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Musterung 2011

Begonnen von Sleepwalker, 15. Dezember 2010, 17:57:37

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Sleepwalker

Hallo liebe Leute,

ich bin zur musterung eingeladen am 12.01.2011,
macht das überhaupt sinn da die Wehrpflicht ja ausgesetzt wird und ich bis ende 2011 noch in der Ausbildung bin!?

gruss

hbmaennchen

Solange Du nix Gegenteiliges hörst (kann sein, dass die das abblasen), gehst Du halt hin, eingezogen wirst Du eh nicht mehr, da Anfang Januar die letzten Wehrpflichtigen eingezogen werden.

Sleepwalker

Danke schonmal,
Also nochmal zu meiner frage, kann es sein das die vielleicht davon ausgehen das meine Ausbildung geendet hat, weil meine erste Ausbildung (Ausbaufacharbeiter) endete dieses Jahr und meine jetzige ist das weiter führen als Zimmermann die endet erst ende 2011.

gruss

KlausP

Zurückstellungen gibt's m.W. nur für die erste Ausbildung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Sleepwalker

Hallo,

es ist ja eine Ausbildung Ausbaufacharbeiter und Zimmermann gehören zusammen, nach 2 Jahren ist man Ausbaufacharbeiter nach 3 Jahren dann Zimmermann. Allerdings hättest du theoretisch nach 2 jahren schon eine Ausbildung.

gruss

StOPfr

Wenn du für die Ausbildung zurückgestellt wurdest dann gilt dies bis zum Ende der Ausbildungsdauer, für die die Rückstellung beantragt wurde. Wurden nur zwei Jahre beantragt und bewilligt, dann bist du jetzt noch wehrpflichtig. Der Einladung zur Musterung ist Folge zu leisten. Eine Einberufung findet wohl nicht mehr statt. 
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