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Nach Handyverbot - Handy´s eingezogen ?!

Begonnen von Drigaaz, 21. Oktober 2010, 19:11:39

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Drigaaz

Hallo,

unser Zug trat vor 3 Wochen unsere AGA an..
Man hat uns den Befehl vom OFw gegeben dass wir unsere Handys auszuschalten haben und in unserem Privatfach aufzubewahren haben, wenn wir im Dienst sind und lediglich zur Dienstunterbrechung unsere Handys einschalten dürfen.

Nun, gestern gabs nen Stubendurchgang vom OFw und man hat uns befohlen unser Privatfach zu öffnen uns unser Handy vorzu zeigen. Nun wurde kontrolliert ob es aus ist, war es ntürlich nicht, denn es liegt ja lautlos im Privatfach - verschlossen.

Dann ca. 20min. später zur Vollzähligkeit wurde uns befohlen unser Handy am Morgen(also heute morgen) abzugeben.

Ist das überhaupt rechtens ?

Weil sofern das Handy ja verschlossen im Privatfach vom Spind liegt - geht es niemanden was an, ob es aus ist, oder nicht ?!

danke schonmal.


mfg. Dri

Dennis812

Informier Dich mal über ELoKa und überprüfe dann nochmal die Sinnhaftigkeit des Ausschaltens des Handys, vorallem vor dem Hintergrund eines Einsatzes (hier: als Gedankenstütze).

Fakt ist, dass das Ungehorsam sanktioniert wurde. Ob das Mittel hingegen a) das richtige und b) rechtens ist, lässt wie so oft nur über den Beschwerdeweg ermittelt.

Mindestens ist jedoch der Befehl des Öffnen des Privatfachs fragwürdig, da hierfür ein begründeteter Anfangsverdacht zu einer Straftat, z.B. gegen BtmG das, vorliegen muss.

Dass dein Verhalten falsch war, ist, hoffe ich, unstreitig.
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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KlausP

Es ist nicht rechtens. Das Wertfach darf NUR der Disziplinarvorgesetzte einsehen und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

ZDv 10/5:

...
317. Die Spindkontrolle hat den Zweck, die Sauberkeit,
Ordnung und Einsatzfähigkeit der Bekleidung und persönlichen
Ausrüstung zu überprüfen. Der Disziplinarvorgesetzte
entscheidet, wer zur Spindkontrolle berechtigt ist. Sie ist in
Gegenwart des Soldaten vorzunehmen. Das Wertfach darf
nur der Disziplinarvorgesetzte einsehen. Private
Gegenstände werden nicht kontrolliert.

...

Hier könnte nur eine Beschwerde helfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

hbmaennchen

Na ja, oftmals soll ja auch ein Gespräch, etwa über die VP, helfen, VOR einer Beschwerde.

Andi

Um das Beispiel mal etwas zu verändern: Der Spindkontrollierende Vorgesetzte fordert das Vorzeigen der vorhandenen Barschaft und gibt den Befehl das vorhandene Geld an ihn auszuhändigen.
Wer würde das machen? Richtig keiner!
Der Befehl ist rechtswidrig und unverbindlich - genauso, wie der das Handy abzugeben.
Privates Eigentum ist tabu!

Gruß Andi
the rest is silence...

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rambosocke

Ich finde das Verhalten des OFw bedenklich, sofern die Angaben des TE denn stimmen.

Eine Sicherstellung/Beschlagnahmung der Handys durch den OFw ist imho nicht rechtens.

Zunächst ist einmal das Handy Eigentum des Soldaten, welches immerhin durch das Grundgesetz geschützt ist. Rechtliche Grundlagen dieses zu beschlagnahmen könnten sich m.E.n. höchstens aus der Wehrdisziplinarordnung (hier §20) oder dem UZwGBw (§7)ergeben.
Für §20WDO bedürfte es jedoch einer richterlichen Genehmigung, bei Gefahr im Verzug könnte man darauf verzichten, aber selbst dann dürfte einzig und allein der Disziplinarvorgesetzte etwas beschlagnahmen.
Nach §7 UZwGBw könnte das Handy beschlagnahmt/sichergestellt werden, wenn es zur Begehung einer Strafttat geeignet ist, jedoch bedürfte es auch hier der Gefahr im Verzug. Und der OFw müsste hierbei sich im Wachdienst befunden haben.
Gefahr im Verzug kommt hier wohl kaum infrage, wenn ein Diensthandy im verschlossenen Privatfach liegt. Selbst die EloKa mit all ihren bewundernswerten Fähigkeiten könnte damit doch bestenfalls die Stube eines Rekruten in der Grundausbildung abhören - und jetzt?

Dass die Kontrolle des Wertfachs durch den OFw als solche schon nicht rechtens war hat KlausP zu genüge dargelegt.

Eine Wehrbeschwerde wäre angemessen. Die VP zum Chef vorschicken hielte ich jedoch auch für ratsamer, möglicherweise weiß der Disziplinarvorgesetzte auch nichts von der Eigenmächtigkeit des OFw.



Drigaaz

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten.

