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Tödlicher Unfall auf dem Schulschiff Gorch Fock

Begonnen von Dash, 08. November 2010, 14:53:19

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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 30. Januar 2011, 19:29:34
Brechen wir das doch einmal ´runter: "Fw, Sie übernehmen ab sofort die Gruppe von OFw Dosenbier!" (Anhörung?)

Natürlich musst Du Dir das "Jawoll" danach anhören  :D
Semper Communis
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wolverine

Klar kann man anhören wen und wie lange man will - wenn man Zeit und Lust hat. Bei Disziplinar- und Personalmaßnahmen muss man auch zwingend anhören. Eine Versetzung wäre so etwas. Aber lediglich eine andere Aufgabe oder zeitweilige Ablösung? Wie wäre es denn im Erholungsurlaub von Kapitän Schatz? Wurde dazu ein Anhörungsverfahren durchgeführt?  Manche Anwälte reden ehrlich einen Blödsinn, da fragt man sich, ob die auch nur ein Semester Jura studiert haben! Oder es ist wieder ein Journalist, der seine Story schlicht aus dem Daumen gesaugt hat!
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snake99

Ich denke, dass deine 2. Vermutung eher zutrifft ;)

Vielleicht hat der Journalist, vor seinem Journalistik Studium, ja noch ein bis zwei Semester Jura studiert bevor ihm auffiel, dass Jura nix für ihn ist? ;)   
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

miguhamburg1

Bei dem Anwalt handelt es sich um einen Vertragsanwalt des DtBwVerb, den KzS Schatz beauftragt hat, seine rechtlichen Interessen zu vertreten. Ich enthalte mich einer Bewertung, das Verfahren wird beim BVerwGer anhängig sein.

wolverine

Das wäre aber sensationell schnell! In der letzten Instanz innerhalb einer Woche?! Ich warte auf die Terminierung vor dem VerwG gerne ´mal ein oder zwei Jahre!
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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

AriFuSchr

... ich schätze mal, daß auch dieses Verfahren ganz normal vor dem VerwG starten wird.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

#112
Davon gehe ich auch aus, denn auch der Vertragsanwalt des DBwV kann nicht einfach so das Verfahren abkürzen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Auch für eine Sprungrevision braucht man est einmal eine Entscheidung, die es überhaupt zu überprüfen gilt!
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ulli76

Da steht doch, dass er eine Klage erwägt- also noch nix von wegen eingereicht, entschieden oder sonst was.
Bei den Erwägungen kann genauso gut bei raus kommen, dass eine Klage nicht zweckmäßig ist.
Und machen wir uns nix vor: Der Dienstposten des Kommandanten ist nun mal ein exponierter, wo es mehr um Politik als um alles andere geht (ebenso wie Kdr KSK etc.)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Nun, lassen wir die Kirche mal im Dorf stehen: Ein Schiffskdt der Marine entspricht der Ebene Bataillons/Regimentskommandeur/Kommodore Lw-Geschwader. Dass dabei diesen DP mehr um Politik gehen soll, wäre nun wirklich neu.

justice005

hmmm.. handelt es sich überhaupt um eine Verwaltungsangelegenheit ? Meines Erachtens ist gegen die vorläufige Entbindung von Dienstposten die truppendienstliche Beschwerde nach der WBO zulässig. Irgendwann geht es dann zum Truppendienstgericht und nicht zum Verwaltungsgericht.

Ansonsten halte ich das mit der Anhörung auch für Quatsch. Man schaue sich nur mal § 22 Soldatengesetz an. Selbst wenn der Minister dem Kapitän nach 22 SG die Ausübung des Dienstes verboten hätte (und DAS hat er nicht), wäre die Anhörung nur eine "Soll-Vorschrift" gewesen.

Ich vermute, man wird das ganze über eine Kommandierung laufen lassen, und bei einer Kommandierung braucht niemand angehört zu werden.

Ist aber nur meine persöniche Meinung....  

miguhamburg1

NDR 1 Niedersachsen und NDR Info haben heute Morgen gemeldet, dass besagter Anwalt den Wehrdienstsenat beim BVerwGer anrufen wolle, um die Rechtmäßigkeit der Suspendierung überprüfen zu lassen.

wolverine

Der Kapitän der Gorch Fock ist Lehrgruppenkommandeur; das Schiff ist eine Lehrgruppe der Marineschule.

Und zum Rest: Dann sieht er das wohl als Disziplinarmaßnahme. Aber dagegen ist - so sehe ich das auch - die Beschwerde das Mittel der Wahl und dann das Truppendienstgericht. Und es wird schon kein "Diszi" sein.
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miguhamburg1

Auch als LehrGrpKdr entspricht der KdtDP der Regiments-/Geschwaderebene...

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