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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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SolSim

Zitat von: Michi1900 am 29. Januar 2019, 16:36:33
Das man etwas wartet ist völlig ok.   Allerdings finde ich Wartezeiten von 1,5 Jahren mit einer mittleren Beurteilung weil man kein BS werden möchte schon arg lang.
Wieviele warten denn ca ? Und wie lang ist die Durchschnittswarte Zeit. ?   Hinzu kommt, dass niemand sagen kann im Dezember sind OF mit Note x befördert worden.   Einfach um zu sehnen wo man ca steht.

Naja, 1,5 Jahre sind noch nicht wirklich lang obwohl für den Betroffenen unangenehm. Ich kenne Kameraden, die warten schon 4 Jahre zum HptFw.

Ralf

Zitat von: Michi1900 am 29. Januar 2019, 16:36:33
Hinzu kommt, dass niemand sagen kann im Dezember sind OF mit Note x befördert worden.   
Weil ja auch mehr als eine Note reinspielt: ggf. historische BU, Einsatzpunkte etc.

Solange die mir vorliegenden Planstellenübersichten nicht auch extern veröffentlicht werden, werde ich das jedenfalls auch nicht tun.
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Bullevonvelle

Guten Abend.

Werden zur Reihung bzw. Zur Auswahl zur Beförderung zum Stabsfeldwebel die letzten 2 Beurteilungen oder nur die letzte Beurteilung genommen ?
Und wie verhält es sich wenn man ein schwerbehinderter Einsatzgeschädigter Soldat ist wird man da in einer gesonderten vergleichsweise betrachtet oder mit den ganzen gesunden tue mir natürlich schwer mich als schwerbehinderter Einsatzgeschädigter mit sehr stark einschränkenden Handycaps mich da durchzusetzen in einer normalen vergleichsgruppe. Tut mir leid wegen meinem Ausdruck aber kann nicht mehr so gut lesen und verstehen.
Hab auch nicht ganz verstanden hat sich was geändert wegen den 1u Jahren bis Stabsfeldwebel kann das evtl nochmal leicht verständlich erklärt werden. DANKE !

Bullevonvelle

In soldatenlaufbanverordnung paragraph 18 ist nichts mehr von 16 Feldwebeljahren zur Beförderung zu Stabsfeldwebel zu lesen.

Ralf

Die Beförderungsrichtlinien im Sinne von was einbezogen wird finden sich in der A-1340/111. Es fließt nämlich noch mehr ein als der reine Notenschnitt.
Die Mindestdienstzeiten finden sich in der A-1340/49. An denen hat sich bisher nichts geändert.
Wenn du Probleme mit dem Lesen hast ist es durchaus legitim, dass du dir das von deinem S1 erklären lässt. Wäre dann auch einfacher für dich als alles das hier erklärte zu lesen.
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Bullevonvelle

Hallo Ralf.
Leider habe ich schweren Schaden. Bin wieder für langere  Zeit nicht beim Dienst sondern in Kliniken und dazwischen zuhause aber dann keinen Kontakt zu bjndeswehr .
Könnte Herr Steinmeyer fragen will aber seine Zeit nicht belasten muss sich um wichtigeres kümmern.
Habe nicht Zugriff auf Vorschriften.
Deshalb meine Frage habe hier das durch Zufall gelesen und Interesse geweckt.
1. Was zählt für reihung für Beförderung stfw
2. Wir als schwer geschädigter gleicher Topf verglichen mit gesunde
3. Welche Zeiten gelten für Beförderung zum Stfw. Beziehungsweise welche Voraussetzung

Tut mir echt leid ... will nicht nerven  schäme mich halt sehr auch bei anderen Soldaten.

Tommie

zu 1.) Da müsste ich morgen im Dienst die von Ralf zitierte Vorschrift bemühen ;) ! Kann ich gerne machen, wenn diese nicht als "VS-NfD" eingestuft ist! ich werde berichten! Ich weiß aber sicher, dass aktuell gar nicht gereiht wird, weil es derzeit genügend freie "Haushaltskarten" gibt!

zu 2.) Sie haben durch Ihre Erkrankung / Verletzung / Behinderung weder Vor- noch Nachteile!

zu 3.) Aktuell gemäß Ziffer 236 der ZDv A-1340/49 sind die zeitlichen Voraussetzungen bei sechzehn Jahre ab der Beförderung zum Feldwebel!

Bullevonvelle

Danke für Antwort!

