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Offizier trotz Ordnungswidrigkeitenanzeige

Begonnen von Preston, 15. Dezember 2010, 08:31:28

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Preston

Hallo liebe Gemeinde,

die Frage die ich gern an euch richten würde bezieht sich auf die Problematik sich erfolgreich für eine Laufbahn als Offizier trotz einer begangenen Owi zu bewerben.
Die Forumssuche spuckt zwar einen haufen Ergebnisse aus, nur beziehen diese sich fast ausschließlich auf Verkehrsordnungswidrigkeiten die mit Punkten in Flennsburg verbunden sind und somit Aufmerksamkeit im Bewerbungsprozess auf sich ziehen. In meinem Fall handelt es sich jedoch um eine außerverkehrliche Owi, welche wohl laut §3 BZRG keinen Einzug in das Bundeszentralregister erhält.
Meine Frage: In wieweit beeinflußt diese Owi meine Bewerbung und bin ich verpflichtet über Owis Auskunft zu geben beziehungsweise können die Behörden der Bundeswehr Owis überhaupt einsehen?

Ich würde mich sehr über Antworten und Hilfen bei diesem Problem freuen. Vielen Dank für eure Mühe

Beste Grüße
Preston

vivi

Hallo ,
ich denke es kommt drauf an, in welchem Teil des BZR deine Verurteilung aufgeführt ist.Ich habe gehört, die Bundeswehr nimmt keine Einsicht in das Erziehungsregister (Sozialstunden ect.).
Ob das stimmt, kann ich dir aber nicht zu 100% sagen ;)

hbmaennchen

Owis finden überhaupt keinen Eingang ins BZR.
Sie können nur im Falle eines so ansehnlichen Punktekontos in Flensburg, dass der FS gefährdet ist, Einfluß auf die Bewerbung haben -> Erfordernis Dienst-FS für milKFZ. Ansonsten interessieren die Bw für das Bewerbungsverfahren Owis einen feuchten Kehricht.

Rudik

Also ich hatte auch 2 Ordnungswidrigkeiten begangen und meinte, diese müsste ich bei der Bewerbung nicht angeben. Es wurde schließlich gefragt ob ich vorbestraft bin aufgrund von Straftaten bzw. ob gegen mich ein Verfahren läuft? Habe ich natürlich mit nein beantwortet da Ordnungswidrigkeiten keine Straftaten sind.

Beim ZNwG Süd wurde die Frage bei der Befragung allerdings anders gestellt - ob ich schon mal mit der Polizei zu tun hatte, ob ich schon mal Sozialstunden oder sowas leisten musste. Aufgrund der Ordnungswidrigkeiten war das der Fall. Diese habe ich dann aber auch ehrlich angegeben und musste für die "Ergänzung" meiner Bewerbung unterschreiben. Der Psychologe hatte mich am Schluss dann auch gefragt warum ich diese Fälle bei der Frage mit den Straftaten nicht erwähnt habe. Ebenso warf er mir arglistige Täuschung vor.

Allerdings konnte ich diese Vorwürfe abwehren und erhielt letztendlich meine Unteroffizierseignung.

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