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Paragraph 18

Begonnen von Christono, 20. Januar 2011, 20:26:40

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Christono

Hallo ihr,
ich muss jetzt eine seite shreiben weil ich etwas "verschlampt" habe und zwar über das soldatengesetz paragraph 18 und das man nix liegen lässt etc.wisst ihr um was es da geht und könnt mir helfen ?
wär echt super von euch und schonmal danke !

ulli76

Nö- da geht es wohl um die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung und um die Gemeinschaftsunterkunft

http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31654.htm
Google ist dein Freund  ;)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hei-Ko

Wollte ich auch gerade sagen (Google Freund und Helfer). Sicher, dass es §18 ist?

Kleiner Tip schau mal bei Wikipedia.


Christiono

doch er meinte paragraph 18 das wundert mich eben weil das nicht allzu viel damit zu tun hat...
welches könnte es denn sonst sein ?

KlausP

Woher sollen wir das wissen? Frag den, der dir das auf's Auge gedrückt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Christiono

hey sorry das war nur eine ganz normale frage
aber danke an die andren

ulli76

#6
Ah- jetzt hab ich es verstanden- du sollst ne Ausarbeitung schreiben, weil du was verschludert hast.

Sag und doch mal genau das Thema der Ausarbeitung- vielleicht können wir dir dann weiterhelfen bzw. dir Anregungen geben.

§24 könnte inhaltlich zum Thema passen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sg/index.html
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hei-Ko

Ich versteh das noch nicht ganz @ Ulli76, bitte erläutern. Er hat etwas liegen lassen, über das Soldatengesetz §18? Oder er hat was liegen lassen und soll jetzt eine Seite über das Soldatengesetz § 18 schreiben?

Christiono

ja meine waffenkarte und ez ne ausarbeitung...

ulli76

@HG: Also er hat sieine Waffenkarte verschludert und soll jetzt ne Ausarbeitung schreiben. Der, der die Ausarbeitung befohlen hat, hat ihm wohl gesagt, dass er was mit dem §18 als Grundlage schreiben soll.

Ich denke mal, dass entweder der TE was falsch verstanden hat oder der zuständige Ausbilder sich mit dem § vertan hat.

@Christiono: Also mit dem § 18 kommst du tatsächlich nicht weiter. Aber wenn du den §24 nimmst, könnte das was werden (wobei, der auch nicht so 100% passt)- Was du aber als Grundlage für deine Ausarbeitung nehmen kannst, ist dass es eine Soldatenpflicht ist, auf das anvertraute Zeugs zu achten. Dann überlegst du, warum das so wichtig ist. Also warum man schon bei Kleinigkeiten wichtig sein kann-halt überlegen, was passieren kann, wenn Unbefugte die Finger dran kriegen. Oder welche schlimme Folgen es haben kann, wenn einem was Wichtiges abhanden gekommen ist.

Ausformulieren musst du es aber selber- ist schließlich deine Ausarbeitung  ;)

Wenn du sicher gehen willst, meldest du dich morgen direkt bei deinem Ausbilder und sagst ihm, dass du dich mit dem Thema beschäftigt hast, es sich dir aber nicht erschließt, in wie weit der § 18 damit zu tun hat, ob er dir das erläutern würde und du ne Fristverlängerung bekommst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

erdpichel

"Ich bin verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, deswegen darf ich nix verschludern" :D

da hat der ausbilder wohl mal mutig einen rausgehauen, ohne zu wissen was...
du sollst wahrscheinlich über das verhalten beim wohnen in der gemeinschaftsunterkunft schreiben, dazu kann ich dir die ZDv 10/5 empfehlen...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

ulli76

Das macht in diesem Fall aber nicht viel Sinn-die Waffenkarte hat ja nicht wirklcih was mit der Gemeinschaftsunterkunft zu tun.
Zu dem Thema würde es wohl nur passen, wenn er seinen Spind nicht verschlossen hätte oder die Butze aussah wie Hulle.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

Das wird wahrscheinlich wieder so eine völlig sinnfreie Ausarbeitung sein, bei der sich jedem Juristen de Fußnägel kräuseln...
Wenn ich etwas verliere, dann sehe ich überhaupt keinen Verstoß gegen die Soldatenpflichten, sei denn, ich handle wirklich äußerst grob fahrlässig.

Das ist der selbe Bullshit, wie die angebliche "Anstiftung zum Kameradendiebstahl", nur weil man mal was liegen lässt. Völliger Schwachsinn, und zwar gleich aus Dutzenden von Gründen.

Wer etwas verliert, verstöß definitiv nicht gegen § 18. Daraus lässt sich keine Pflicht zur Ordnung herleiten. Eine Pflicht zur Ordnung lässt sich - wenn überhaupt - allenfalls aus § 12 herleiten (Kameradschaftpflicht) und § 17 II (Wohlverhaltenspflicht). Im konkret geschilderten Fall (verlorene Waffenkarte) sehe ich allerdings auch hier keinen Verstoß.

Da der Befehl, diese Ausarbeitung zu schreiben, keinen dienstlichen Zweck hat und er erkennbar sinnlos ist, brauchst du ihn meiner Ansicht nach gar nicht zu befolgen, aber ich räume natürlich ein, dass man sich Ärger ersparen sollte. Eigentlich müsste man dem Zugführer mal eine saubere juristische Ausarbeitung zu dem Thema hinknallen, die ihm mal die Augen öffnet....





BulleMölders

Meint ihr wirklich es bringt was über einen gegebenen Befehl hier zu spekulieren und zu diskutieren, denn ja scheinbar der Themenstarter nicht mal selber richtig kennt geschweige denn wir?
Test

KlausP

Zitat von: BulleMölders am 21. Januar 2011, 07:54:08
Meint ihr wirklich es bringt was über einen gegebenen Befehl hier zu spekulieren und zu diskutieren, denn ja scheinbar der Themenstarter nicht mal selber richtig kennt geschweige denn wir?

Genau deshalb hatte ich ihm ja geraten, den Vorgesetzten zu fragen, der ihm den Auftrag erteilt hat. Aber das hat er ja "abgebügelt":
Zitathey sorry das war nur eine ganz normale frage
aber danke an die andren
Wenn ich einen Befehl nicht verstehe, muss ich nachfragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen