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Reserveoffz-Voraussetzungen

Begonnen von Crow, 10. Mai 2003, 18:42:37

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Crow

Auf dieser Website findet sich noch folgende Information:

"Generell stehen zwei Wege zum Reserveoffizier offen, zum einen eine zweijährige Verpflichtungszeit, in der alle benötigten Lehrgänge am Stück absolviert werden. Nach der zweijährigen Ausbildungszeit scheidet man als Fähnrich aus und wird nach einer weiteren Wehrübung im Regelfall zum Leutnant befördert."

Die Beförderung ist doch aber unabhängig von einer weiteren Wehrübung. Vorausgesetzt ist nur eine Wehrdienstleistung von mind. 24 Tagen im Dienstgrad Fähnrich, die ja sowieso während der aktiven Zeit (SaZ 2= 3 Monate Fähnrich) erreicht wurde. Außerdem ist die Beförderung zu Lt d.R. frühestens nach 36 Monaten seit Einstellung möglich und nicht ggf. vorher, auch wenn nach den 2 Jahren schon Wehrübungen geleistet wurden.

TheAdmin

Trotzdem muss der Kandidat für die Beförderung den Status Soldat inne haben, also zwangsweise wenigstens eine eintägige WÜ ableisten.
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wadenbeisser

"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Simon

Und noch etwas
Zitat
Bei der Ausbildung zum Sicherungsoffizier der Reserve entfallen die Wehrübungen 1 und 3.

Das ist so nicht richtig, die Ausbildung zum SichUffz erfolgt schliesslich trotzdem und im Falle der Ausbildug zum Offz einer Truppengattung kommen da im Gegenteil sogar noch eine ganze Menge WÜ hinz. (Z.B. als PzGrenOffz noch die Ausbildung zum Kommandanten)

TheAdmin

WÜ 1: Erwerb der MschATN der TrG
WÜ 3: Erwerb der UffzATN der TrG

Beide werden beim SichOffzWerdegang nicht benötigt, sondern man kommt sofort auf den ULRes und danach zur EignungsWÜ.

Steht so im Ausbildungsplan des PersABw und habe ich persönlich auch so durchlebt.
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Simon

*Klatsch*

Zitat1 und 3

Mein Fehler, wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil, danke für die Berichtigung.

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