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Sind Uniform + Privater Rucksack/Tasche schon "Univil" und somit verboten?

Begonnen von Daywalker789, 18. Dezember 2010, 13:15:14

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RekrKp8

Wer - bitte - kontrolliert denn die Schuhe eines Zivilisten auf Verdacht des Tragens von dienstlich gelieferten Kampfschuhen außerhalb der Beorderungszeit und ohne schriftlich erteilte Genehmigung gem. ZDV 37/10 Nr. 348ff?  ;D ;D ;D ;D

Flexscan

@TRG meine Auusage bezog sich auf Migu.
ZitatHeißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.

Dustin will doch lediglich die Latschen privat anziehen, und keine weiteren Uniformteile dazu.

Ich sehe da kein Problem dabei.

MkG Flex
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Pericranium

Zitat von: Flexscan am 19. Dezember 2010, 22:50:04
@TRG meine Auusage bezog sich auf Migu.
ZitatHeißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.

Dustin will doch lediglich die Latschen privat anziehen, und keine weiteren Uniformteile dazu.


Eben.
Ich dachte eigentlich auch, dass das kein Problem sein soll, da ja keiner weiß, dass dies die dienstlich gelieferten Schuhe sind.
Außer es guckt natürlich jemand nach, aber die Tendenz geht doch eher gegen 0 ;)
Aber ob ich es jetzt offiziell darf, weiß ich immer noch nicht, weil ich jetzt schon wieder mehrere Meinungen gehört habe.
Es geht mir, wie Flexscan richtig erkannt hat, nur darum, die Schuhe privat beim Gassi gehen zu nutzen.
Die Schuhe werden währenddessen um einiges weniger belastet als z.b. beim marschieren, biwakieren etc.

miguhamburg1

Lieber Flexscan,

bei unserem Fragesteller handelt es sich offensichtlich - wenn ich nicht vollkommen daneben liege - um einen aktiven Soldaten. Und für die gelten die Bestimmungen der entsprechenden Vorschrift - und zwar vollkommen unbeeinflusst davon, ob es irgendjemanden gibt, der dies theoretisch oder praktisch überprüft. Wir können jetzt über die Sinnhaftigkeit heftig diskutieren, aber dies würde auch zig andere Vorschriften betreffen. Der Fragesteller fragte, ob dies erlaubt wäre und hat die Antwort bekommen, die richtig ist. Nein! Was er jetzt macht, ist seine Angelegenheit.

Und was unbeorderte oder beorderte Reservisten betrifft: Die müssen halt selbst wissen, was sie tun. So mancher Reservist hat sich schion die Augen gerieben, wenn er - dann doch wieder übend - zunächst eine Sachschadensmeldung aufsetzen muss und der DV auf "Haftung" entscheidet, weil er die ihm überlassenen Bekleidungs-/Ausrüstungsstücke eben nicht pfleglich behandelt hat und nach der Gartenarbeit oder dem Gassigehen gar nicht oder nicht mit den richtigen Pflegemitteln behandelt hat...

Pericranium

Ich bin (noch) nicht aktiv, aber wenn ich die Stiefel habe, werde ich es natürlich sein.
Und die Stiefel werde ich nicht privat nutzen, da ich tunlichst Ärger vermeiden möchte.

Flexscan

@migu

und warum werden dann ausgedienten Soldaten die Stiefel und andere Ausrüstungsgegenstände mitgegeben, AUCH WENN DIESE NICHT MOBNBEORDERT sind?

Dazu zählen/zählten Turnschuhe Halle/Gelände, Stiefel, Bedelatschen, etc. Uterwäsche usw.

Desweiteren ist aus deinem Post ersichtlich, das ich in Zivilkleidung niemals einen oliven BwRucksack tragen dürfte. Wer sagt denn, das er dienstlich geliefert ist ?


Zitat2)  Das Tragen von Teilen der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist in erster Linie für dienstliche Zwecke und zum Weg vom und zum Dienst vorgesehen. Das Mischen von Bekleidungsteilen unterschiedlicher Anzugsarten ist (bis auf dienstlich begründete Ausnahmen) für Soldaten ebenso verboten, wie das Tragen von Uniformteilen einschließlich Stiefeln) zur Zivilbekleidung. Heißt also konkret: Zum Gassigehen mit Ihrem Hund ist es nicht zulässig, die von der Bw bereitgestellten Stiefel zu tragen.

Mich würd mal die ZDV intressieren in der dies steht.

Wenn dem so sei hätten unsere Feldjäger an Bahnhöfen mehr als zu tun, um jeden zu kontrollieren, der mit einem solchen unterwegs ist.

Desweiteren wird von dir geschrieben
Zitat....Das Tragen von Teilen der Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist in erster Linie...

Also ist es kein grundsätzliches NoGo
MkG Flex
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miguhamburg1

Lieber Flexscan,

mein Posting bezieht sich auf aktive Kameraden. Für die gelten die Bestimmungen der ZDv 37/10 uneingeschränkt - und für die habe ich die Vorschriftenlage wiedergegeben. "In erster Linie" bedeutet ganz einfach, dass ein aktiver Soldat ja durchaus auch berechtigt ist, seine Uniform nach Dienst zu tragen, es soll ja auch Kamerad/innen geben, die zur privaten Familienfeier einen DA oder, falls vorhanden Gesellschaftsanzug tragen...

Auch mir ist vollkommen klar, dass diverse Bekleidungs- und Ausrüstungsteile in Outdoor-/Rangershops von jedermann zu kaufen sind - und auch getragen werden. Dies wird auch nicht kontrolliert, weil dafür schlicht das Personal bei Polizei nd Feldjägern fehlt. Dennoch begeben sich Zivilisten u.U. auf dünnem Eis, wenn sie sich so mit gekauften Uniformteilen bekleiden, dass sie mit einem Soldaten verwechselt werden können. Das wäre nämlich dann sogar eine Straftat.

Und was Reservisten anbelangt: Sie bekommen diese Bekleidungsteile mit nach Hause zur "pfleglichen Aufbewahrung", was sie früher bei der StOV und heute bei der LD meines Wissens auch bei der Auskleidung unterschreiben. Denn Reservist heißt ja bekanntlich, dass man wieder beordert (werden möchte) oder zum unbefristeten Wehrdienst eingezogen wird...