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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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LwPersFw

Zitat von: Rekrut84 am 23. Juli 2025, 10:13:03Wenn dann die Frage gestellt zu welchem Datum man befördert worden sei:

Und welches Datum ist dann im PerWiSysBw als Datum der Beförderung hinterlegt?



Der Tag an dem die Ernennungsurkunde ausgehändigt und angenommen wurde.

In PersWiSys wird das Datum eingetragen, dass die PST ermittelt hat, damit dem Soldaten bei der nächsten Beförderung keine Nachteile entstehen.
Dies ist aber eben nur die technisch notwendige Umsetzung, da die Beförderungstermine über das System ermittelt werden.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Im Link zu einer Seite des BMF der aktuelle Entwurf zum EP 14 2025 (Stand der PDF : 26.06.2025)

Darin kann man die geplanten ca. 10.000 Planstellenzuwächse für 2025 nachvollziehen >> u.a. Seite 174

https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl14.pdf

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Grundsätzlich gilt dabei weiterhin u.a.:

Auszüge aus der Antwort des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2017:


"Eine Beförderung von Berufssoldatinnen und Berufssoldaten (BS) sowie von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ) ist nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle zulässig.

Die Wartezeiten auf eine Beförderung oder Einweisung in eine Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die in ihrer Gesamtheit wirken.

Nach haushaltsrechtlichen Bestimmungen dürfen Planstellen regelmäßig nur für Daueraufgaben eingerichtet werden.

Diese Daueraufgaben sind unter Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen.

Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung werden Daueraufgaben durch Dienstposten abgebildet.

Dienstposten unterliegen damit der haushaltsrechtlichen Anerkennung und kennzeichnen einen abgegrenzten Aufgaben- und Tätigkeitsbereich.

Sie werden für eine bestimmte Verwendung mit Angabe der Bewertung ausgebracht und sind in der Soll-Organisation als Teil der Organisation der Bundeswehr ausgewiesen.

Planstellen stehen damit nach haushaltsrechtlichen Grundsätzen regelmäßig nur zur Abdeckung von Dienstposten zur Verfügung.

Ergänzend zu dem nach der Strukturplanung des Bundesministeriums der Verteidigung vorgesehenen Dienstpostenumfang
werden für Soldatinnen und Soldaten auch Planstellen für den strukturell vorgesehenen Ausbildungsumfang ausgebracht.

Beschränkungen für die Zahl höherwertiger Planstellen ergeben sich für die Soldatinnen und Soldaten zum Teil
bereits aus Fußnoten zu einzelnen Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen des Bundesbesoldungsgesetzes.

Darüber hinaus sehen die militärischen Zielstrukturen ( ... ) auf gebündelten Dienstposten durchaus Soldatinnen und Soldaten vor,
die nach dem Leistungsprinzip nicht sofort nach Erfüllen der Mindestvoraussetzungen zusammen mit den leistungsstärksten zur
Beförderung heranstehenden Soldatinnen und Soldaten befördert werden sollen.


Durch die in der Strukturplanung verwendeten Parameter ergeben sich durchschnittliche Zeiten von bis zu
zwei Jahren für die Dauer zwischen dem Erfüllen der Mindestvoraussetzungen und der tatsächlichen Beförderung.

Im konkreten Einzelfall können aufgrund des Vergleichs von Eignung, Befähigung und Leistung der um
eine Beförderung konkurrierenden Soldatinnen und Soldaten auch deutlich längere Zeiten entstehen.

Im konkreten Einzelfall ist die Beförderung von Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nur zulässig, wenn ihre Verwendung
auf einen im Frieden zu besetzenden Dienstposten, dessen Bewertung mindestens dem Beförderungsdienstgrad entspricht,
verfügt und als Personalmaßnahme wirksam wurde.

Während eines Ausbildungsabschnittes können Berufssoldatinnen, Berufssoldaten sowie Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
auch befördert werden, wenn sie die sonstigen Beförderungsvoraussetzungen erfüllen, den erforderlichen Ausbildungsstand
erreicht haben und unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung auf einen ihrem Dienstgrad entsprechend bewerteten
Dienstposten versetzt werden.

Soweit die Verwendung auf einem regulären Dienstposten während der verbleibenden Dienstzeit nach Abbruch eines
Studiums nicht möglich ist, kommt eine Beförderung auch nicht in Betracht."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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