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Tätigkeitsabzeichen

Begonnen von Kai, 17. Mai 2003, 20:50:28

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Kai

Wer kann mir genau sagen was ich machen muss um ein bestimmtes Tätigkeitsabzeichen zu erhalten? In welcher ZdV find ich das und wo muss ich die Abzeichen beantragen oder kriege ich sie automatisch???

Timid

#1
mindestens atn ausbildungsstufe 7 oder besser sowie eine ausreichend lange fachbezogene verwendung.

die genauen fristen stehen in der (allmächtigen  ;)) zdv 37/10 drin, anhang 7. stufe bronze verleiht der nächste dv, silber und gold der nächsthöhere dv.
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wadenbeisser

Liste der AVR und zugehörigen Tätigkeitsabzeichen für das Heer folgt in Kürze.
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Fitsch

und Du mußt mind. Uffz sein.

Mannschaftsdienstgade dürfen meineswissens keine Tätigkeitsabzeichen tragen.

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

wadenbeisser

Zitat von: Fitsch am 27. Mai 2003, 07:22:44
und Du mußt mind. Uffz sein.

Mannschaftsdienstgade dürfen meineswissens keine Tätigkeitsabzeichen tragen.

Ätsch! Dem ist eben nicht so!

Schlage vor lesen:

HA II - Az 49-01-00 vom 17. August 1998
Zitat
Durch die Ausplanung des NHFNA änderten sich zum Teil die Grundlagen für die Zuordnung der Tätigkeitsabzeichen. Die Ergänzenden Regelungen für das Heer waren für die Laufbahnen der Offiziere, Offiziere milFD und der Unteroffiziere zu aktualisieren und um die Laufbahn der Mannschaften (SG/OSG) zu erweitern.
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Fitsch

Sauerei, dann hat man mir das während meines GWDL-Dienstes vorenthalten.

Aber drum gibts ja solche Foren.

Horrido

(gleichmalwelchebeantragengehen)
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wadenbeisser

#6
Zitat von: Fitsch am 27. Mai 2003, 13:53:27
....
(gleichmalwelchebeantragengehen)

Man beachte die Einschränkung auf den Dienstgrad SG / OSG.....
sowie die weiteren Bestimmungen des erwähnten Befehls.
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Fitsch

uups. Überlesen.
Dann warte ich doch noch bis in Herbst.

Horrido
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Timid

verd***** axt! da hat man schonmal ne atn ausbildungsstufe 3 und kann nicht mal ein tätigkeitsabzeichen bekommen?  >:( unglaublich!
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wadenbeisser

Zitat von: wadenbeisser am 26. Mai 2003, 22:55:09
Liste der AVR und zugehörigen Tätigkeitsabzeichen für das Heer folgt in Kürze.

Und hier ist sie.... www.bundeswehrforum.de/download/AbzHeer.zip
"Der Gott, der Eisen schuf, wollte keine Knechte."

Timid

*g* was, bitte, ist "tarnsport"? wo kann man sich anmelden?  ;)

toll, darf ich wohl doch noch bis nach dem rul warten mit dem tätigkeitsabzeichen ... vorraussetzung hätte ich zwar schon erfüllt, aber den falschen dg ... >:(
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wadenbeisser

Zitat von: Timid am 27. Mai 2003, 21:01:01
*g* was, bitte, ist "tarnsport"? wo kann man sich anmelden?  ;)

Weiss ich auch nicht...hört sich aber gut an!

Jetzt weiss ich ja wo ich demnächst die Sachen zum Korrekturlesen hinschicken kann..... ;)
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Fitsch

gibts eigentlich das Tätigkeitsabzeichen Sicherungstruppe nicht mehr (2 gekreuzte K98)? Und wer darf die tragen?

Horrido
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TheAdmin

Hab ich ihn auch schon gefragt, bzgl. Sicherungstruppe im Heer, er prüft das :-)
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wadenbeisser

1.) Das Tätigkeitsabzeichen Personal der Sicherungstruppe gibt es immer noch (ZDv37/10, Nr. 550 (13), Bild 533/13).
2.) Das alte Tätigkeitsabzeichen Sicherungspersonal (ZDv37/10, Nr. 550 (13), Bild 533/14) darf von den Inhabern bis zum Ausscheiden aus dem Dienst weiter getragen werden.
3.) Beide Abzeichen fallen unter die sog. Streitkräftegemeinsamen Tätigkeitsabzeichen
4.) Warum sich dieses Abzeichen nicht in den "Ergänzenden Bestimmungen" wiederfindet ist mir zunächst unerklärlich, zumal die ZDv 37/10 Ausgabe Juil 1996 ja schon am 01. August 1997 in Kraft trat, der Befehl HA aber erst vom 17. August 1998 ist.....

Möglicher Ansatz:
Nach Auflösung der Sicherungsstaffeln der Heeresflieger gab es im Heer niemanden mehr, dem man dieses Abzeichen hätte verleihen können und hat es daher weggelassen (Jäger können ja stattdessen das Abzeichen Rohwaffenpersonal erwerben).
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