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frage zur musterung um den wehrdienst der freiwilligenarmee beizutreten

Begonnen von manu4g, 02. Januar 2011, 21:45:59

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manu4g

gutenabend!
da ich mich schon seit ich 15 bin für das militär interessiere und nach meinem abitur (voraussichtlich 2012) gerne meinem land dienen will habe ich eine frage wie das mit der musterung für die änderung von der wehrpflicht zum freiwilligen wehrdienst aussieht:

- gibt es allgemein änderungen bezüglich der musterung ab 2011(außer das diese jetzt freiwillig ist)?
- habe mit anfang 17 den brief von der bundeswehr bekommen, indem ich informiert wurde, dass ich 2011 (also anfang des 2. halbjahres der 12. klasse) zur musterung erscheinen soll. ein genaues datum haben sie nicht genannt. dieses wird mir wahrscheinlich auch nicht mehr mitgeteilt, aufgrund der änderung zur freiwilligenarmee. da ich aber wie oben erwähnt dem wehrdienst beitreten will und vllt auch an einem auslandseinsatz mitmachen will (diese meinung bilde ich mir aber natürlich erneut, nachdem ich 6 bzw. 12 monate wehrdienst hatte), frage ich mich ob ich beim kreiswehrersatzamt einfach anrufen soll und einen termin für die musterung beantragen soll, oder ob ich noch warten soll und bis wann.?
- wie lange wird eigentlich die verpflichtungszeit betragen (hab i-wo was von 6-12 monaten gelesen, plus 12 weitere freiwillige monate)?

die anderen fragen stelle ich dann bei der musterung und falls danach erneut welche auftreten wieder hier ;)


Hei-Ko

Die Musterung ist nicht freiwillig, der Grundwehrdienst wurde lediglich ausgesetzt. Gemustert wird dennoch.

manu4g

komisch. überall in den nachrichten hört man doch immer wieder, dass mit der änderung zur freiwilligenarmee auch die musterung wegfällt.
warum werden denn sonst so viele kreiswehrersatzämter geschlossen bzw. was macht die musterung für einen sinn für leute die nicht zum bund wollen?
edit: habe gerade nochmal auf bundeswehr.de was gesehen, somit hat sich die frage bezüglich der verpflichtungsdauer geklärt.

KlausP

Nach den gegenwärtigen Plänen wohl eher nicht, lediglich die Wehrerfassung soll bestehen bleiben und die machen nicht die KWEÄ. Wer sich dann freiwillig melden will, muss schon Kontakt zu den Wehrdienstberatern oder zu wem dann auch immer selber suchen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

manu4g

also... kann ich jetzt davon ausgehen, dass ich noch was vom kwea zu lesen bekomme oder muss ich kontakt mit denen aufnehmen?

StOPfr

Erst wenn das Gesetz in Kraft ist wissen wir das genau. Bis jetzt gilt für dich noch, dass das KWEA sich melden wird. Wir vermuten aber, dass das in einigen Wochen anders aussieht. Bitte die Nachrichten verfolgen und hier weiter mitlesen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann!


manu4g

hallo,
war vor einer woche bei der musterung. hat alles geklapppt^^.
ich habe aber noch folgende frage bezüglich der 5 einschränkungen, die auf dem verwendungsausweis angekreuzt sind:

wieso bzw. aus welchem grund darf ich in diesen verwendungen nicht eingesetzt werden? nicht dass ich unbedingt die stelle antreten will in einem solchen bereich, trotzdem interessiert es mich aber.

- b700 (Flugabwehrraketen/Roland)
- c000 (Flugschüler)
- c400 (Brandschutz)
- d700 (Waffentaucher)
- x100 (Wachbattaillon)

bei c000, c400 und d700 ist hinten dran jeweils ein sternchen, was auf "nur für saz" verweist. deswegen habe ich gedacht der grund für diese einschränkung hat was damit zu tun, es gibt aber auch andere verwendungen, für die ich genommen werden darf, obwohl dort auch "nur für saz" steht.

2. frage:
wieso darf ich eine stelle bei a200 (jäger/scharfschütze) antreten, obwohl ich eine sehschwäche von -3,5 beidseitig habe?? habe immer gedacht als scharfschütze darf man eine solche behinderung nicht haben.

letzte frage:
könnt ihr mir eine seite verraten bei der man nachlesen kann was genau man bei diesen einzelnen verwendungen macht? (a000-a900; b000-b802 usw.)

danke für hilfreiche antworten im voraus! ;)

BulleMölders

Zu 1. Da keiner hier weiß was für gesundheitliche Einschränkungen du hast wird diese Frage niemand Beantworten können.
Zu 2. Weil die Bezeichnung "Jäger/Scharfschütze" irreführend ist. Man wird in erster Linie Jäger und nicht Scharfschütze.

