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Kindergeld für SaZ 13?

Begonnen von Lulu, 23. November 2010, 11:45:56

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dunstig

Zitat von: ARMY STRONG am 23. November 2010, 15:24:32
Sehr schoen, aber:
1. Handelt sich hier um die Zeit bevor der junge Mann seinen Dienst antrat
2. Ist das Urteil noch nicht rechtskraeftig

Persoenlich ist es mir schleierhaft wie man auf den Gedanken kommen kann, fuer einen jungen Erwachsenen, der netto rund 1.500 EUR verdient, auch noch Kindergeld einfordern zu wollen.
Wenn das aber tatsaechlich geht, wundert mich nicht, dass ich immer mehr Steuern zahlen darf, denn wenn sowas drin ist, dann gehen da noch ganz andere Dinger.
Sorry fuer das OT, aber ich gehoere zu der offenbar austerbenden Art die stolz darauf ist, es immer ohne staatliche Hilfen geschafft zu haben. Auch wenn es oft nicht einfach war.

Ich habe letztes Jahr im August meinen Dienst angetreten und bin auf weniger als die 8004 Euro an Einnahmen gekommen.
Somit haben meine Eltern für mich die vollen 12 Monate des Jahres 2010 Kindergeld bekommen, obwohl ich im August ausgezogen bin und seit dem selber verdient habe.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Helferlein

Ja aber spätestens wenn du 12 Monate SaZ gehalt bekommen hast, liegts du eindeutig über dem Freibetrag und dann wird es kein KIndergeld mehr geben.

dunstig

Zitat von: Helferlein am 11. September 2011, 11:25:55
Ja aber spätestens wenn du 12 Monate SaZ gehalt bekommen hast, liegts du eindeutig über dem Freibetrag und dann wird es kein KIndergeld mehr geben.

Genau das steht bei mir auch. Ich habe ja nichts anderes behauptet.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Pete85

#18
Verstehe ich das richtig, dass jeder OA unter 25, der noch nicht zum Leutnant befördert wurde (ist ja, nehm ich mal an, der Abschluss der Offizierausbildung, da man dann ja Offizier ist) nach dem Wegfall der Einkommensgrenze für Kindergeld somit praktisch wieder kindergeldberechtigt ist? Ich bin zwar eh älter, aber ich fänd es um ehrlich zu sein bescheiden - bei dem Gehalt, das wir bekommen. Das Geld kann der Staat auch anders verbraten - es ist ja nun mal auch nicht so, dass er zu viel hat...
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

Kerstin

Ich hoffe, bis zum Studienabschluss Kindergeld zu bekommen. Weiß aber noch nicht, ob es klappt. Mein Sohn befindet sich meines Erachtens noch immer im Erststudium. Selbst wenn die Ernennung zum Offizier den Abschluss einer Berufsausbildung darstellen sollte, würde das Studium auch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung in einem unschädlichen Ausbildungsdienstverhältnis durchgeführt, so dass das Kind nach § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG  keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.  Mal sehen.

ulli76

Den Spass hatten meine Eltern damals mit mir auch.
Jedenfalls bekamen die kein Kindergeld ab dem Zeitpunkt der Einstellung, da ich ja als Soldat und nicht als Azubi/Lehrling/Auszubildende eingestellt wurde. Somit zählte weder die Vorausbildung, noch das Studium als Ausbildung für das Kindergeld.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

Keine Angst haben, Kindergeld wird wieder gezahlt, die Einstellung ist nicht mit dem Abschluss einer Ausbildung/Studium gleichzusetzen :)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

F_K

Zitatwürde das Studium auch nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung in einem unschädlichen Ausbildungsdienstverhältnis durchgeführt, so dass das Kind nach § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG  keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.  Mal sehen.

Nein.

Die Ausbildung zum Offizier ist mit der Beförderung zum Leutnant als solche abgeschlossen - und die Tätigkeit als Soldat ist eine Erwerbstätigkeit.

