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Problem: Austritt - Versetzung?!

Begonnen von R_Sonne, 15. November 2010, 15:07:25

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KlausP

Zitat von: R_Sonne am 15. November 2010, 18:05:14
Danke :)

Wie gesagt, morgen werde ich mich an dieser Stelle nochmal melden und Euch berichten, wie es nun aussieht!

Vorab schon mal vielen, vielen Dank für die schnellen & netten Antworten :)

Was steht denn auf dem Bescheid, den Sie bekommen haben?

"Einberufungsbescheid"         oder

"Aufforderung zum Dienstantritt"

Daraus kann man schonmal die Möglichkeiten VOR Ihrem Dienstantritt abklären.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

R_Sonne

#46
Auf dem Anschreiben steht im Betreff Einberufung zur Eignungsübung.

KlausP

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R_Sonne

Zitat von: KlausP am 15. November 2010, 22:56:53
Eignungsprüfung oder Eignungsübung ?

Eignungsübung! Habe mich verschrieben, ist aber jetzt ausgebessert :)

KlausP

Eignungsübung bedeutet also sogar Einstellung mit höherem Dienstgrad (Unteroffizier oder eher Stabsunteroffizier). Hier können Sie während der 4 Monate EÜb jederzeit sagen, dass Sie nicht mehr wollen. müssen dann aber die restliche Dienstzeit als GWDL ableisten (also insgesamt 6 Monate).
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R_Sonne

Zitat von: KlausP am 16. November 2010, 05:12:10
Eignungsübung bedeutet also sogar Einstellung mit höherem Dienstgrad (Unteroffizier oder eher Stabsunteroffizier). Hier können Sie während der 4 Monate EÜb jederzeit sagen, dass Sie nicht mehr wollen. müssen dann aber die restliche Dienstzeit als GWDL ableisten (also insgesamt 6 Monate).

Ja, ich habe mich als Unteroffizier verpflichten lassen.

Vielen Dank für die Information. Dann muss ich nicht "kündigen", sondern kann mir das erst mal anschauen, ob es klappen würde, von den Heimfahrten, Urlaub, usw.

Also entsprechen diese 4 Monate der Probezeit?! In dem Falle, dass ich "kündigen" sollte, geht das dann unproblematisch? Also kann ich wirklich einfach sagen: "So, hab's mir doch anders überlegt, ich will hier wieder weg." Das geht dann so einfach?

StOPfr

1. Du hast dich verpflichtet!
2. Was ist an der Aussage von KlausP eigentlich unklar?
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KlausP

Der Sinn einer Eignungsübung besteht darin, dass sowohl die Bundeswehr als auch der Bewerber (der Eignungsübende also) feststellen sollen, ob der Soldat für den entsprechenden Dienstposten, für den er vorgesehen ist, geeignet ist. Er steht während der Zeit der EÜb in einem sogenannten besonderen Dienstverhältnis, er ist (noch) kein Soldat auf Zeit, wird aber z.B. genauso besoldet. Er kann die EÜb jederzeit beenden, in der Regel wird er im Anschluß sofort seinen Restgrundwehrdienst ableisten, natürlich unter Verlust seines vorläufigen Dienstgrades.
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ARMY STRONG

Zitat von: HG MOK am 15. November 2010, 18:31:49
Oder ist es Ihnen lieber einen Bewerber zum Dienst zu zwingen?
Die BW ist NICHT die Fremdenlegion.
Seit wird man zum Dienst in der Legion gezwungen? (Schlechtes Beispiel)  ;)

R_Sonne

#54
Zitat von: KlausP am 16. November 2010, 13:43:02
Der Sinn einer Eignungsübung besteht darin, dass sowohl die Bundeswehr als auch der Bewerber (der Eignungsübende also) feststellen sollen, ob der Soldat für den entsprechenden Dienstposten, für den er vorgesehen ist, geeignet ist. Er steht während der Zeit der EÜb in einem sogenannten besonderen Dienstverhältnis, er ist (noch) kein Soldat auf Zeit, wird aber z.B. genauso besoldet. Er kann die EÜb jederzeit beenden, in der Regel wird er im Anschluß sofort seinen Restgrundwehrdienst ableisten, natürlich unter Verlust seines vorläufigen Dienstgrades.

D.h., danach werde ich aus der Bundeswehr entlassen und muss nur den Grundwehrdienst beenden. Wenn dem so ist, finde ich es eine gute Idee, denn man kann Probe-"arbeiten" und sich das anschauen, ob man das wirklich will, denn ich war noch nie bei der Bundeswehr und stelle es mir vllt. zu schön vor...

HG MOK

@ ARMY STRONG
Ach so wenn man bei der Legion unterschrieben hat, kommt man genauso Einfach wieder raus wie bei der BW !?

ARMY STRONG

Kommt man denn bei der BW einfach so wieder raus?

Wir sprechen hier uebrigens von Leuten die den Dienst noch gar nicht angetreten haben. Und wer den Dienst bei der Legion noch nicht angetreten hat wird folglich auch nicht zu diesem gezwungen. Ein besseres Beispiel waere der Wehrdienst in der NVA gewesen, dort wurde man gezwungen, notfalls als Bausoldat.

ulli76

@Sonne: Genau so sieht es aus. Und du kannst sogar beantragen, dass die Eignungsübung verlängert wird, wenn du dir nach den 4 Monaten noch nicht sicher bist.
Erst danach wird es richtig schwer, vorzeitig raus zu kommen.
Auf den Pflichtwehrdienst wird jeder Tag, den du Soldat warst angerechnet- egal in welchem Status.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

R_Sonne

Zitat von: ulli76 am 16. November 2010, 15:04:44
@Sonne: Genau so sieht es aus. Und du kannst sogar beantragen, dass die Eignungsübung verlängert wird, wenn du dir nach den 4 Monaten noch nicht sicher bist.
Erst danach wird es richtig schwer, vorzeitig raus zu kommen.
Auf den Pflichtwehrdienst wird jeder Tag, den du Soldat warst angerechnet- egal in welchem Status.

Vielen Dank, ulli76 :)

Ich fühle mich jetzt viel besser, weil ich jetzt die Gewissheit habe, dass ich mir das erst mal anschauen kann, wie es läuft und danach entscheiden kann, ob ich bleiben will oder nicht.

Nochmals Danke an alle, die mir geholfen haben :)

StOPfr

#59
Ich finde es ein wenig seltsam, dass du dich vor der Verpflichtung überhaupt nicht informiert hast. Du bist einen Vertrag eingegangen und weist so gut wie nichts von dem, was nötig ist um ihn zu erfüllen. Unterschreibst du alles einfach so?
Dann kam die Urlaubsanfrage, nun sind die Tätowierungen dran...  ::) Bist du sicher, dass du jetzt nicht gerade anfängst nach belastbaren Gründen dafür zu suchen, warum die Bw ohne dich auskommen darf? 
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