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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Ausgangssperre?

Begonnen von Poessi, 02. August 2010, 11:38:39

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Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 15. August 2010, 15:00:57
Das ist ja interessant, seit wann sind denn WDB - der Sie laut anderem Thread sind, DV??

Noch interessanter fände ich die Quellen...
Und was ich wann, wo, wie mache braucht dich nicht wirklich zu interessieren. ;) Hauptsache ich weiß da bescheid.

Gruß Andi
the rest is silence...

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miguhamburg1

Lieber Kamerad Andi,

was wen interessiert, scheint ja ziemlich ausgeglichen zu sein... Im Übrigen finde ich, dass Sie durchaus auf andere User Rücksicht nehmen könnten, die ein anderes Verständnis von Wertschätzung eines Anderen haben als Sie - und ihre Gesprächspartner hier wie in anderen Fällen auch Siezen, wenn sie nicht persönliche Freunde sind.

Und über die Quellen hatte ich hier mehrfach geschrieben. Da müssen Sie sich schon selbst die Mühe machen, zu suchen....

Flexscan

Zitat von: miguhamburg1 am 15. August 2010, 20:06:45
... Im Übrigen finde ich, dass Sie durchaus auf andere User Rücksicht nehmen könnten, die ein anderes Verständnis von Wertschätzung eines Anderen haben als Sie - und ihre Gesprächspartner hier wie in anderen Fällen auch Siezen, wenn sie nicht persönliche Freunde sind.
....

Kamerad.

Die Umgangssprache hier im Forum ist das "Du".

Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, gesiezt zu werden und hat noch weniger mit Wertschätzung einzelner Personen zu tun.

Ob ich einen User Sieze oder Duze bleibt jedem selber überlassen.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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ulli76

So, jetzt mal Butter bei die Fische:
In welchem VMBlatt steht das denn nu und in welchem Punkt der Vorschrift soll das stehen?
Und ja, ich hab gerade mal gegoogelt und ich werde nicht die 100000 Seiten, die das rausspuckt durchsuchen. In den ersten 20 war zumindest nix zu finden.

Übrigens war auch auf meinem Chef-Lehrgang nie die Rede davon, dass der RB in den genannten Fällen beteiligt werden MUSS.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andi

Zitat von: miguhamburg1 am 15. August 2010, 20:06:45
Und über die Quellen hatte ich hier mehrfach geschrieben. Da müssen Sie sich schon selbst die Mühe machen, zu suchen....

;) Eine Vorschrift, ein Gesetz oder ein (nicht mal näher definiertes) VMBl pauschal für eine Einzelaussage als "Quelle" zu nennen ist weder professionell noch zielführend und damit wohl im allgemeinen nicht als Quellenbeschreibung zu verstehen. Oder anders: damit spielst du wohl noch nicht mal in der argumantativen Kreisklasse.
Also entweder du nennst einen tatsächliche Quelle (also Paragraph, Artikel, Satz oder sonstigen Abschnitt einer entsprechenden Norm) oder ich nehme zur Kenntnis, dass du offenbar nicht in der Lage bist das zu tun und denke mir meinen Teil.

Gruß Andi
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AriFuSchr

Zitatund denke mir meinen Teil.
;D

entweder migu sucht nach dem VMBl...

oder er wurde plötzlich in den Einsatz gerufen  ???

and then the rest is silence ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Ich sehe mich noch in meinemn Keller gehen und suchen ....
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Eracom

#67
Ich hab mir mal die ersten 3 Seiten durchgelesen  ::)

Die Strafe ist doch gerecht - aktzeptieren und gut ist.
Wie einige hier auch schreiben, dass es ganz normal sei. Es gibt schlimmere Strafen im beruflichen Umfeld.

Das fängt doch beim Arbeitsamt schon an, wenn du Post bekommst, wo drauf steht das du dich an dem Datum einfinden sollst und dies nicht tust
ohne dich abzumelden, bekommste erstmal eine Sperre für 14 Tage. Ich habs einmal vergessen gehabt und habe es der Sachbearbeiterin erklärt,
die Sperre ging trotzdem durch.

Das ist alles ganz normal und bei der BW nicht anders - vllt etwas strenger, aber sonst lernt man doch nie was, wenn man alles wie auf einem Ponyhof auslebt

In zivilen Diensstellen bekommste bei Ankunft (nach 2 Tagen ohne einen Bescheid) in dem Betrieb die Papiere in die Hand gedrückt und ADIOS!
Und da habe ich auch kein Mitleid, denn es gibt so viele Leute da draussen die gerne wieder arbeiten wollen.
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

mailman

Zumindest bei der Agentur ist bei Einladungen immer eine RFB dabei soaßd man nicht sagen kann man wußte vn nichts.

justice005

Ich weiß, der Thread ist alt, und ausgelutschte Kamellen sollten nicht mehr hervorgeholt werden.
Trotzdem konnte ich es im vorliegenden Fall nicht lassen, weil mir zufällig ein Auszug aus der
ZDv 14/3 begegnet ist. Der entscheidende Teil ist fettgedruckt. ;)

ZitatZDv 14/3 1
B 131
Herbeiführung der richterlichen Zustimmung zur Verhängung
von Disziplinararrest
1.1 Disziplinararrest darf erst verhängt werden, nachdem der Richter des zuständigen,
notfalls des nächsterreichbaren Truppendienstgerichts zugestimmt hat (§ 40 Abs. 1 der Wehrdisziplinarordnung
– WDO).
1.2 Entsprechende Anträge hat der Disziplinarvorgesetzte dem Truppendienstgericht
unmittelbar zu übersenden (§ 40 Abs. 2 WDO, Anhang – Anlage 24 / Vordruck 13). Befehle
höherer Vorgesetzter, solche Anträge über sie zu leiten, sind unzulässig. Da der zuständige
Disziplinarvorgesetzte in der Ausübung der Disziplinarbefugnis allein verantwortlich entscheidet
und ihm nicht befohlen werden kann, ob und wie er ahnden soll (§ 35 Abs. 1 WDO), sind auch
Befehle unzulässig, die Disziplinarsache vor Übersendung des Antrages an das Gericht mit
höheren Vorgesetzten zu besprechen. Ob der Disziplinarvorgesetzte den Rat höherer
Vorgesetzter oder des zuständigen Rechtsberaters einholen will, obliegt ausschließlich seiner
Entscheidung.


KlausP

Ich kenne nur eine Festlegung, den Rechtsberater zwingend zu beteiligen. Und da geht es um die Abgabe oder Nichtabgabe an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Eigenmächtigen Abwesenheit. Bei Verhängung von Disziplinararrest hat der Rechtsberater im Regelfall gar nichts zu suchenm es sei denn, der Disziplinarvorgesetzte will sich rückversichern. Und bei Ausgangsbeschränkung (so heisst das nämlich, und nicht Ausgangssperre) ist einzig und allein der Disziplinarvorgesetzte derjenige der das zu entscheiden hat. Der Rechtsberater wird bei jeder ihm vorliegenden Disziplinarmaßnahme immer nur die Rechtmäßigkeit, aber nicht die Art und Höhe bemängeln (ich weiß, dass es Rechtsberater gibt, die das im Einzelfall anders sehen). Quelle: der Rechtsberater der 13. PzGrenDiv bei seinem Unterricht im September 2010
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

ZitatUnd da geht es um die Abgabe oder Nichtabgabe an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Eigenmächtigen Abwesenheit

Fast. ZDv 14/3 B 117 regelt, dass der RB zu beteiligen ist, wenn der D-Vorg. eine Straftat NICHT an die StA abgeben will, obwohl es sich um eine Katalogtat nach Anhang 2 der genannten ZDv handelt (also nicht zwingend nur bei eigenmächtiger Abwesenheit)

Ich hatte die Diskussion von vor ein paar Monaten schon wieder vergessen gehabt, aber als ich jetzt zufällig auf diese Regelung gestoßen bin, ist mir der "Disput" wieder eingefallen.... ;D Manche Dinge klären sich halt erst mit Verzögerung....

miguhamburg1

Vielen Dank für den Hinweis, ich hatte es anders in Erinnerung, schön, dass jemand in die Tiefe gegangen ist. Diese Frage ist jetzt also geklärt!