Koschte

glaub ich nicht - das ist eine Erwerbstätigkeit im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

Koschte

ich verweise mal :
Gerade der Berufssoldat, der an einer Bundeswehrhochschule auf Weisung des Dienstherrn und unter Fortzahlung der Dienstbezüge studiert, hat ein typisches Ausbildungsdienstverhältnis  (BFH-Urteil vom 7.11.1980, VI R 50/79, BStBl. 1981 II S. 216).
Ich verweise außerdem auf Hinweis 9.2 LStH 2011 zu R 9.2 Lohnsteuerrichtlinie,  wo selbiges Beispiel eines Ausbildungsdienstverhältnisses aufgeführt ist.

Ich kenne übrigens zwei Stadtverwaltungen und eine Kreisverwaltung die sehr wohl wieder das Kindergeld entsprechend zahlen.

Aliki

#25
Hallo,

ich habe noch eine Frage dazu, steige da nicht ganz durch.
Ich absolviere ab Juli 2012 meine Ausbildung als ROA, habe davor bereits eine duale Ausbildung absolviert.
Habe nun das gefunden:
Zitat
Im September 2011 hat der Bundesrat dem sog. Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für eine deutliche Erleichterung beim Kindergeld, die ab 2012 in Kraft tritt: Die Einkommens- und Bezügegrenze bei volljährigen Kinder entfällt!

Seit 2012 werden volljährige Kinder, die sich in Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, danach unterschieden, ob sie schon eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben oder nicht.

Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben, werden immer berücksichtigt, unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel Geld sie verdienen.

Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit abgeschlossenem Studium werden nur dann berücksichtigt, wenn sie keiner "schädlichen" Erwerbstätigkeit nachgehen.

Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit dann, wenn

    die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit unter 20 Stunden liegt oder
    das Kind sich in einem Ausbildungsdienstverhältnis befindet (z. B. Juristen oder Lehrer im Referendariat) oder
    das Kind einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Siehe dazu der Artikel Jobben neben dem Studium.


Dazu habe ich das noch gefunden:

http://www.test.de/Kindergeld-II-Offizier-in-Ausbildung-1058689-2058689

ZitatFür Zeitsoldaten in Ausbildung gibt es Kindergeld. Der Bundesfinanzhof bestätigte Eltern, deren Sohn nach dem Abitur als Anwärter für die Offizierslaufbahn Zeitsoldat wurde, dass der Ausbildungsgang für den angestrebten Beruf als Offizier notwendig ist. Allerdings dürfen die Einkünfte des Sohnes in diesem Jahr 7 188 Euro nicht übersteigen. Dagegen müssen Eltern, deren Nachwuchs den Grundwehrdienst ableistet, in dieser Zeit auf Kindergeld und -freibetrag verzichten, weil Wehrdienst nicht als Berufsausbildung gilt (BFH-Az.VIII R 58/01).

Bin ich damit dann berechtigt, da die Offizierausbildung soweit ich weiß dazugehört?

AriFuSchr

§ 32 Abs. 4 EStG lautet ab dem 1. Januar 2012:

,,Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind (...) nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im
Sinne der §§ 8 und 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sind unschädlich.

vgl. a. Gesetze im Internet-

D.h. in gebrochener deutscher Sprache:

Die Offiziersausbildung gilt als Berufsausbildung und damit ist das Kind  nach Satz 2 Kindergeldberechtigt.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Seb090

D.h. ich krieg als SanOA bis zur Beförderung zum Lt. Kindergeld?

Wie ist da geregelt? Nach dem Rahmenerlass 6.2. (1) "Sind SanOA zur Ableistung des Studiums unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt, erhalten sie nach §30 Abs. 2 SG ein Ausbildungsgeld."

D.h. ich befinde mich im Studium in einem Ausbildungsverhältnis und bekomme dementsprechend bis zum Abschluss Kindergeld? Oder nur bis Lt.?

LG
Oberstabsarzt

Paramedic

Anscheinend bis Studienabschluss, kenne nen Lt. der noch erhält ;)
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.


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