Das was ih schrieb stimmt, nur mal das vorne weg.

Unseren VP hatten wir erst vor ein paar Tagen gewählt, habe natürlich das ganze mit der VP besprochen und auf eure Antworten verwiesen.

Irgendwie, und aus welchem Grund auch immer findet die VP keinen Gefallen daran sich wegen dieser "kleinigkeit" zu beschweren.

Denkt ihr es bringt was wenn ich mich bzw unsere VP an unseren stellv. Bttr Führer wendet ?!

danke

hbmaennchen

Wenn die VP "keinen Gefallen daran" findet, habt Ihr

a.) IMHO die falsche VP gewählt - die ist nämlich dafür da, die Sorgen und Nöte der Kameraden ernstzunehmen und weiterzugeben und nicht, um die als "Kleinigkeit" zu bewerten und daher lieber mal den Schwanz einzukneifen
b.) auch die Möglichkeit, selbst mal zuerst mit dem OFw das Gespräch zu suchen
c.) natürlich auch die Möglichkeit, mit KpFw (Innendienstleiter) oder Chef zu sprechen (wobei man ja nicht immer gleich als Erstes das grobe Besteck auspacken muss, sondern auch dem OFw die Chance geben kann, seinen Fehler zu erkennen)

miguhamburg1

Zunächst einmal gilt es hier, zwei Aspete Ihrer Anfrage grundsätzlich zu unterscheiden:

1)  Der Befehl, ein Handy auszuschalten, nicht in bestimmte Bereiche einer militärischen Anlage mitzunehmen, während einer Ausbildung im Privatfach des Spindes einzuschließen etc. ist rechmäßig und verbindlich. Er trägt dienstlichen Erfordernissen genauso Rechnung (z.B. Herstellen von Abhörsicherheit, Vermeiden von Ablenkung bei der Ausbildung etc.) wie der Fürsorge des Vorgesetzten (z.B. vor Verlust durch Verlieren im Gelände oder Beschädigung durch Herausfallen aus Taschen etc.). Demzufolge hat der Befehlende auch Anspruch auf gehorsam durch Sie. Wenn ich Ihre Ausführung richtig lese, dann haben Sie gegen diesen Befehl verstoßen, haben also Ihre dienstlichen Pflichten verletzt.

2)  Durch wen ein verschlossenes (!) Privatfach im dienstlichen Spind überprüft werden darf, ist in der zitierten Vorschrift eindeutig belegt. Im Übrigen darf dies der DV auch nur dann (selbst) tun, wenn ein begründeter Verdacht einer strafbaren Handlung des Soldaten vorliegt. Weiterhin sind die zuvor richtig zitierten weiteren Vorschriften zu berücksichtigen. Insofern war der Befehl Ihres Ausbilders sowohl unrechtmäßig (er war nicht befugt dazu, Sie Ihr privatfach öffnen zu lassen und gegen Sie lag auch nicht der verdacht einer Straftat vor), als auch unverbindlich (Sie müssen diesen Befehl nicht befolgen, ein Nichtbefolgen bliebe für Sie folgenlos).

Nun liegen im Ergebnis allerdings zwei Dienstpflichtverletzungen vor:

a)  Die Ihres Ausbilders, der Ihnen einen unrechtmäßigen und unverbindlichen Befehl erteilte. hbmaennchen hat Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie Sie weiter vorgehen können. Ob und welchen dieser Wege Sie wählen, müssen Sie aufgrund der Situation entscheiden. Fakt ist allerdings, dass Ihr DV den Sachverhalt ermitteln muss, wenn er Kenntnis über eine Dienstpflichtverletzung eines seiner Untergebenen erlangt.

b)  Da Sie Ihr Privatfach nun aber geöffnet haben, fiel Ihre Dienstpflichtverletzung auf (eingeschaltetes Handy). Hierfür haben Sie sich gegebenenfalls zu verantworten.

ulli76

#9
Wenn sich eure VP nicht traut, kann sich auch sein Stellvertreter oder auch jemand anderes von euch an den OFw und an den Zugführer wenden (das wären in diesem Fall schon mal die richtigen Ansprechpartner, bei denen man es als erstes versuchen soll. Wenn das nicht fruchtet kann man sich immer noch an den Spieß oder Chef wenden- auch diese Reihenfolge macht durchaus Sinn)

Übrigens macht es Sinn, wenn ihr ein "Gegenangebot" habt und wenn ihr nicht versucht den OFw blos zu stellen.
(Mit dem Tenor- uns war zunächst nicht bewusst, warum es wichtig ist, das Handy auch im SPind aus zu haben, aber wir werden in Zukunft vermehrt darauf achten.....Wir verstehen den Hintergund, trotzdem halten wir das Verhalten des OFw für nicht in Ordnung, weil das Privatfach das letzte bischen Privatsphäre ist und die Handys unser Eigentum sind blabla- so in der Art)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RekrKp8

Wenn der Sachverhalt denn genauso passiert ist. Ich habe auch schon mal die Mobiltelefone kontrolliert, habe auf der Stube gesagt (nachdem ich über bluetooth ein eingeschaltetes Handy geortet hatte), ich möchte jetzt sofort alle Handys sehen. Klar machen die dann ihr Privatfach auf. Das hatte ich aber nicht explizit befohlen.

