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Bewerbung als Offizier

Begonnen von deco, 17. November 2010, 12:16:24

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deco

Hallo zusammen,


ich hoffe das Thema wird nich sofort wieder geschlossen.

Habe da mal eine Frage zur Einstellung bei der BW und zu meinen Chancen. Ich hab Abitur und eigentlich alles was nötig ist um Offizier zu werden. Habe vor 2 Jahren mal Mist gebaut und zwei Bürger mit Migrationshintergund beleidigt. Wurde dann wegen Beleidigung in Tatein mit § 86a StGB  angeklagt. Habe vor Gericht so weit möglich alles zugegeben ( war betrunken, was keine Ausrede ist) und habe mich entschuldigt usw. und dem Gericht erläutert, dass ich gar nicht so denke und selber viele Kumpels vom Fussball habe, die einen Migrationshintergrund haben. Auf jeden fall wurde das Verfahren dann vor Gericht eingestellt gem. § 47 JGG. Musste 150 euro Strafe zahlen und das wars. Die Bundeswehr will bei mir jetzt halt Akteneinsicht, da ich bei meiner Bewerbung eine Tat wegen Trunkenheit im Verkehr angegeben habe. Dadurch wird die BW ja sehen das ich da auch mal was wegen § 86a StGB  hatte und nun frage ich mich eben, ob ich das Ganze nicht eh direkt knicken kann?

KlausP

Steht das Urteil denn im Bundeszentralregister? Soviel wie ich weiß, werden doch dort nur Strafen über 90 Tagessätzen eingetragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

deco

Ich weiss es nicht genau! Aber ich muss jetzt das Gerichtsurteil wegen meiner Trunkenheitsfahrt nach Köln schicken und in der beglaubigten Kopie stehen eben auch "Gründe" und da steht dann eben: "Strafrechtlich ist der Angeklagte wie folgt in Erscheinung getreten....2008 stellte das Amtsgericht Bochum ein Strafverfahren wegen Beileidigung in Tateinheit mit § 86a StGB gem. §47 JGG ein". Und deshalb werden die ja auch sehen das da mal was war und sich dann denken was ist da los oder nicht?

BulleMölders

Ich sehe eher das Problem darin, dass du die Anklage wegen der Beleidigung bei der Bewerbung nicht angegeben hast.

deco

In der Bewerbung wurde doch nur nach Verurteilung gefragt! Deswegen hab ich da nichts angegeben. Aber die sehen ja jetzt eh alles und ich mache mir echt sorgen, dass ich wegen so einer Scheiße keine chance mehr hab ???

StOPfr

Wenn ein Strafverfahren eingestellt wurde gab es keine Verurteilung. Was hättest du angeben sollen außer dem Tatbestand als solchen? Danach war aber nicht gefragt... Meines Wissens hast du nichts zu befürchten. Das kann aber sicher hier von kompetenter Seite noch bestätigt werden.
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wolverine

#6
Rein rechtlich stehen die Hinderungsgründe in § 38 Soldatengesetz; das ist es hier nicht. Ein Verfahren bzw. eine Verurteilung nach § 86a StGB ist relevant wenn sie auf eine rassistische oder antidemokratische Gesinnung schließen lässt.
Aber - jetzt kommt der Einwand - man kann aus Verfahren und Verurteilungen natürlich seine persönlichen Schlüsse ziehen. Zu deutsch: Es macht einfach einen saubeschissenen Eindruck wenn man in jungen Jahren Verfahren sammelt. Wenn Sie deswegen aus der Bewerbung fliegen, wird man es Ihnen so nicht mitteilen und Sie haben auch kein Rechtsmittel dagegen. Und ein Geschmäckle ist da: Offensichtlich sind Sie jetzt schon ein zweites Mal in Zusammenhhang mit Alkohol auffällig geworden. Darüber sollten sie persönlich ´mal nachdenken!
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justice005

ZitatOffensichtlich sind Sie jetzt schon ein zweites Mal in Zusammenhhang mit Alkohol auffällig geworden. Darüber sollten sie persönlich ´mal nachdenken!

Richtig. Der Fragesteller ist bereits wiederholt (!) strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das sieht auf den ersten Blick nicht gut aus. In diesem Fall (wenn es also strafrechtliche Auffälligkeiten gibt) wird die Bewerbung dem Rechtsberater des PersAmts vorgelegt, der den Auftrag hat, zu prüfen, ob aus seiner Sicht Bedenken gegen eine Einstellung bestehen. Der RB wird eine Empfehlung abgeben, welcher sich sodann zu 99,9999 % angeschlossen wird.

Was der RB im vorliegenden Fall sagen wird, kann ich nicht sagen. Allerdings sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass hier Bedenken gesehen werden, deutlich höher an die die Wahrscheinlichkeit, dass keine Bedenken gesehen werden.


deco

Hm ich bedanke mich bei euch mal für die Antworten und damit bleibt mir ja nichts anderes übrig als abwarten. Ich hoffe ich werde wenigstens zur OPZ nach Köln eingeladen. Ich bin aber auch ganz ehrlich, dass es meiner Meinung nach viel schwerwiegendere Straftaten gibt, wie z.B. Körperverletzung etc. und es gibt beim Bund ja auch einige, die wegen so etwas verurteilt wurden und trotzdem genommen wurden.

Wie sieht es denn aus, wenn ich als Offizier abgelehnt werde. Also nicht mal zur OPZ eingeladen werde. Hab ich dann trotzdem Chancen auf eine andere Laufbahn bei der BW oder kann ich das dann auch sehr wahrscheinlich knicken???

wolverine

Zitat von: deco am 17. November 2010, 17:11:34
Ich bin aber auch ganz ehrlich, dass es meiner Meinung nach viel schwerwiegendere Straftaten gibt, wie z.B. Körperverletzung etc. und es gibt beim Bund ja auch einige, die wegen so etwas verurteilt wurden und trotzdem genommen wurden.
So etwas steigert die Chancen ganz und gar nicht...
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deco

Zitat von: wolverine am 17. November 2010, 17:16:33
Zitat von: deco am 17. November 2010, 17:11:34
Ich bin aber auch ganz ehrlich, dass es meiner Meinung nach viel schwerwiegendere Straftaten gibt, wie z.B. Körperverletzung etc. und es gibt beim Bund ja auch einige, die wegen so etwas verurteilt wurden und trotzdem genommen wurden.
So etwas steigert die Chancen ganz und gar nicht...

Darauf wollte ich auch nicht hinaus. Wie gesagt, dass ist halt meine Meinung und mir ist auch bewusst, dass ich Scheiße gebaut hab und dass das meine Schuld ist. Nun kann ich das leider nicht mehr ändern.

hbmaennchen

Aber eine merkwürdige Koinzindez ist es ja schon, dass man Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trägt und dabei zufällig betrunken (SIC!!) Bürger mit Migrationshintergrund beleidigt, oder? *flöt*
Frei nach Ü-Ei: das sind ja gleich 3 Gründe auf einmal, die gegen Dich sprechen.
Wie wolverine sagte: Gut macht sich das nicht. Und ich möchte noch ergänzen: für KEINE Laufbahn.
Es dürfte in jeder Laufbahn genug Bewerber geben, die dieses Manko nicht aufweisen.

deco

Zitat von: hbmaennchen am 17. November 2010, 23:08:45
Aber eine merkwürdige Koinzindez ist es ja schon, dass man Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trägt und dabei zufällig betrunken (SIC!!) Bürger mit Migrationshintergrund beleidigt, oder? *flöt*
Frei nach Ü-Ei: das sind ja gleich 3 Gründe auf einmal, die gegen Dich sprechen.
Wie wolverine sagte: Gut macht sich das nicht. Und ich möchte noch ergänzen: für KEINE Laufbahn.
Es dürfte in jeder Laufbahn genug Bewerber geben, die dieses Manko nicht aufweisen.

Ich hab habe keinerlei Kennzeichen getragen.

hbmaennchen

Dann ändere ich um der Genauigkeit willen "trägt" in "verwendet"....

http://lawww.de/Library/stgb/86a.htm

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