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Eingliederungsschein/Zulassungsschein

Begonnen von Arctic, 11. Januar 2011, 19:54:57

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Arctic

Servus,

hätte da mal ne Frage zu o.g. Thema!

Bin SaZ 12, möchte nach der aktiven Zeit irgendwann gerne Beamter werden, im öffentlichen Dienst sowieso gerne, nun habe ich da auch einiges rechtl. zu gefunden, aber frage lieber trotzdem nochmal nach:

Ist es richtig, dass ich nach Austritt (wäre bei mir mit der Besoldungsstufe A11/A12) mit diesem Schein unmittelbar in den gehobenen Dienst eintreten könnte in ein Amt meiner "Wahl" nach Probezeit und entsprechender Eignung, also ohne die formell benötigte Ausbildung?! Z.b. jetzt ein Amt im gehobenen Dienst bei der Stadtverwaltung etc.
Gilt das für den gesamten öffentlichen Dienst? Das man mit diesem Schein leichter einen Posten bekommt ohne die dafür eigentlich geforderte Ausbildung weil man ja schon mal im gehobenen Dienst war bzw. das für Soldaten so gilt?

mailman

Der Schein ist soweit ihc weiß keine "Eintrittskarte" Er sichert einem nur die Teilnahme an einem Auswahlverfahren, für den ich meine mD zu.

Bei vielen Behörden sind Stellen für ausscheidende SaZ reserviert. Der Schein hat nur den Vorteil das man am Verfahren teilnehmen darf und mit weniger anderen Bewerbern konkurriert als wenn man sich regullär bewirbt.

hbmaennchen

Du benötigst auch mit Eingliederungsschein alle Vorraussetzungen.

Zitat(4) Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Abs. 1 und 2 vorbehaltenen Stellen als Beamte, dienstordnungsmäßig Angestellte oder Tarifbeschäftigte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen.


§ 9 IV SVG

Also notwendige Ausbildungen, evtl. Zulassungsprüfungen (Polizei etwa) usw.

miguhamburg1

Immer vorausgesetzt, dass man mit diesen "Scheinen" im Auswahlverfahren der jeweiligen Behörde/Dienststelle übernommen wird, haben Sie lediglich die Gewähr, dass Sie eine bestimmte, festgelegte Zeit Ihre Dienstbezüge weiter erhalten. Sie absolvieren dann das für Sie vorgesehene Studim zum Verwaltungsfachwirt an einer VerwaltungsFH und werden dann ganz regulär Stadt-/Kreis-/Regierungsinspektor. Je, nachdem, wie Sie befördertwerden, kann es aber nach Ablauf der Zeit dazu kommen, dass Sie dann erst Oberinspektor sind und aus A 12 A 10 wird und Sie dann weniger Geld haben.

Arctic

Danke für die Antworten!

Ist es denn real so, dass dieser Schein nach dem aktiven Dienst auszustellen ist, und wenn man erfolgreich als Beamter untergekommen ist (mit all den anderen Voraussetzungen natürlich) dann aber mein kompletter Bfd-Anspruch bzw.Übergangszahlungen/beihilfe nicht mehr greift?!  D.h ich dann idealerweise zwar im öffentl.Dienst angestellt bin aber von der BW nichts mehr kriege da ich ja schon wieder Geld verdiene? Kann auch sein das ich das falsch interpretiert habe.
Mist, hätte man jetzt nen Bfd-Berater zur Hand   ;)

KlausP

So ist das im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Kann man hier auch nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/index.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Arctic

Zitat von: KlausP am 12. Januar 2011, 17:16:09
So ist das im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Kann man hier auch nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/index.html


also gehe ich richtig mit meiner Annahme?

KlausP

Ich hätte schreiben sollen "Genauso ist es im SVG geregelt."

Ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Arctic

Da fällt wohl noch einige Lesearbeit an  :D danke für den Link!

Andi

Zitat von: Arctic am 12. Januar 2011, 17:12:42
Ist es denn real so, dass dieser Schein nach dem aktiven Dienst auszustellen ist, und wenn man erfolgreich als Beamter untergekommen ist (mit all den anderen Voraussetzungen natürlich) dann aber mein kompletter Bfd-Anspruch bzw.Übergangszahlungen/beihilfe nicht mehr greift?!

Die dürfte bereits dann nicht mehr greifen, wenn man sich den E-Schein hat ausstellen lassen - egal, ob man sich dann erfolgreich bewirbt oder nicht.
the rest is silence...

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mailman

Ist es dann wirklich nichts anderes als eine garantierte Teilnahme an einem Auswahlverfahren? Nur das man eben mit weniger anderen um die Plätze "kämpfen" muss?

BulleMölders

So wurde mir das damals auch erklärt, sobald der Schein ausgestellt ist, sind ca. 80% der Finanziellen Unterstützung die man ohne den Schein erhalten hätte weg.

miguhamburg1

Zitat aus dem SVG:

"Die Inhaber eines Eingliederungsscheins, eines Zulassungsscheins oder einer Bestätigung nach § 10 Abs. 4 Satz 4 sind auf die nach § 10 Abs. 1 und 2 vorbehaltenen Stellen einzustellen, im unmittelbaren Anschluss an den Vorbereitungsdienst nach bestandener beamtenrechtlicher Laufbahnprüfung zu Beamten auf Probe zu ernennen und als Beamte oder dienstordnungsmäßig Angestellte anzustellen oder als Angestellte in das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, wenn sie die beamtenrechtlichen, dienstordnungsmäßigen oder tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllen. ..."

Das Problem allerdings besteht darin, dass es nach meiner Information eben nicht mehr so viele Stellen in den Verwaltungen gibt, auf die man sich bewerben könnte, da die Zeiten im ÖD eben auch vorbei sind, dass Stellen zu besetzen sind. Im Gegenteil wird in den Kommunen, Bundesländern und Bundesbehörden tendenziell eher abgebaut, als aufgebaut...

Crewchief

Kann jemand nochmal genau beschreiben, für welche Soldaten sich eher der Eingliederungs- und für wen sich eher der Zulassungsschein eignet? Vielleicht ein paar Beispiele, weil mir die Gesetzestexte zu allgemein geschrieben sind. Vielen Dank.

SillyUUSYG

Hallo,

so pauschal kann mann das nie beantworten. Das muss jeder für sich selbst ausrechnen, es hängt an verschiedenen unbekannt, wo werde ich eingestellt, Bund, Land, welche Behörde, wie sind dort die Beförderungsaussichten, wie werde ich nach der Ausbildung besoldet, usw. usw

mfg