Bei Punkt 2 ich verstehe Antwort nicht. Kein Vorteil oder Nachteil ist sehr richtig und wichtig so! Gleiche recht für alle Ostsee wichtig und das letzte was ein verwundeter will ist bevorteilt oder wie behinderter behandelt zu werden. Aber ist halt sehr schwer Mann ka n in solche Zustand einfach nicht mehr alte Leistung bringen mit diese körperliche Schmerzen und schaden und Kopf hat natürlich auch gelitten. Und körperliches Handicap kann man nicht so einfach weg machen.
Da mit einem gesunden zu vergleichen ist einfach schwierig. Deshalb meine Frage für die Fakten wie da vergleicht wird. Mir tut es echt leid hab das alles bestimmt mal gewusst aber leider vergessen. Aber ist alles nicht so wichtig hab andere Probleme war nur weil zufällig gelesen habe und interessant fand.

Danke !
Guten Abend alle

LwPersFw

Sind Sie noch in der Schutzfrist ?

Wenn ja, werden Sie nicht beurteilt.

"Die Beurteilung von Einsatzgeschädigten ist während der Schutzzeit, die ausschließlich der
medizinischen und beruflichen Rehabilitation dient, grundsätzlich ausgeschlossen. Die Personal bearbeitende
Stelle hat generell auf die Vorlage planmäßiger Beurteilungen während der Schutzzeit gemäß
der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/50 ,,Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr",
Nummer 205 Buchstabe b zu verzichten und bei der Nachzeichnung des militärischen Werdeganges
entsprechend des Zentralerlasses B-1336/2 ,,Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen
und Soldaten" zu verfahren
. Gemäß der A-1340/50 Nummer 203 Buchstabe d ist die planmäßige Beurteilung
ohne Entscheidung der Personal bearbeitenden Stelle von den zuständigen Vorgesetzten
vorzuziehen, wenn diese oder die zu Beurteilenden innerhalb von sechs Monaten vor dem Vorlagetermin
einer planmäßigen Beurteilung eine Schutzzeit nach dem EinsatzWVG antreten, die nach dem Vorlagetermin endet.

(siehe A-1340/110 Nr 221 ... i.V.m. Nr 228 bis 232)


Wenn wieder Beurteilungen erstellt werden, also nach der Schutzzeit, ist bei Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen.
Hier kann ich jedem Schwerbehinderten nur empfehlen, sich frühzeitig dort persönlich beraten zu lassen !


Welche Beurteilung zählt wie? >>> siehe hier im Thema >>> Beiträge 07. November 2018

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Andi93

Dass mehrere hundert Ofw zum HFw befördert werden können ist an sich nicht schlecht.  Den Einzelfall wie mich die ehrlich kommunizieren nach der BW andere Pläne zu haben hilft es nicht weiter.   Im Mittelfeld der Beurteilung wird es offenbar nix mit HF.     Obwohl die einzelleistungen dieser Kameraden im Dienst gleich ist.

Für mich absolut unverständlich dass es keine Punkte fürs warten gibt.   Wenn's paar Monate wären, ok aber alles weit über einem Jahr führt verständlicher Weise zur demotivation. Es ist kein Anspruchs denken     Viel eher ist es die Quittung der ehrlichen offenen Kommunikation    Eben weil man kein BS werden möchte.   
Es wird auch ein Geheimnis draus gemacht wieviele derzeit warten und bis zur welche Note befördert worden ist        Informationen die monatlich schwanken aber als grober Anhalt sicher nützlich   

Morgentauu

Zitat von: Andi93 am 30. Januar 2019, 12:33:46
Den Einzelfall wie mich die ehrlich kommunizieren nach der BW andere Pläne zu haben hilft es nicht weiter.
Ich nehme mal an die 93 im Namen steht für den Geburtsjahrgang?

Andi92

Ja sollte der Jahrgang sein, aber vertippt. Anfang  92 bin ich geboren. Tut aber bei der eigentlichen Sache hier nix

Morgentauu

Zitat von: Andi92 am 30. Januar 2019, 13:40:10
Ja sollte der Jahrgang sein, aber vertippt. Anfang  92 bin ich geboren. Tut aber bei der eigentlichen Sache hier nix
Bei einer Voraussetzung von 8 Dienstjahren für die früheste Beförderung zum Hauptfeldwebel würde das durchaus etwas zur Sache tun


Morgentauu

Zitat von: Andi92 am 30. Januar 2019, 13:57:11
Naja bei 6 Jahre bei fachdiener
6 Jahre bei Einstellung als Stabsunteroffizier oder bei fliegendem Personal, Kampfschwimmern oder KSK.

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