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Bewerbung verbindlich?

Begonnen von Safari, 03. Januar 2011, 18:38:50

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Safari

Ist die Bewerbung bei der Bundeswehr eigentlich verbindlich, sprich kann ich mich bewerben aber falls ich in der zwischen Zeit eine Anstellung im zivilen annehme die Bewerbung bei der Bw zurückziehen? Oder muss man dann zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung, sobald man die Einladung erhält?

KlausP

Nein, müssen Sie nicht. Das ist wie bei jeder Bewerbung im Zivilen auch. Verbindlich ist es erst, wenn Sie zum SaZ ernannt und vereidigt worden sind.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

@Safari

Sofern sie sich beworben haben und zwischenzeitlich woanders unterkommen, sollten sie jedoch freundlicherweise das ZNwG darüber in Kenntnis setzen, dass sie ihre Bewerbung zurück ziehen wollen. Sie ersparen den Kameraden damit u.U. eine Menge Arbeit.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy