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Muss ich noch hin oder nicht ?

Begonnen von DuFFeX, 25. November 2010, 08:20:39

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DuFFeX

Es wird bestimmt schon tausend solcher fragen hier gegeben haben, aber ich habe es wirklich eilig mit dieser Frage.

Und zwar sieht meine Situation wie folgt aus:
Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung beendet, danach habe ich direkt eine Arbeitsstelle bekommen.
Die Bundeswehr war bereit mich bis 30.6.2011 freigestellt.
Mein befristeter Vertrag geht aber nur noch bis zum 30.11.10, da mein Chef natürlich mir keinen unbefristeten geben wollte wegen dem Bund.
Wenn also mein Chef mir in den nächsten 3-4 Tagen keinen unbefristeten Arbeitsvertag gibt müsste ich zum 1.1.11 hin.

Frage: Kann sich mein Chef sicher sein das ich nicht mehr zum Bund muss wenn er mir den unbefristeten gibt und ich dann bis zum 30.06.11 freigestellt bin ?!?


Danke schonmal...

... und sorry das es wieder so eine Frage gibt !

BUND-aner

Sicherheit im Sinne von Rechtssicherheit gibt es natürlich noch nicht, denn die Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011 ist nach wie vor nur ein Plan, auch wenn man es wohl als wahrscheinlich betrachten kann, dass dieser umgesetzt wird, wenn nichts Unvorhergesehenes passiert.

MfG

StOPfr

#2
Wurdest du wegen der Ausbildung zurückgestellt, die schon bendet ist (was du hättest angeben müssen) oder wegen des ersten befristeten Vertrages?  

Zur Bundeswehr müsstest du per 1. Januar 2011 nur dann, wenn eine Einberufung vorliegt oder in den nächsten Tagen zugestellt wird.

Also: Womit wurde die Zurückstellung begründet? Bei Wegfall des Grundes musst du dies dem KWEA melden. Ob eine Einberufung zum 1. Januar oder 1. April erfolgt wissen wir nicht. Zum 1. Juli wird voraussichtlich nicht mehr einberufen.  
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justice005

Ganz klare Antwort:

Du bist bis 30.06.2011 vom Wehrdienst freigestellt, also musst du frühestens zum. 01.07.2011 mit einer Einberufung rechnen. Da man aber davon ausgehen kann, dass zum 01.07.2011 niemand mehr einberufen wird, wirst du du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Wehrdienst mehr ableisten müssen.

Du solltest also mit gutem Gewissen Deinem Chef sagen, dass du keinen Wehrdienst mehr ableisten muss.

Offensichtlich hält es dein Chef mit der Rechtslage auch nicht so genau, denn schließlich darf einem der Arbeitsplatz wegen des Grundwehrdienstes nicht verloren gehen. Selbst wenn die Politik alles noch mal über den Haufen werfen sollte, und du doch noch eingezogen werden würdest, dann hätte dein Chef eben Pech gehabt. Falsche Rücksichtnahme von Dir ist da nicht angebracht.

Daher solltest du zusehen, dass du deinen unbefristeten Vertrag bald in der Tasche hast. Und in Anbetracht der derzeitigen politischen Äußerungen kann man meines Erachtens schon mit gutem Gewissen sagen, dass eine Einberung nicht mehr erfolgt.


DuFFeX

Also zurückgestellt wurde ich weil ich einen befristeten Vertrag bekommen habe und die mich ja dann nen halbes Jahr in der Firma lassen können.
Und dann hat mein chef noch geschafft das eine unendbehrlichkeitserklärung bei der Bundeswehr durch bekommen.
Nun ist es eh zu spät chef meint das er das Risiko nicht eingehen kann/will.

Wie ist das denn wenn ich jetzt in kürzester Zeit einen neuen Job finde und der. Mich sofort unbefristet einstellt, gilt die Zurückstellung dann auch ?

KlausP

#5
Ihr Chef hat einen "Antrag auf Unabkömmlichkeit" gestellt, dem durch den UK-Ausschuß stattgegeben wurden - an sich schon recht selten. Diesem Antrag wurde bis zum 30.06.11 stattgegeben, wenn ich das richtig interpretiere. Damit ist Ihre letzte Frage eigentlich auch schon beantwortet. Dass Ihr Chef Sie jetzt nicht weiterbeschäftigen will (warum auch immer) kommt mir etwas spanisch vor. Und dass die Einberufung zum GWD ab Juli 2011 ausgesetzt werden soll, hat er noch nicht gerafft?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

justice005

Offensichtlich hat dein Chef in letzter Zeit keine Nachrichten gesehen. Oder aber, es sind nur vorgeschobene Gründe...

DuFFeX

Hallo nochmal !
Also ich denke mitlerweile auch das es nur vorgeschobene Gründe sind !
Die Bundeswehr hat sich jetzt gemeldet und gesagt, da mein jetziger Arbeitsvertrag nächste Woche ausläuft können die mich zum 1.1.11 ziehen!
Geht das denn auch wenn ich bis zum 30.06.11 freigestellt bin !
Diese jetztige situation mit der Bundeswehr hat mir meine ganze zukunft versaut ! :-(

Könnte sofort Arbeit bekommen mit meinen qualifikationen wenn ich nicht JETZT zum Bund muss !

BulleMölders

Damit das der Arbeitsvertrag ausläuft ist ja auch der Rückstellungsgrund hinfällig. Denn die Rückstellung war ja nur aufgrund des Arbeitsvertrages und der UK, die sind weggefallen und damit auch der Rückstellungsgrund.
Heißt, es besteht ab 01.11. keine Freistellung mehr und somit stehst du dem Wehrdienst wieder zur Verfügung und kannst eingezogen werden.

schlammtreiber

Zitat von: DuFFeX am 26. November 2010, 09:14:38
Geht das denn auch wenn ich bis zum 30.06.11 freigestellt bin !

Du bist ja nicht mehr bis dahin freigestellt, genau das soll Dir dieses Schreiben ja sagen.
Semper Communis
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DuFFeX

Würde ich aber jetzt im Dezember noch schnell einen Job finden (was schwer ist), wäre das mit der zurückstellung wieder "aktiv" ?!

wolverine

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