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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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Al Terego

@LwITler
Was möchtest Du denn hier im Forum jetzt genau hören oder erreichen? Wenn Du der Ansicht bist, ungerecht behandelt zu werden, dann gibt es Wege die beschritten werden können. Dies solltest Du dann auch tun und dort (meinetwegen bis vor ein Gericht) versuchen Dein (vermeintliches) "Recht" einzufordern.

Meiner Erfahrung nach gibt es immer wieder Änderungen, von den der eine profitiert und der andere eben nicht. Vielleicht hast Du ja auch schon von Entwicklungen profitiert, welche andere nicht nutzen konnten. Meistens gleicht es sich auf der Zeitachse aus.

LwITler

@Al Terego
Wie schon beantwortet: Ich wollte hier fragen, ob es Leidensgenossen gibt oder ob das Thema von jemandem schon angesprochen wurde und um in Erfahrung zu bringen, welchen Sinn diese Änderung haben soll. Dafür ist ein Forum normalerweise da, für Diskussionen zwischen verschiedenen Standpunkten.

Wenn Änderungen dazu da sind, um Leute davon profitieren zu lassen, bin ich sehr dafür - natürlich auch, wenn ich davon nicht direkt profitiere. Wenn die Änderung allerdings ausschließlich zum Nachteil von nicht wenigen Kameraden ist, darf man sehr wohl dagegen sein und seinen Mund auch aufmachen. Sollte es irgendetwas positives für die Soldaten durch diese Vorschriftenänderung geben, so wurde hier nichts davon genannt (das einzige, was man als "positiv" betiteln könnte, wäre die Dienstgradinflation dadurch zu bekämpfen - was aber wohl nur von Neidern so gesehen werden dürfte, welche auf ihren Hauptfeldwebel anno dazumal noch länger warten mussten trotz bereits erreichter Dienstzeit). Die meisten hier raten mir, das einfach so zu akzeptieren, aber nein danke.

Ralf

Das sind schon valide Punkte, auch wenn du sie nicht siehst.
Das innere Gefüge ein ganz hohes Gut, dass es ausgewogen zu gestalten gilt.
Dienstgradinflation ABER insbesondere die Ungleichbehandlung zwischen Ungedienten und den Wiedereinstellern aus unteren Laufbahnen. Es ist halt eben auch keinen Ungedienten vermittelbar, warum er zig Jahre länger warten soll, also jemand, der vorher unter der Funktionsebene gedient hat.
Da werden Leute an länger (un-)gedienten OFw vorbeigefördert, obwohl sie nur recht kurz auf der Fw-Ebene (und damit auch in dieser Verwendung!) Dienst geleistet haben.
Also ich finde das durchaus nachvollziehbar und richtig und würde das nicht als Kleinigkeit abwerten.
Das innere Gefüge ist eines der wichtigsten Hygienefaktoren in einer Einheit und hat großen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft eines Verbandes.
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LwITler

Ich zitiere dazu aus der SLV §20 Abschnitt 1
(1) Die Beförderung zum Hauptfeldwebel ist nach einer Dienstzeit von mindestens acht Jahren zulässig.
Abweichend von Satz 1 ist die Beförderung zum Hauptfeldwebel bei Angehörigen des fliegenden Personals und
bei Personal, das als Kampfschwimmerin oder Kampfschwimmer oder im Kommando Spezialkräfte für besondere
Einsätze verwendet wird, nach einer Dienstzeit von mindestens sechs Jahren zulässig.


Das in der ZDV A-1340/49 dann nachträglich zusätzliche Stehzeiten verpflichtend gemacht werden, erschließt sich mir aus diesem Kontext nicht. 8 Jahre Dienstzeit werden zu dem Zeitpunkt der Beförderung zum Oberfeldwebel die meisten meiner Kameraden aus den Feldwebellehrgängen und der ZAW haben. Über die Kameraden, die später beim KSK eingesetzt werden sollen, möchte ich lieber nicht reden. Wenn diese 8 Jahre ein frischer Soldat zu dem Zeitpunkt nicht erfüllt, ist dies allerdings so, und das war demjenigen auch schon vorher bekannt. Außerdem ist der neue Soldat (außer er ist Seiteneinsteiger) doch bereits deutlich jünger Ober- oder Hauptfeldwebel, als die Kameraden mit Vordienstzeit.
Wenn ihr was Schriftliches dazu habt, könnt ihr gerne eure Quellen dazuschreiben. Mit gefühlten Wahrheiten und Hörensagen beschäftige ich mich bei der Bundeswehr schon länger nicht mehr. (Und ja, meine momentan gefühlte Wahrheit der Ungerechtigkeit lasse ich mir dann später entweder korrigieren oder zur Wahrheit werden lassen, darum ja diese Diskussion)

Ralf

Zitat§ 49 Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium der Verteidigung kann für bestimmte Laufbahnen, Truppengattungen und Dienstzweige für die Einstellung, die Ausbildung und die Beförderung Anforderungen an Vorbildung, Ausbildung, Qualifikationen und Dienstzeiten festlegen, die über die Anforderungen in dieser Verordnung hinausgehen, wenn besondere Gründe dies erfordern.
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LwITler

Und die besonderen Gründe sollen was genau sein? Das der Dienstherr einem Neusoldaten nicht erklären kann, warum er nicht eher befördert wird, als ein Längerdienender?
Dieser Paragraph ist doch offensichtlich dazu da, um engere Rahmen z.B. für bestimmte Dienstposten zu setzen, die diese "besonderen Gründe" unbedingt erfordern, die aber zu speziell für dieses Gesetz sind.

