Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Bezahlung beim DU-Verfahren

Begonnen von Ovechkin, 05. Oktober 2010, 17:00:56

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Ovechkin

Hallo zusammen,
ich bin SaZ 4 und seit 6 Monaten bei der Bundeswehr. Gestern war ich bei meinem Truppenarzt und habe mit ihm über meine Probleme gesprochen. Jetzt fängt ein DU-Verfahren gegen mich an. Ich habe schon nächste Woche beim Psychologen(BwK Ulm) ein Termin, und bin diese und die nächste Woche KzH.

Da es immer etwas mit dem DU-Verfahren dauert würde ich gerne wissen, wie es mit dem Gehalt aussieht. Bekomme ich weiter mein Grundgehalt bis zum Ende des DU-Verfahren oder gibt es da jetzt irgendwelche Abzüge?

Habe auch gestern mit meinem Zugführer darüber geredet und er meinte das ich mit meinem Problem und der nicht lange Dienstzeit eigentlich schnell aus der Sache raus bin.

Danke für Eure Antworte, Ovi..

ulli76

Du bekommst ganz normal deine Dienstbezüge weiter.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html