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KDV-Saz

Begonnen von streetzwe, 02. Oktober 2010, 13:32:41

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streetzwe

hallo,

hätte ein paar fragen zum KDV antrag.

1.bei wenn muss ich den abgeben?
2.wenn er durch geht muss ich mein saz gehalt zurück zahlen?
3.wie lange dauert es bis er bearbeitet wird?
4.und hat es irgendwelche rechtlichen folgen oder ähnliches für mich?

danke schon mal im vorraus

Andi

Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
1.bei wenn muss ich den abgeben?

Beim Disziplinarvorgesetzten.

Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
2.wenn er durch geht muss ich mein saz gehalt zurück zahlen?

Nein, aber grundsätzlich die Kosten für eine ZAW/Berufsausbildung oder ein Studium, sofern bei der Bundeswehr absoviert.

Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
3.wie lange dauert es bis er bearbeitet wird?

Wohl mehrere Monate - bis dahin gelten entsprechende Weisungen für die Behandlung von Soldaten, die Antrag auf KDV gestellt haben.

Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
4.und hat es irgendwelche rechtlichen folgen oder ähnliches für mich?

Ja, anerkannte Kriegsdienstverweigerer stehen nicht mehr für den Wehrdienst zur Verfügung.

Gruß Andi
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snake99

Zitat von: streetzwe am 02. Oktober 2010, 13:32:41
4.und hat es irgendwelche rechtlichen folgen oder ähnliches für mich?

Zusätzlich werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Absage bekommen, sofern sie sich bei Landes- oder Bundespolizei bewerben wollen ;) Immerhin würden sie auch dort eine Waffe tragen, von der sie im Notfall zur Gefahrenabwehr Gebrauch machen müssten.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Andi

Zitat von: snake99 am 07. Oktober 2010, 06:55:36
Zusätzlich werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Absage bekommen, sofern sie sich bei Landes- oder Bundespolizei bewerben wollen ;)

Nö, das wäre direkt verfassungswidrig.
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schlammtreiber

Nochmal zur Klarstellung, um Andis Posting zu unterstreichen:

ALLE, ich wiederhole, ALLE Gerüchte und Latrinenparolen bezüglich "KDVler können danach nicht Beamter werden" oder "KDVler werden im Öffentlichen Dienst nicht genommen" oder oder oder sind genau das, nämlich Gerüchte und Latrinenparolen. Oder, um es hochgestochen auszudrücken, sind gequälter Bullshit.
Die Rechtslage ist eindeutig.
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snake99

Zitat von: Andi am 07. Oktober 2010, 20:52:35
Zitat von: snake99 am 07. Oktober 2010, 06:55:36
Zusätzlich werden sie mit großer Wahrscheinlichkeit sofort eine Absage bekommen, sofern sie sich bei Landes- oder Bundespolizei bewerben wollen ;)

Nö, das wäre direkt verfassungswidrig.

Daher würde im Falle einer direkten Ablehnung des Bewerbers auch lediglich der "aussagekräftige" Satz stehen "ihre Bewerbung konnte für das weitere Bewerbungsverfahren nicht weiter berücksichtigt werden". ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

sliderbp

Quatsch. Als ich vor Jahren Bewerbungsverfahren für LaPo und damals noch BGS bestritten habe waren recht viele ehemalige KDVler in den Prüfgruppen mit dabei und einige wurden letztendlich auch genommen.

ARMY STRONG

Das ist aber schon etwas seltsam, oder...???
Gewissensgruende wegen Dienst mit der Waffe und so - und dann zur Polizei?

Sorry aber fuer mein, zugegebenermassen verhaeltnismnaessig einfaches Gemuet, tut sich hier ein Widerspruch auf.  ???

schlammtreiber

Es heisst ja auch Kriegsdienstverweigerung, nicht Gewaltverweigerung  :)
Semper Communis
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ARMY STRONG

Wie gesagt, ich bin ein sehr einfach gestrickter Mensch, sorry wenn ich das irrtuemlich in einen Topf geworfen habe...   :-[

Was leisten dann eigentlich diesen (KdV-) Polizisten, wenn sie in AFG waehrend ihres Ausbildungsauftrages von sich im Kriegseinsatz waehnenden Taliban angegriffen werden und sich durch offensiven Schusswaffengebrauch der vorlaeufigen Festnahme entziehen  ??? (mei, is des kompliziert... :D)

Timid

Da Polizisten nicht in so einen Auslandseinsatz befohlen werden können, stellt sich diese Frage wohl nicht ...
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snake99

Wobei du zugeben musst Schlammi, dass in sehr viele KDV Anträgen die Formulierung wie:

"Ich lehne aus XYZ Gründen jegliche Form von körperlicher Gewalt oder Waffengewalt ab!" zu finden sind.

Zumindest habe ich diese Formulierung in den vielen vorhandenen "Formulierungshilfen" für KDV'ler im Internet gefunden. Wenn dann der eben noch jeglicher Gewalt abschwörende KDV'ler eine Bewerbung bei der Polizei einreicht (wo regelmässig Maßnahmen des unmittelbaren körperlichen Zwanges oder gar Hilfsmittel des unmittelbaren Zwanges zum Einsatz kommen) wirft das in meinem Empfinden eine Vielzahl von Fragen und Unklarheiten auf ;)
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BulleMölders

KDV ist doch heute nur noch dazu da wenn man kein Bock hat zum Bund zu gehen.

ARMY STRONG

Wieso wird eigentlich der Wehrdienst geleistet jedoch der Kriegsdienst verweigert? (Stelle mal wieder fest, dass diese Gesellschaft doch schon recht verlogen sein kann, aber das ist ja nix neues....)

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