für die Soldatinnen und Soldaten zum Teil
bereits aus Fußnoten zu einzelnen Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes.

Darüber hinaus sehen die militärischen Zielstrukturen, die bisher im Personalstrukturmodell (PSM) 185 und nunmehr
im aktuellen Personalstrukturplan militärisch (PSPm) 2018 als Dienstposten- und Ausbildungsumfang abgebildet sind,
auf gebündelten Dienstposten durchaus Soldatinnen und Soldaten vor, die nach dem Leistungsprinzip nicht sofort nach
Erfüllen der Mindestvoraussetzungen zusammen mit den leistungsstärksten zur Beförderung heranstehenden Soldatinnen
und Soldaten befördert werden sollen.

Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu zwei Jahren
für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.

Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um eine Beförderung
konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im Ergebnis ist ein Umfang von rd. 9.000 (ca. 5 Prozent der BS/SaZ) Soldatinnen und Soldaten vorgesehen, für die nach
dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 trotz Erfüllung aller sonstigen Beförderungsvoraussetzungen keine
höher dotierte Planstelle ausgebracht werden soll.

Demgegenüber war mit Stand Dezember 2017 die Gesamtzahl der auf eine Beförderung wartenden Soldatinnen und Soldaten
auf gebündelten Dienstposten mit rd. 4.400 (ca. 2,5 Prozent der BS/SaZ) deutlich geringer als die in der Strukturplanung des
Bundesministeriums der Verteidigung abgebildeten Umfänge.

Die Verwirklichung der in der Strukturplanung verwendeten Parameter setzt neben einer dem Modell entsprechenden Struktur
des tatsächlichen Personalkörpers auch eine Planstellenausstattung entsprechend dem Dotierungsgefüge des PSPm 2018 voraus.

Gemessen am beabsichtigten Personalaufwuchs des PSPm 2018 besteht noch ein absoluter Mehrbedarf (bis zum Jahr 2024)
von insgesamt rd. 1.700 Planstellen für die Laufbahnen der Offiziere sowie rd. 2.000 Planstellen für die Laufbahnen der Unteroffiziere
.

Das Bundesministerium der Verteidigung wird die sich aus den Strukturplanungen ergebenden Planstellenbedarfe entsprechend
dem beabsichtigten Personalaufwuchs in die jährliche Haushaltsaufstellung einbringen.

Im konkreten Einzelfall ist die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nur zulässig, wenn ihre Verwendung
auf einen im Frieden zu besetzenden Dienstposten, dessen Bewertung mindestens dem Beförderungsdienstgrad entspricht,
verfügt und als Personalmaßnahme wirksam wurde.

Während eines Ausbildungsabschnittes können Berufssoldatinnen, Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
auch befördert werden, wenn sie die sonstigen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, den erforderlichen Ausbildungsstand
erreicht haben und unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung auf einen ihrem Dienstgrad entsprechend bewerteten
Dienstposten versetzt werden.

Soweit die Verwendung auf einem regulären Dienstposten während der verbleibenden Dienstzeit nach Abbruch eines
Studiums nicht möglich ist, kommt eine Beförderung auch nicht in Betracht.

Hinsichtlich der Soldatinnen und Soldaten im Bereich der militärischen Flugverkehrskontrolle wurden die bisher
unterschiedlichen Verfahren zwischen den Teilstreitkräften angepasst."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Stixx


Ralf

Man wird halt schauen müssen, wie die MDZ ausgestaltet sein werden nach Novellierung der SLV.
Hoffentlich schaffen wir es uns durchzusetzen, ansonsten wäre das verheerend.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

SolSim

Da wird hoffentlich nichts geändert. Das würde die Feldwebellaufbahn aus meiner Sicht komplett kaputt machen.

Stixx

Aber ein Gerücht ist es schonmal nicht? Inwieweit verheerend? Ich nehme an weil dieser altehrwürdige Dienstgrad dann einen inflationären Anstrich erhält?!

SolSim

1. Die Inflation und 2. wird ein großer Teil der Berufssoldaten nicht über den Dienstgrad HptFw hinauskommen. Ich glaube nämlich kaum, dass eine frühere Fördermöglichkeit mit ausreichend Planstellen hinterlegt wird.

Ralf

Für die Besseren ist es demotivierend, wenn sie nach 8 Jahren ihren Enddienstgrad erreicht hätte und für die anderen das gefühlte Nicht-befördert-zu werden ist auch demotivierend, denn -wie gesagt- die Planstellensituation würde sich erst einmal nicht ändern. Für die erste Personengruppe führt man dann vielleicht den Korporalsfeldwebel ein  ;), ach, das erinnert mich aber sehr an die Msch.
Man braucht sich ja nur mal die Entwicklung und Inflation bei den Msch anschauen und wa sman nun macht, um wieder ein wenig Anreiz reinzubringen.
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SolSim

Ganz ehrlich, bei den Feldwebeln brauch man das nun wirklich nicht.

Wer so gut ist, um mit 30 Stabsfeldwebel werden zu können sollte doch gleich den Laufbahnaufstieg zum OffzMilFD wagen.

Stixx

Okay, ich schlussfolgere mal, dass diese Überlegung ernsthaft in den Startlöchern steht.
Sollte es tatsächlich so kommen, würde man dann sicher auch deutlich mehr StFw OA auf den OffzMilFD-Lehrgängen wiederfinden :D

LwPersFw

Im Anhang mal ein "Schmankerl" aus der Geschichte...  ;) :D

Die FDP fordert deshalb folgende Besoldungsskala:
— Unteroffizier A 5
— Stabsunteroffizier A 6
— Feldwebel A 7
— Oberfeldwebel A 8
— Hauptfeldwebel A 9
— Stabsfeldwebel A 10
— Oberstabsfeldwebel A 11
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ralf

Ist ja fast wie ein deja vu:
ZitatDie Eröffnung dieser weiteren Besoldungsgruppe
für Oberstabsfeldwebel ist auch deshalb geboten,
weil der Oberstabsfeldwebel bereits mit dem 45.
Lebensjahr die letzte Dienstaltersstufe erreichen
kann und bis zu seiner Zurruhesetzung mit dem
60. Lebensjahr nach derzeitigem Besoldungsrecht
keine Besoldungsverbesserung mehr vorgesehen
ist. Damit fehlt in dieser Dienstgradgruppe in
einem Zeitraum von theoretisch 15 Jahren eine
Verbesserungsmöglichkeit und damit auch ein
Anreiz für eine Leistungssteigerung
.

ZitatWer so gut ist, um mit 30 Stabsfeldwebel werden zu können sollte doch gleich den Laufbahnaufstieg zum OffzMilFD wagen.
Womit die dann aus dem Personalkörper der UmP herausgehen, damit die Nächsten "die Besten" sind und diese dann 30+ Jahre warten.
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