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Tod eines Soldaten

Begonnen von RekrKp8, 21. Dezember 2010, 07:20:07

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RekrKp8

Bei aller Trauer frage ich mich ständig und es geht mir nicht aus dem Kopf, wie - und warum - [ÜBERHAUPT], aber vorallem WIE sich ein Schuss beim Waffenreinigen lösen kann, der dann einen Kameraden in den Kopf trifft. Das beschäftigt mich aufs übelste. Liegt es an der Ausbildung? Liegt es an der mangelhaften Sensibilisierung? Das sind genau die Dinge, die NIEMALS passieren dürfen. Wer hat Waffen gereinigt? Beide? nur das Opfer? Sicherheitsüberprüfung? Fehler an der Waffe? Vorsatz? grobe Fahrlässigkeit?

Ich werde daraus nicht schlau.

nur eins: Wehret den Anfängen.

RekrKp8

Das kann nur bei der Sicherheitsüberprüfung passiert sein. Also vor dem tatsächlichen Waffenreinigen. Sonst wäre ja das Griffstück gar nicht mehr an der Waffe.

Ist eigentlich aufgeschlüsselt, wie die Gewichtung aussieht bei 166 Mann? Wieviele Unfälle beim Hantieren und wieviele beim Reinigen?

wolverine

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RekrKp8

Es gibt tatsächlich jedes Jahr einen Bericht über Unfälle und vorschriftswidrigem Hantieren mit Waffen und deren Folgen, worüber dann ein Referat gehalten wird und alle Führer eines Bataillons teilnehmen. Aber ob der Spiegel das daraus ableitet, weiß ich nicht.

wolverine

Ich muss mich auch korrigieren: Die Spiegel-Meldung wurde nur fehlerhaft wiedergegeben. Im Original stimmt sie sogar:"Schießunfälle bei der Bundeswehr gab es noch nie so viele wie im letzen Jahr 2007. 166 Soldaten wurden im letzen Jahr durch unsachgemäßen Umgang mit Schußwaffen der Bundeswehr verwundet, das waren 30 mehr als noch im Jahr 2006. Ein schwacher Trost dabei ist, erstmals seit 1989 verlor in 2007 kein Soldat bei einem Schießunfall sein Leben."
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RekrKp8

Ja, das sind dann aber auch Panzerfaust, Illum usw. dabei. Unfälle beim Waffenreinigen dürfte da relativ gering ausfallen.

Dr.Joyce Reardon


miguhamburg1

"Unfälle beim Umgang mit Waffen und Munition" umfassen alle Unglücksfälle im normalen Dienstbetrieb, im Ausbildungs- und Übungsbetrieb sowie auf Wache und im Einsatz. Insofern ist alles dabei, vom geklemmten Finger bis hin zur (tödlichen) Schussverletzung.

Aber immer unterstellt, dass dieser fragliche Fall in AFG so geschehen ist, wie es passierte, darf beim sich beim Waffenreinigen kein Schuss unbeabsichtigt lösen, denn auch in den diversen Einsatzszenarien MUSS eine Sicherheitsüberprüfung AUSSERHALB der Unterkunftsräume (wie immer diese beschaffen sind) erfolgen. Der jeweils örtlich zuständige Führer befiehlt hierfür einen oder mehrere Plätze. Außerdem dürfen die Waffen in den Unterkünften NICHT fertiggeladen sein. Dann dürfte es sich um mindestens ein entsprechendes Dienstvergehen jenes Kameraden handeln, das den Fall für ihn erschweren dürfte...

wolverine

Zitat von: miguhamburg1 am 21. Dezember 2010, 12:09:48
Aber immer unterstellt, dass dieser fragliche Fall in AFG so geschehen ist, wie es passierte,
Ich bin ja schon rein professionell an der möglichst variantenreichen Beschreibung unterschiedlicher und relativierender Sachverhaltsdarstellungen interessiert, aber diese Formulierug war mir sogar bisher neu :D
Zitat von: miguhamburg1 am 21. Dezember 2010, 12:09:48
darf beim sich beim Waffenreinigen kein Schuss unbeabsichtigt lösen,
Und um wieder ernst zu werden: Ein Schuss darf sich schlicht niemals unbeabsichtlich lösen!
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Andi

Zitat von: Dr.Joyce Reardon am 21. Dezember 2010, 12:00:06
Vielen Dank für die inhaltliche Korrektur, wolverene, - da kann man mal wieder sehen wie wichtig es ist, den Gesamtkontext zu kennen..

Nein liebe Rosered oder wie du dich heute mal wieder nennst, da kann man mal wieder sehen, was passiert, wenn sich jemand, der absolut null Ahnung hat zu Wort meldet - also bei dir nur ungefähr jeder zweite Beitrag, wobei die anderen 50% ebenso unnötig und sinnlos sind.

Gruß Andi
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RekrKp8

Damit wären wir wieder beim lachsen Umgang mit Waffen und Munition. Man ist ja Profi und "das* ist meine Sicherung" bla bla.

Ich habe keinerlei Verständnis für den fahrlässig handelnden "Täter", natürlich fühlt er sich bestimmt ziemlich schlecht usw., aber war es ein Ausbildungs- oder Erziehungsmangel? Spielt eigentlich keine Rolle, letztlich "beginnt" so ein Unfall nicht bei der nicht durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, sondern in der AGA. Wehret den Anfängen.

*gestreckter Zeigefinger

Andi

Zitat von: =TRG= am 21. Dezember 2010, 16:29:31
Ich habe keinerlei Verständnis für den fahrlässig handelnden "Täter", natürlich fühlt er sich bestimmt ziemlich schlecht usw., aber war es ein Ausbildungs- oder Erziehungsmangel? Spielt eigentlich keine Rolle, letztlich "beginnt" so ein Unfall nicht bei der nicht durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, sondern in der AGA. Wehret den Anfängen.

Vor allem: Wehret den Scheißhausparolen.
Wer weiß, dass der Kamerad, der den Schuss abgegeben hat auch beim Waffenreinigen war? Wer weiß, ob er fahrlässig gehandelt hat? Wer weiß, dass das ganze im Camp Kundus passiert ist und nicht in einem Außenposten, wo die Waffen immer gefechtsbereit sind, sofern sie nicht gereinigt werden? Wer weiß, was der entsprechende Kamerad hinter sich hatte?
Soll ich weitermachen?

Es ist immer so einfach ohne jegliche Sachkenntnis und störenden Realitätsbezug Ansichten zu äußern...

Gruß Andi
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StOPfr

Zum Ort des Geschehens gab es in der ersten Meldung einen Hinweis:
ZitatDer 21-Jährige wurde nach Bundeswehr-Angaben mit einer Schusswunde schwer verletzt in einem Außenposten in der Provinz Baghlan aufgefunden.
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RekrKp8

Die Worte
Unfall
Waffenreinigen
Obergefreiter
Schußwunde
Außenposten

waren Bestandteil der Berichte. Ich sage ja, dass ich es nicht begreifen kann, wie das passiert sein soll (mit dem Wunsch auf Aufklärung, der sich zwischen den Zeilen äußert). Wie auch immer, es bleibt ein unsachgemäßer Umgang mit der Waffe, egal, ob der Außenposten vom Verursacher gerade "bewacht" wurde, ob der Verursacher "nur unterwegs war im Außenposten" oder ob er tatsächlich eine lapsige Sicherheitsüberprüfung durchgeführt hatte. Wie auch immer! Aufklärung wäre super.

Was könnte es denn geben, was der Kamerad hinter sich hatte, das solch einen Unfall rechtfertigt?
Was könnte denn tatsächlich passiert sein? Mit den Stichworten, die wir haben?
Es ist ja nun nicht die Bild, die "irgendwas" berichtet hat.


Andi

Es ist völlig egal, wer irgendwas berichtet hat, sofern du nicht das entsprechende Ermittlungsergebnis des ermittelnden Disziplinarvorgesetzen vorliegen hast bleibt alles Spekulation, was dem Sachverhalt nicht angemessen ist.
Und ganz nebenbei gilt hier das Prinzip der Unschuldsvermutung und auch die Pflicht zur Kameradschaft einem Kameraden gegenüber, der damit klarkommen muss den Tod eines Kameraden verursacht zu haben.
Von der straf- und disziplinarrechtlichen Aufarbeitung, die noch folgt will ich gar nicht reden.

Gruß Andi
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