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Love-Parade der Diskussions-Thread

Begonnen von ulli76, 26. Juli 2010, 12:11:32

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F_K

@ MMG:

Das Gericht wertet weder das Internet noch sonstige Quellen aus - es bewertet die Klageschrift der StA.

Und allgemein: Eine Panik ist nicht sicher planbar - es hätte ggf. auch gut gehen können.

MMG-2.0

Dass das Gericht nicht die Quellen im Internet auswertet dürfte wohl doch klar sein.

Und allgemein: Natürlich ist Panik nicht planbar, denn nicht umsonst nennt sich das Panik.

Jedoch kann man Panik steuern, dafür müssen aber die Voraussetzungen stimmen und die
haben offensichtlich nicht in allen Bereichen gestimmt.

MMG-2.0

Ich denke, die Allgemeine Zeitung hat es ganz gut getroffen:

"In Duisburg droht aus einer Tragödie eine Farce zu werden. Es wäre gut, wenn ein
Strafprozess zustande kommt, wegen der Gerechtigkeit - die aber nicht so interpretiert
werden darf, dass auf Biegen oder Brechen irgendjemand schuldig und damit auch
schadenersatzpflichtig gesprochen werden muss. Aber wenn jemand juristisch schuldig
sein sollte, muss er auch verurteilt und bestraft werden und auch zahlen."

F_K

@ MMG-2.0:

Vor Gericht gibt es Urteile (Recht), aber keine Gerechtigkeit (auch wenn es da oft Überschneidungen gibt).

Das Gericht hat mit seiner Nichtzulassung der Klage ja Recht gesprochen, und das hat der Schreiber deines Zitats halt nicht erkannt.

Ansonsten ist unstrittig, dass wohl Fehler passiert sind. Anscheinend aber nicht so deutlich, dass strafrechtliche Relevanz vorliegt.

Beispiel (Real):

Ein umsichtiger LKW Fahrer berücksichtigt die notwendige Umsicht um Rücksetzen, in einem unglücklichen Moment läuft aber ein kleines Kind unter den LKW (Aufsichtsfehler der Eltern?, Fehler des Kindes?), das Kind verstirbt bei den Unfall.
Fahrlässige Tötung? Natürlich! Absicht / Vorsatz? Keinesfalls. Schuld? Gering.

Da kann es durchaus vorkommen (ist es in dem Fall), dass gegen Zahlung einer kleinen Auflage das Strafverfahren eingestellt wird, es also ohne Feststellung einer Schuld endet.

Selbst wenn der LKW Fahrer zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt werden würde, würde es an der Situation nichts ändern.

Es ist immer ungünstig, wenn sich Opfer /Angehörige in ihrem Verarbeitugnsprozess auf die Justiz abstützen, um einen vermeintlich "Schuldigen" zu finden, auf den sich dann der "Hass" konzentrieren soll.

MMG-2.0

@F_K:

Du hast den Sinn des Schreibers nicht erfasst, ist aber auch egal, ich möchte mich da auch nicht weiter einlassen.


Ansonsten dacore: "[...]ist unstrittig, dass wohl Fehler passiert sind. [...]", die zivilrechtlich weiter zu klären gilt.

"Anscheinend aber nicht so deutlich, dass strafrechtliche Relevanz vorliegt.", aufgrund der Komplexität des Ereignis.


F_K

Wiki sagt:

Zitat,,Massenpaniken" mit hohen Opferzahlen kamen in der Vergangenheit vor allem in Fußballstadien, bei religiösen Großereignissen oder bei Bränden in Diskotheken sowie Nachtklubs vor. Sie entwickeln sich relativ selten und unter speziellen Voraussetzungen.

Da also solche Ereignisse nicht zwangsweise eintreten, können diese nicht sicher verhindert bzw. vorausgesagt werden.
Das ist für Kausalketten im strafrechtlichen Sinn natürlich "tödlich".

Ich glaube, den Sinn des Schreibers schon verstanden zu haben - einfach die "Moralkeule ohne Rechtskenntnisse" - mehr nicht.
Vor allem hat Strafrecht erst mal nichts mit Haftung zu tun - dies ist zivilrechtlich zu klären.

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