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Ausgangssperre?

Begonnen von Poessi, 02. August 2010, 11:38:39

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Timid

Zitat von: Poessi am 02. August 2010, 14:36:48Son scheiss, ich find das echt unglaublich,

Ja, unbedingt ...

Vielleicht solltest du einfach mal einsehen, dass es einzig und allein DEINE Schuld ist, dass du die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen "verordnet" bekommen hast ... Niemand außer dir ist dem Dienst unerlaubt ferngeblieben.

Zitatman sollte sich tatsächlich immer sofort wenn irgendwas is die ganze woche kzh holen, da kann man wenigstens nix falsch machen.

Lustige Sache: KzH kann nur der KpChef "vergeben", die zuständigen Ärzte sprechen nur Empfehlungen aus. Und dafür hättest du wiederum in der Kaserne sein oder ihn anrufen müssen ...
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mailman

Was ist daran unmenschlich? Im Zivilleben wäre man bei sowas mit ziemlicher Sicherheit seinen Job los und wäre erst mal auf der Straße ohne Ansprüche auf ALG1.

Poessi

Zitat von: schlammtreiber am 02. August 2010, 14:45:04
Zitat von: Poessi am 02. August 2010, 13:44:16
das is ja unmenschlich das sowas überhaupt legal is

Bitte. Wir sprechen de facto von 14 Tagen Stubenarrest, das ist eine Erziehungsmaßnahme wie sie zig Kinder wohl jeden Tag wegen schlechter Noten oder vergessener Hausaufgaben aufgebrummt kriegen. Unmenschlich ist ein bißchen was anderes...

"Kinder", das ist wohl richtig, das ich mir von meinem Arbeitgeber allerdings sagen lassen muss wann ich raus darf und wann nicht is ne frechheit

schlammtreiber

Zitat von: Poessi am 02. August 2010, 15:13:33
ne frechheit

Somit haben wir uns schonmal von "umenschlich" zu "Frechheit" deeskaliert, ein guter Anfang  ;)
Wenn wir jetzt noch in Betracht ziehen, dass zwei Tage eigenmächtige Abwesenheit auch mindestens unter "Frechheit" laufen, eher aber unter "Dienstvergehen"... erscheint das irgendwie angemessen?
Semper Communis
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wolverine

Zitat von: Poessi am 02. August 2010, 15:13:33
das ich mir von meinem Arbeitgeber allerdings sagen lassen muss wann ich raus darf und wann nicht is ne frechheit
Eigentlich wird das in Ihrem Berufsleben wohl eher die Regel sein, es sei denn Sie arbeiten im Außendienst oder haben freie Zeiteinteilung. Innerhalb der Arbeitszeiten ist fast jeder Arbeitgeber so "frech" Ihnen den Aufenthalt am Arbeitsplatz vorzuschreiben.
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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 02. August 2010, 15:34:11
Innerhalb der Arbeitszeiten ist fast jeder Arbeitgeber so "frech" Ihnen den Aufenthalt am Arbeitsplatz vorzuschreiben.

Apropos, ich wende mich jetzt kurz aktiv gegen diese grausame Knechtung durch meinen Brötchengeber und gehe OHNE RÜCKSPRACHE raus auf die Terrasse eine rauchen. Shit, ich bin ein Rebell. Ho Ho Ho Chi Minh!!!!!
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bayern bazi

es sieht mir hier eh mehr nach einer EM aus - 14 tage ausgangssperre - und nicht nach einer DISZI

und mit einert EM hätte der TE noch ziemlich glück gehabt

(bei einer EM gibt es ja auch keine nacht drüber schlafen die kann sofort verhängt werden - vor allem wird sie nirgends in der paersakte vermerkt ;) )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

StOPfr

Tja, und damit wäre er tatsächlich mehr als nur gut bedient!
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wolverine

Noi, "Nit-Aussi-Dürfe" ist kei EM nit, is an Diszi und stehen tuat´s in 25 WDO
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Timid

@wolverine
Gesundheit! ;D

Zitat von: Poessi am 02. August 2010, 15:13:33das ich mir von meinem Arbeitgeber allerdings sagen lassen muss wann ich raus darf und wann nicht is ne frechheit

Das mag sein, dass du das so empfindest. Nur ist es zum einen vollkommen rechtmäßig - zum anderen etwas, worüber man normalerweise in der AGA auch Unterricht hat (WDO, Erzieherische Maßnahmen etc.).
Und letztendlich ist und bleibt es einzig und alleine deine Schuld, dass du überhaupt in der Situation bist, in der du bist - nicht die deines Disziplinarvorgesetzten, und im Zweifelsfall auch nicht die deines Kameraden!
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MediNight

Das ist doch schon wieder ein Klassiker,. oder? Nicht nur fehlendes, sondern absolut nie vorhanden gewesenes Unrechtsbewußtsein! "Da hat mir doch wieder einer in die Hose gesch...en!" ;) !

"Poessi", Sie können froh sein, dass Sie mit der Ausgangssperre davon gekommen sind, weil da vorher noch nicht allzu viel gewesen sein dürfte! Wenn so etwas jemand macht, der bereits entsprechende Einträge im Disziplinarbuch hat, kann hier auch schon mal eine Geldstrafe heraus kommen, die richtig weh tut!

miguhamburg1

Also, es ist doch vollkommen unerheblich, wie gerecht oder angebracht es unser TE empfindet, was ihm da widerfahren ist!

Fakt ist es, dass er unerlaubt seine Fahrt von der ärztlichen Behandlung zurück in seine Kaserne für rund zwei Tage unterbrochen hat. Fakt ist auch, dass er einen Kameraden über seine Verhinderung informierte, es jedoch aus unerfindlichen Gründen nicht für nötig hielt, anstelle dessen seine Einheit zu informieren und um Erlaubnis zu bitten, sein Kfz wieder instandzusetzen.

Unabhängig von der Frage des Verschuldens seines Kameraden bleibt doch wohl eindeutig festzustellen, dass sich unser TE eine Dienstpflichtverletzung begangen hat.

Fakt ist auch, dass der DV unseres TE nach seiner Rückkehr in die Kaserne und Meldung in seiner Einheit dieses Dienstvergehen pflichtgemäß ermittelt hat, den Te als Soldaten, den besagten Kameraden als Zeugen sowie die VP angehört hat, dem TE ein rechtliches Schlussgehör ermöglichte und nach Ablauf einer Nacht wie er schreibt eine Ausgangssperre verhängte. Davon abgesehen veranlasste der DV, dass unserem TE die beiden Abwesenheitstage vom Dienst von seinen Dienstbezügen abgerechnet würden.

Bei der Beurteilung dieses Vorganges kommen lediglich zwei Maßnahmen, die nur der DV verhängen kann, infrage.

1) Eine Besondere Erziehersche Maßnahme gem. ErlEM - und zwar hier ein Versagen des Nachtausgangs an Tagen, auf deren Folgetag Dienst angesetzt ist. Diese wäre allerdings nur gegen Mannschaften im Verlauf der AGA zulässig.

2)  Eine Disziplinarmaßnahme - und zwar hier eine Ausgangsbeschränkung von 14 Tagen. Hierum wird es sich sicher handeln, dies käme sowohl dem Begriff m betreff am nächsten. Außerdem sprach der TE auch zweimal explizit von Disziplinarmaßnahme.

Bei dem Verhängen von Disziplinarmaßnahmen hat der DV grundsätzlich zu prüfen, ob eine geringere Maßnahme (hier: EM) ausreicht, um das Ziel zu erreichen. Weiterhin hat er die Gesamtumständer der Person und des Sachverhaltes zu prüfen. Schließlich ist bei Vorliegen eines ersten relevanten Dienstvergehens zunächst einmal eine milde Diszziplinarmaßnahme zu verhängen (in Kurzform zusammegefasste Bestimmungen der WDO - Paragraphenverweise in meinem ersten Posting hierzu).

Halten wir also fest: Eine Ausgangsbeschränkung von 14 Tagen ist keine milde Disziplinarmaßnahme, wie sie die WDO vorsieht. Außerdem ist vor Verhängung dieser Maßnahme der zuständige Rechtsberater einzuschalten. Das Gesamtbild ergibt also ziemlich schlüssig, dass unser TE schon die eine oder andere Verfehlung begangen hat, weshalb der DV genau diese Maßnahme für angebracht hielt, um ihn wieder auf den Pfad der tugend zurück zu holen.

Alles, was wir hier von unserem TE zu lesen bekommen, ist Ausdruck eines spürbaren Selbstmitleids ohne jegliches Gespür eines Unrechtsbewusstseins. Unsere mittlerweile wieder zivilbeschäftiten Kameraden hier wiesen zurecht auf die Vergleichbarkeit mit dem Arbeitsrecht hin. Wir sollten also hier unser Mitgefühl gegenüber dem TE in Grenzen halten. Wenn er diese Disziplinarmaßnahme für ungerecht hält, mag er sich beschweren, diese Beschwerde wird bescheidet werden - und so wie sich die Angelegenheit darstellt, von seinem Kommandeur zurückgewiesen werden.

Poessi

Objektiv bin ich nun soweit aufgeklärt und weiß das alles seine Richtigkeit hat, subjektiv sieht die Sache ganz anders aus :)

Aber Dankeschön für die Darstellungen, war doch ne Hilfe

MediNight

Laut § 22, Abs. 2, Nr. 2 WDO können bei unerlaubter Abwesenheit eines Soldaten von mehr als einem Tag durchaus auch Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße oder Disziplinararrest und Disziplinarbuße verhängt werden!

Daher sehe ich diese Maßnahme durchaus auch für einen "Ersttäter" oder "erstmals disziplinar auffälligen Soldaten" als angemessen an und würde bei einem erneuten Vorfall in dieser Richtung dann zu einer zusätzlichen Disziplinarbuße tendieren!

Es kann ja auch durchaus so gewesen sein, dass das Verhalten des Soldaten ("Poessi") nach seiner Rückkehr zur Truppe und während seiner Vernehmung, den DV davon abgehalten hat, hier einen Verweis oder einen strengen Verweis auszusprechen. Hier wären natürlich das nicht vorhandene Unrechtsbewußtsein und ein gewisses Maß an Beratungsresistenz unter Umständen ausschlaggebend! Der Rechtsberater wird hier den Vorschlag vom KpChef aller Wahrscheinlichkeit nach nur billigend zur Kenntnis nehmen, wenn er im Verfahren selbst keinerlei Fehler erkennen kann!

ulli76

Ist doch ganz einfach: Wenn es dir nicht passt, beschwerste dich halt dagegen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html