Die Handys einsammeln zu lassen halte ich auch für bedenklich. Wenn, dann würde ich nur die Handys einsammeln, die eingeschaltet waren und würde die in ein vorgehaltenen Spind einschließen in einem extra Raum. Den Raumschlüssel hat der Zugführer, den Spindschlüssel die Rekruten-VP oder so. Aber das ist alles riskant. Auch das Einsammeln der offen herumliegenden Handys ist so eine Sache.

wolverine

Schon der dienstliche Zweck bedarf eines hohen Begründungsaufwandes!
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rambosocke

ZitatDurch wen ein verschlossenes (!) Privatfach

Spielt meiner Meinung nach keine Rolle, ob das Privatfach verschlossen ist. Die bereits zitierte 10/15 geht da schließlich auch nicht näher drauf ein. Ist zwar sicherlich in vielen AGA-Kompanien üblich, dass befohlen wird das Privatfach mit Extra-Schloss zu verschließen, daraus zu folgern ein unverschlossenes Privatfach darf im Rahmen der Spindkontrolle mit eingesehen werden, halte ich für ein Gerücht, auch wenns sicherlich allerorten so praktiziert wird.

Zitatb)  Da Sie Ihr Privatfach nun aber geöffnet haben, fiel Ihre Dienstpflichtverletzung auf (eingeschaltetes Handy). Hierfür haben Sie sich gegebenenfalls zu verantworten.

Vollkommen richtig!
Dennoch führt eine Dienstpflichtverletzung Ihrerseits nicht dazu, dass Sie ihre (wenigen) Rechte einbüßen.


Wurden die Handys eigentlich zum Wochenende wieder ausgegeben?
Und wurden die Handys des gesamten Zuges eingesammelt, oder nur die eingeschalteten Handys von den "Befehlsverweigerern"?


RekrKp8

#13
Als Ausbilder in der AGA gehe ich davon aus, dass:

a) Der besagte OFw befohlen hatte, die Handys aus den Privatfächern zu holen und vorzuzeigen. Er hätte den Zusatz "Privatfach" auch weglassen können, aber da die Handys gem. Befehl ja nur im Privatfach sein können, bot sich diese Formulierung des Befehls eben an.

b) Der besagte OFw entdeckte mehrere Verstöße gegen den Befehl, das Handy ausgeschaltet im Spind aufzubewahren. (nebenbei: Es ist sehr wohl wichtig, ob das Handy aus ist oder nicht und es geht den Vorgesetzten sehr wohl etwas an.)

c) folgende Maßnahme getroffen wurde: Die Handys werden, zumindest während der Dienstzeit, eingesammelt, um das Befolgen des Befehls überwachen zu können. Über Art und Weise* der Einsammlung und Aufbewahrung wurde bislang nichts bekannt.
(* entscheidend!)

Insofern kann ich schlussendlich gar keine Dienstpflichtverletzung des OFw erkennen, da mir wesentliche, zur Bewertung relevante Informationen nicht vorliegen. Dass ein Rekrut, der plötzlich Befehle befolgen muss und sein Handy als heilig ansieht, damit zunächst Schwierigkeiten hat, ist klar. Er sieht vorallem sein nicht im Spind liegendes Handy, nicht aber seine Mißachtung eines klaren, rechtmäßigen Befehls. Es wird sogar versucht, den Befehl aufzuweichen
ZitatWeil sofern das Handy ja verschlossen im Privatfach vom Spind liegt - geht es niemanden was an, ob es aus ist, oder nicht ?!
. Ein Rekrut kann zwar nicht verstehen, warum das Handy ausgeschaltet sein muss, das ist aber im Grunde rechtlich irrelevant.

Nirgends ist beschrieben, dass der besagte OFw die Privatfächer selbst "kontrolliert" oder "durchsucht" hat. Das war gem. des ersten Posts nicht der Fall. Ich gehe stark davon aus, dass die Handys Abends wieder ausgegeben wurden, nur geht das aus den Posts nicht hervor. Ich gehe weiterhin stark davon aus, dass nur die Handys der "Ungehorsamen (!)" eingesammelt wurden.

Sollten sich andere Fakten in der Revision ergeben, so ist eine Neubewertung durchzuführen.


Drigaaz

Die handys wurden in der Dienstunterbrechung wieder ausgegeben und wurden dann am nächsten Morgen wieder eingesammelt(da viele ihr Handy als Wecker nutzen)...daher waren ja auch so viele Handsets eingeschaltet.

Es wurden alle Handys eingesammelt...also vom gesamten Zug.

Also um nochmal etwas einzuwerfen.

Es wurde befohlen die Handys ja ausgeschaltet und verschlossen im Privatfach zu belassen, andererseits wurde uns aber erlaubt unsere Handy´s als Wecker zu benutzen.

Also wiederspricht sich da was ?!

Hoffe ihr könnt damit jetzt mehr anfangen.

mfg.