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Zustimmung des Arbeitgebers für Bewerbung als Reservist nötig?

Begonnen von KFlash, 27. Oktober 2010, 11:43:41

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KFlash

Hallo,

mich würde interessiere, ob mein Arbeitgeber mir die Tätigkeit als Reservist untersagen kann? - also nicht die Teilname an Wehrübungen, sondern die Bewerbung als Reservist an sich.
Ich habe vor eine §43 Bewerbung zu machen da ich als Akademiker (Dipl) und militärisch Interessierter hier eine gute Einstiegschance sehe.

Mein Abteilungsleiter meinte, ich müsste eine Nebentätigkeit bei der Firma beantragen, was aber auch abgelehnt werden könnte.

ARMY STRONG

Wehruebungen sind m.W. keine Nebentaetigkeit. Und wenn du eh keine machen willst ist das Reservistendasein Privatvergnuegen, das den Abteilungsleiter nichts angeht.

KlausP

Die freiwillige Meldung zur Einplanung als Reservist kann der Arbeitgeber nicht verbieten und eine Nebentätigkeit stellen Wehrübungen auch nicht dar, denn z.B. das freiwillige Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ja auch nicht von der Zustimmung das Arbeitgebers abhängig. Lediglich die Zustimmung zur Teilnahme an einer Wehrübung kann der Arbeitgeber versagen, denn da geht es ja um einen konkreten Zeitraum, in dem ihm der Angestellte nicht zur Verfügung steht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KFlash


mailman

Hinkt aber sehr. Denn bei der Feuerwehr ist man normalerweise keine 3 Wochen weg oder länger weg.

Und einer durchschnittlichen Stadt wie meiner mit 200 Feuerwehreinsätzen pro Jahr und 60 Aktiven, gibt es gerade einmal 4 Leute die von der Arbeit aus weg dürfen.
Man braucht nicht einmal daran zu denken weg zu gehen.

Gesetz hin oder her, das Geld verdient man nicht bei der Feuerwehr.

Oscar Golf Mike

Ich habe mir sagen lassen das die BW (oder einige Btl.) bei einem Beorderungswilligen die Zustimmung des AG sehen will.Die BW plant den Beorderungswilligen
ja auch auf einem DP, wem bringt es wenn der AG nach fünf Tagen anruft und seinen AN wieder haben will.
Die Zustimmung des AG würd ich mir auf jeden Fall sichern, wer beißt schon die Hand die einen Füttert.

Als Tipp würde ich bei 'freundlichem Desinterresse' des AG vllt. empfehlen sich gut zu verkaufen, Argumente bringen das z.B was man während einer WÜ oder Lehrgang lernt
auch Teilw. im Betrieb umzusetzen ist.Was oder wie lass ich jetzt mal dahin gestellt.Auch das der AG während einer WÜ keinen Lohn zu zahlen hat könnte ein Argument sein.
Wenn das alles nichts fruchtet bleiben eh nur die DVags.

Hab am Wochenende auch eine, endlich wieder mit angemaltem Gesicht und Gewehr durchs grüne rennen. ;D 8)
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

HCRenegade


mailman

Was aber nicht erlaubt ist und da drohen einige Truppenteile schon mal mit der Ausplanung.

HCRenegade

Deswegen sage ich ja "inoffizieller Weg" ;)

Btw. so mancher TrT fordert überhaupt keine Einverständniserklärung an - selbst als ich meinen LG bei der SDbw angefordert habe, habe ich das nur rein mündlich getan - drei tage später hatte ich meinen E-Bescheid.

Hängt also alles nur vom TrT ab ;)

Holgi33

Zitat von: mailman am 27. Oktober 2010, 20:17:59
Was aber nicht erlaubt ist und da drohen einige Truppenteile schon mal mit der Ausplanung.

Falsch!

Gesetzeslage:
Nach §1 Abs 1 Arbeitsplatzschutzgesetz ( ArbPlSchG) ruht das bestehende Arbeitsverhältnis für die Dauer der Ableistung einer Wehrübung. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch den Erholungsurlaub nicht unterbrochen, es besteht lediglich keine Arbeitspflicht.

Ehemalige, restriktive Auffassung des BMVg:
"Wehrübungen im Erholungsurlaub sind nicht möglich, da Wehrübungen ein Arbeitsverhältnis unterbrechen, das Arbeitsverhältnis aber während des Erholungsurlaubs fortbesteht".

"WÜbg - Jahresurlaub- neue Regelung":

Nach der im Referat FüSI 2 erarbeiteten neuen Auffassung des BMVg zum Thema "Wehrübung im Erholungsurlaub" sind Wehrübungen im Erholungsurlaub möglich, wenn die Einberufung zur Wehrübung nach der Gewährung des Erholungsurlaubs erfolgt. Eine "Gutschrift" des für die Wehrübung eingesetzten Erholungsurlaubs erfolgt nicht.

HCRenegade

MMn eine sehr zweckmäßige Regelung - wenn die Regierung es schon nicht schafft, das Bild des Soldaten bzw.des Reservistendasein so zu präsentieren, dass es gesellschaftlich anerkannt und geschätzt ist - wie es in anderen Ländern ja auch möglich ist - dann sollte man mMn nicht auch noch denjenigen bestrafen, der sich der Tatsache zum Trotz, dass ihm niemand für sein Engagement dankt, dennoch freiwillig bereit erklärt, seine (Frei)Zeit für die Bw zu opfern.

miguhamburg1

Ihre letzte Bemerkung ist sehr interessant, wie ich finde. Allerdings bezweifel ich, dass es Aufgabe einer Bundesregierung ist, ein Reservistenbild zu präsentieren, das Ihren Vorgaben entspricht. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass eine Regierung die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen  schaffen muss, um eine WÜ-Tätigkeit zu ermöglichen, ohne dass eine Gefährdung des zivilen Arbeitsplatzes grundsätzlich möglich ist. Meiner Beurteilung nach sind diese Rahmenbedingungen auch so gestaltet.

Alles Weitere ist eine zivilrechtliche/arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen einem Angehörigen der Reserve und seinem Arbeitgeber. Den in seiner Art, sein Unternehmen zu führen beeinflussen zu wollen, kann nicht Aufgabe des Dienstherrn sein. Dies muss von den Angehörigen der reserve selbst geleistet werden.

wolverine

Das sehe ich aber ganz anders: Der Grund, warum Urlaub und WÜ nicht kompatibel waren, war ja nicht die Frage des Bestehens oder Fortbestehens eines AV sondern, dass WÜ ein "erholungsfremder Zweck" war und das kann zur Abmahnung führen. Und da ist eine Sache der Fürsorgepflicht den Wehrübenden nicht in eine Arbeitsrechtliche Falle laufen zu lassen!
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Helft mit, dass es so bleiben kann

mailman

Damit wurde ja schon immer argumentiert, was ich auch richtig finde. Es muss bloß was passieren während der WÜ.

miguhamburg1

Liebe Vorposter, meine Bemerkung bezog sich nicht auf die nunmehr getroffene Regelung, die sowohl der langjährugen Praxis vieler Wehrübender entsprach und die damit einhergehende Rechtssicherheit für die betroffenen Reservisten, sie bezog sich ausschließlich auf die Bemerkung von HCRenegade "wenn die Regierung es schon nicht schafft, das Bild des Soldaten bzw.des Reservistendasein so zu präsentieren, dass es gesellschaftlich anerkannt und geschätzt ist".

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