Such hier im Forum mal nach Schafschütze, die Erklärungen dazu gibt es etliche mal hier im Forum.

ulli76

Und vergiss diese Kombinationen aus Zahlen und Buchstaben- die haben letztendlich nur organisatorische Bedeutung.
Such dir ne Verwendung raus, die dich interessiert und bewirb dich drauf (halt außer denen, wo dur Ausschlüsse für hast). Ob du Jäger oder Jger/Scharfschütze wirst ist völlig wumpe- Scharfschütze wirste wahrscheinlich eh nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Me

Zitat von: BulleMölders am 10. März 2011, 07:25:26... Such hier im Forum mal nach Schafschütze, ...

Was haben die armen Schafe denn getan, dass man auf sie schiessen muss ;) ?

manu4g

mich hat schon immer der fallschirmjäger interessiert. mich hätte aber trotzdem interessiert aus welchen gründen man von den oben angegebenen verwendungen ausgeschlossen werden kann.? beim wachtbattaillon kann ich es mir vorstellen, wahrscheinlich die größe, denn ich bin 1,76m groß (zu klein). aber den rest kann ich nicht nachvollziehen. eventuell setzen diese verwendungen ebenfalls eine mindestgröße voraus, die die 1,76 übersteigt?

gibt es wirklich keine seite in der man zu den einzelnen verwendungen sich einen einblick verschaffen kann und informationen bekommt, oder muss man sich das in foren wie das hier oder auf bundeswehr.de selber zusammensuchen?
mich würde zb interessieren was man als feldjäger macht oder als sicherungssoldat, oder als jäger/scharfschütze bzw. worin der unterschied zu den fallschirmjägern besteht.

edit: vllt sollte ich noch dazu sagen, dass die oben genannten ausschlüsse die einzigen sind. alles andere darf ich machen. vllt ist es dann klarer warum ich in diesen 5 bzw. 4 nicht mitmachen darf.

KlausP

Zitatvllt sollte ich noch dazu sagen, dass die oben genannten ausschlüsse die einzigen sind. alles andere darf ich machen.

Ganz einfach: weil in der entsprechenden Vorschrift drinsteht, mit welchen gesundheitlichen Einschränkungen Sie welche Tätigkeiten nicht ausüben dürfen. An diese Vorschrift muss sich der Musterungsarzt halten - so, wie sich jeder Soldat auch an die für seinen Fachbereich geltenden Vorschriften halten muss. Da hilft es auch nicht, wenn Sie hier rumheulen, dass Sie für die und die Verwendungen nicht infrage kommen. Wenn Sie sich für die Tätigkeitsbilder der einzelnen Truppengattungen interessieren, wird Ihnen wohl nichts anderes übrigbleiben, als sich das auf www.bundeswehr.de oder www.deutschesheer.de "mühsam zusammenzusuchen". Sie können ja mal Onkel Google fragen, vielleicht hilft der Ihnen ja.  ::)

Im Übrigen: Taschentuch?  ..... oder auf'n Arm?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

manu4g

omg... mit solch einer unqualifizierten und überflüssigen antwort habe ich hier nicht gerechnet.
1. onkel google habe ich sicher schon genutzt und glaub mir ich weis wie man googelt. trotzdem habe ich mich einfach gefragt ob es denn so eine seite gibt, auf der alle tätigkeiten gelistet und beschrieben sind usw. dies habe ich nämlich nicht auf die schnelle mit google herausfinden können.
2. taschentuch kannste dir sonst wo hinstecken und auf deinen arm will ich sicher nicht! ich habe schon gesagt, dass es mir vollkommen bumms ist, DASS ich für diese 5 verwendungen nicht in frage komme, ABER mich interessiert es, WELCHE GRÜNDE für ein "nicht-verwendungsfähig" in diesen bereichen führen können. und diese frage hast du mir nicht beantwortet.

KlausP

Na und? Haben Sie auf den von mir angegebenen Seiten nun schon was gefunden? Wenn man noch nicht mal Unterschiede zwischen Jägern und Fallschirmjägern herausfinden konnte, wird es mit der Suche ja wohl nicht so doll gewesen sein. Gerade auf der Seite des Heeres werden einige Truppengattungen vorgestellt.

ZitatABER mich interessiert es, WELCHE GRÜNDE für ein "nicht-verwendungsfähig" in diesen bereichen führen können.

Und was soll Ihnen das konkret bringen? Warum haben Sie denn bei der Musterung nicht gleich gefragt? Dann hätten Sie die Antwort vielleicht schon.

Aber vermutlich ... nee lieber nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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