Ralf

ZitatDieser Paragraph ist doch offensichtlich dazu da, um engere Rahmen z.B. für bestimmte Dienstposten zu setzen, die diese "besonderen Gründe" unbedingt erfordern, die aber zu speziell für dieses Gesetz sind.
Nein ist er nicht. Woraus leitet sich deine These ab?

Gründe wurden ja nun schon einige genannt, zB funktionsgerechte Anrechnung der Dienstzeiten, Inneres Gefüge, lies halt die vielen Seiten nach.
Es ist anstrengend, immer wieder das gleiche zu schreiben.
Zitatwarum er nicht eher befördert wird, als ein Längerdienender?
Falsch, sondern gleich.
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F_K

Oh man,

Nochmal: Ein PersStOffz, der sich mit Konzepten befasst, und ein Jurist, sagen - der Dienstherr KANN und HAT es so gemacht - und Du liest zum "ersten Mal" etwas nach, verstehst es nicht richtig - hältst es aber für die "Wahrheit"?

LwITler

F_K, ungeachtet deines Dienstgrades und deiner Dienststellung bitte ich dich, mir nicht mehr zu antworten. Ihr seid hier für mich gerade F_K und Ralf und nicht die Verteidigungsministerin und der Kanzler. Ich würde dich gerne mal in einer echten Diskussion sehen, bei der du nichts machst als sticheln und Anführungszeichen um zufällige Wörter setzen (sollte dies "Witzig" sein, kann ich diesen "Witz" nicht erkennen.) Abgesehen mal von deiner herablassenden Art hast du nicht eine einzige konkrete Quelle benannt.

Und damit wirst du auch mal gemeldet, persönliche Angriffe und Dummheit unterstellen sind fern ab von einer Diskussionskultur in einem Forum (und eines Offiziers beiLEIBE nicht gebührend).

LwITler

Zitat von: Ralf am 25. Oktober 2022, 20:18:21
ZitatDieser Paragraph ist doch offensichtlich dazu da, um engere Rahmen z.B. für bestimmte Dienstposten zu setzen, die diese "besonderen Gründe" unbedingt erfordern, die aber zu speziell für dieses Gesetz sind.
Nein ist er nicht. Woraus leitet sich deine These ab?

Gründe wurden ja nun schon einige genannt, zB funktionsgerechte Anrechnung der Dienstzeiten, Inneres Gefüge, lies halt die vielen Seiten nach.
Es ist anstrengend, immer wieder das gleiche zu schreiben.
Zitatwarum er nicht eher befördert wird, als ein Längerdienender?
Falsch, sondern gleich.
Du hast eben das erste Mal mit wirklich konkreten Beispielen gearbeitet. Wo du da immer wieder das gleiche schreiben musst, nicht nachvollziehbar. Ich beziehe mich von Anfang an auf eine bestimmte Stelle in einer benannten Vorschrift. Wenn das innere Gefüge durch die angeblich zu schnelle Beförderung von Soldaten, welche die Mindestdienstzeitvoraussetzungen für eine bestimmte Beförderung bereits lange abgeleistet haben, so sehr ins Schwanken geraten ist - welcher Personenkreis soll sich daran gestört haben, dass Kameraden so schnell befördert werden konnten? Die Ungedienten, oder die Nichtgönner, die wie gesagt mit ihrem Neid die Nachrücker jetzt endlich auf ihre Plätze verwiesen haben?

Gut, der Neusoldat und der Vorgediente werden also gleich schnell befördert - vom Zeitpunkt der Verpflichtung in der Laufbahn - wenn man auf die "funktionsgerechte Dienstzeit" eingeht, deren Ursprung allerdings nicht in einer Vorschrift oder einem Gesetz begründet liegt.

F_K

Ich versuche, leider wohl nicht erfolgreich, Konzepte zu vermitteln.
Dienststellumg habe ich gerade nicht - und nirgends behauptet, Minister oder Kanzler zu sein.

Beispiel - obwohl ich schon öfter Rentenzahlungen geleistet habe, ändert der Gesetzgeber "andauernd", für viele Rentenzahler durchaus negativ, auch für mich, die Rahmenbedingungen - späteres Eintrittsalter - niedrigere Rente - ggf. sogar mit der Folge einer "negativen Verzinzung" für mich.

Das ist nicht "schön", weder für mich, noch für andere - ist aber Recht und Gesetz.

Anderes Beispiel: Warum musste ich 6 Monate Soldat sein, bis ich Gefr werden konnte, obwohl ich mangels SAZV viel mehr geleistet hatte?
Auch Recht und Gesetz - ändert sich halt, Stichtagsregelung, Besitzstand ...

Insoweit möcht ich Dich erneut bitten, Dich ein zu lesen, die Dinge zu verstehen - und dann kann man diskutieren.

Die "funktionsgerechte Dienstzeit" und Anrechnung von Dienstzeit spielt auch bei anderen Laufbahnen (z.B. OA) eine Rolle - ist analog zu sehen.

200/3

Änderungen gibt es nunmal immer wieder...ob nun Laufbahnverordnung, Beurteilungssystem, Kriterien für BS-Auswahl, diverse Prämien, Zulagen und was nicht noch alles mehr. Mag für den Einzelnen in dem Moment "ungerecht" erscheinen...ist aber nunmal so. Der eine profitiert, der andere nicht. Beim nächsten mal ist es halt andersrum.



Skepsis

@LwITler
Verstehe deine Argumente und Aufregung nicht. Du bist freiwillig beim Militär – verzichtest freiwillig auf bestimmte Grundrechte.
Du kannst befördert werden nach x-Mindestjahren, es steht aber nirgendwo - Du musst befördert werden.


Beuteberliner

@ LwITler,

manchmal hebe ich wirklich den Eindruck, als würden Sie das, was Ihnen hier Personal- und Laufbahnprofis an Hintergrundinformationen vermitteln entweder nicht verstehen oder verstehen wollen, obgleich es sehr verständlich beschrieben wurde. Jedesmal reagieren Sie bockig wie ein Pubertierender mit "Aber..." und bringen Ihre Meinung lediglich mit Variationen dagegen. Kann man machen, ist aber für eine Diskussion, bei der man sich mit Fakten inhaltlich auseinandersetzt, nicht förderlich.

Also, unter der Annahme, dass Sie hier hoffentlich nicht nur ein Vergnügen haben, zu trollen, sei Ihnen gesagt, dass es nicht nur bei der Bundeswehr, sondern auch in vielen anderen Lebensbereichen Änderungen gibt, deren Legalität unbestritten ist und die bei weitem nicht immer positiv für die Betroffenen sind. Öffentliche Förderungen sind eine Fundgrube für solche Änderungen zum Beispiel, die teilweise in kurzen Zeitabständen erfolgen.

Also bitte, legen Sie eine Wehrbeschwerde ein, senden Sie eine Eingabe an die Wehrbeauftragte oder verklagen Sie die Bundesrepublik Deutschland vor einem Verwaltungsgericht. Für Letzteres reservieren Sie dchon mal viel Geld für die Rechtsberatung und -vertretung, weil eine Rechtsschutzversicherung mangels Aussicht auf Erfolg aller Wahrscheinlichkeit nach nicht leisten wird (im
Übrigen auch nicht der Rechtsschutz des DBwVerb) und stellen Sie sich auf jahrelange Verfahren durch die Instanzen ein.

Ralf

ZitatDu hast eben das erste Mal mit wirklich konkreten Beispielen gearbeitet. Wo du da immer wieder das gleiche schreiben musst, nicht nachvollziehbar.
Nein, habe ich nicht:
Funktionswert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70419.msg734812.html#msg734812
inneres Gefüge: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70419.msg734872.html#msg734872

Zitatwelcher Personenkreis soll sich daran gestört haben, dass Kameraden so schnell befördert werden konnten?
Es gibt nicht nur ein Individualinteresse (das bei dir halt verständlicherweise gerade stark im Vordergrund steht), sondern auch ein organisationsinteresse. Das nennt sich auch Gerechtigkeit, Gleichbehandlung. Es muss nicht alles (Gott sei Dank) aus dem Interesse einzelner abgeleitet werden. Fallen Missstände der Organisation auf, ist sie gehalten, diese zu beseitigen. Die Anrechenbarkeit von einer nicht funktionsgerechten Dienstzeiten für Beförderungen (schrieb ich aber auch bereits)(die Ausdruck eines Mehrwertes für die Organisation sind und dieses in der Folge sich dann finanziell auf für den Einzelnen auswirkt, merke. Beförderung ist ja kein Selbstzweck, sondern Ausdruck des Mehrwerts). Der ist halt nicht für die entsprechende Funktionsebene gegeben, wenn jemand als Msch gedient hat.

Zitatder Neusoldat und der Vorgediente werden also gleich schnell befördert - vom Zeitpunkt der Verpflichtung in der Laufbahn
Nein, der Zeitpunkt der Verpflichtung für eine Lfb hat damit nichts zu tun, sondern der Zeitpunkt des Erreichen des Eingangsamtes der entsprechenden Funktionsebene (hier Fw).
Ich meine, wir drehen uns hier im Kreis.
Btw, meine Frage nach der Begründung deiner These hast du nicht beantwortet.

Nachtrag: das ist ja auch ein gutes Thema, dass Recht nicht immer richtig sein muss. Gefühlt findest du nun diese Regelung nicht richtig; sollte bspw. ein Gericht das Individualinteresse höher gewichten, dann würde aus Sicht der Organisation dieses Urteil nicht richtig sein. Bindend ist es trotzdem für alle. Was dann passieren könnte, hab e ich ja auch aufgezeigt (Entbündelung).
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
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