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Gefechtsbiwak nicht bestehen???

Begonnen von Schütze, 11. Dezember 2010, 14:32:26

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KlausP

@ TRG: Meine Frage bezüglich der HiBa ging in die gleiche Richtung, nämlich nachzuhaken, was dan denn nun eigentlich war. Wenn sie "vereist" gewesen ist, hätten noch Andere Probleme haben müssen. Ich wollte bestimmt nicht den Vorgesetzten Fahrlässigkeit unterstellen. Und auch mir ist die "Begründung" LANGEMAPP" ein bisschen arg undurchsichtig.

EDIT: Danke nochmal für den genauen Text der AnTrA
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schütze

Die AGA bestehe ich ja hat er gesagt ich muss nur das biwak wiederholen.

Ist die vertrauensperson bei uns aus dem zug derjenige oder der gruppenführer der aus dem zug wenn ich mich recht entsinne oder?

Danke und Gruß

KlausP

Aha.

Die letzte Frage verstehe ich nicht, sorry.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schütze

Mir ist es gerade eh wieder eingefallen...

Rollo83

Wer bitte schickt Rekruten oder Soldaten bitte über eine verschneite und vereiste HiBa.
Hat zwar jetzt mit dem Thema nicht mehr so viel zu tun aber ich wunder mich über immer mehr Dinge die ich so mit bekomme seid ich wieder aktiver Soldat bin.
Ich fand es ja schon sehr fragwürdig das wir am Donnerstag einen 3000m Gepäcklauf auf einer zu geschneiten Tartanbahn gemacht haben aber das mit der HiBa übertrifft ja mal wieder alles.
Pflicht zur Fürsorge scheint irgendwie aus der Mode gekommen zu sein.

Oscar Golf Mike

Könnte mir hier jemand erklären was LANGEMAPP ist?
Ich kenne nur PAGNAAPPF und die bezog sich auf das Ablösegespräch des Alarmpostens.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

RekrKp8

Lage
Auftrag
Nachbarn
Grenzen
Eröffnungslinie für das Feuer
Melde-/Alarmierungsverfahren
Ablösung
Platz des Führers
Parole
-
Eigene Teile im Vorfeld
Zusatzausstattung

RekrKp8

Zitat von: Rollo83 am 11. Dezember 2010, 17:46:29
Wer bitte schickt Rekruten oder Soldaten bitte über eine verschneite und vereiste HiBa.
Hat zwar jetzt mit dem Thema nicht mehr so viel zu tun aber ich wunder mich über immer mehr Dinge die ich so mit bekomme seid ich wieder aktiver Soldat bin.
Ich fand es ja schon sehr fragwürdig das wir am Donnerstag einen 3000m Gepäcklauf auf einer zu geschneiten Tartanbahn gemacht haben aber das mit der HiBa übertrifft ja mal wieder alles.
Pflicht zur Fürsorge scheint irgendwie aus der Mode gekommen zu sein.

Welche Fakten diesbezüglich haben wir denn von welcher Quelle?

RekrKp8

Zitat von: KlausP am 11. Dezember 2010, 17:03:38
@ TRG: Meine Frage bezüglich der HiBa ging in die gleiche Richtung, nämlich nachzuhaken, was dan denn nun eigentlich war. Wenn sie "vereist" gewesen ist, hätten noch Andere Probleme haben müssen. Ich wollte bestimmt nicht den Vorgesetzten Fahrlässigkeit unterstellen. Und auch mir ist die "Begründung" LANGEMAPP" ein bisschen arg undurchsichtig.

Ja, diese Begründung ist arg diffus.

Oscar Golf Mike

Danke =TRG= ist ja fast dasselbe.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

RekrKp8

Ich versuche, zu entschlüsseln:
PAGNAAPPF

Postenbezeichnung
Auftrag
Grenzen
Nachbarn
Alarmierung/Meldung
Ablösung
Platz des Führers
Parole
Feuereröffnungslinie

? ? ? ? ? ? ?  ???  ???  ??? ? ? ? ? ? ? ?

Greif

Bei uns hieß das ganze "LANGEMARK"

L = Lage
A = Auftrag
N = Nachbarn
G = Grenzen
E = Eröffnungslinie des Feuers
M = Meldeverfahren
A = Ablösung
R = Rückwärtiger Raum
K = Kennwort/Parole
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

miguhamburg1

TRG, ich bin vollkommen bei Ihnen, wir wissen überhaupt nichts bezüglich der Witterungsverhältnisse und Beschaffenheut der Hindernisbahn, die unser Fragesteller überqueren musste. Wir wissen von ihm nur, dass er sich dabei verletzte. Im Ergebnis dürfte er deshalb z.Zt. außendienst- und marschbefreit sein, was zwischen den Jahren keine gravierenden Auswirkungen haben sollte.

Ob nun Langemark oder Langemapp: Das Nichtbeherrschen der ausgebildeten Alarmpostenablösung auf dem Gefechtsbiwak allein dürfte kaum die Wiederholungsbedürftigkeit des gesamten Gefechtsbiwaks rechtfertigen. Da sollten - so es denn wirklich ernst gemeint gewesen sein - auch andere Ausbildungsmängel offenbar geworden sein... über die unser Fragesteller entweder nicht informiert wurde oder die er elegant verschwiegen hat.

Und da er - wie er bemerkte - die AGA bestanden hat, sollte er auch um die Wiederholung des Biwaks herumkommen, es sei denn, er verbleibt in der AGA-Kompanie als seiner Stammeinheit...

RekrKp8

Zitat von: miguhamburg1 am 28. Dezember 2010, 22:49:08
Ob nun Langemark oder Langemapp: Das Nichtbeherrschen der ausgebildeten Alarmpostenablösung auf dem Gefechtsbiwak allein dürfte kaum die Wiederholungsbedürftigkeit des gesamten Gefechtsbiwaks rechtfertigen. Da sollten - so es denn wirklich ernst gemeint gewesen sein - auch andere Ausbildungsmängel offenbar geworden sein... über die unser Fragesteller entweder nicht informiert wurde oder die er elegant verschwiegen hat.

Und da er - wie er bemerkte - die AGA bestanden hat, sollte er auch um die Wiederholung des Biwaks herumkommen, es sei denn, er verbleibt in der AGA-Kompanie als seiner Stammeinheit...

Das sehe ich auch so. Wenn ihm die ATN zuerkannt wurde, dann braucht er auch kein Biwak wiederholen. Das gibt es ohnehin des öfteren mal, auch in der Stammeinheit (zumindest wäre das nicht schlecht, so einmal im Quartal oder mind. im Halbjahr)