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Kann ich trotzdem noch zum wenn ich ein kind habe?

Begonnen von denkseher, 24. Januar 2011, 12:30:13

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denkseher

hallo ich habe ein problem ich bin seit 6 monaten verheiratet und haben eine tochter und die ehe ist jetzt schon am ende...wir werden uns scheiden lassen und das sorgerecht steht noch in den sternen.

Frage:Wie könnte ich es schaffen das ich zur bundeswehr kann? und was muss ich nach der änderung von der wehrpflicht tuhen? was muss ich jetzt für schritte einschlagen das das vllt zu stande kommt?

so im groben ist das die geschicht ich hoffe man versteht es ein bisschen ich bedanke mich schonmal im vorraus... Gruss

BulleMölders

Dich mal auf der Seite: http://www.bundeswehr-karriere.de/ umschauen und einen Termin beim Wehrdienstberater zur Beratung machen.

Weitergehende Aussagen sind nicht möglich, da nur vollkommen irrelevante Sachen zum besten gegeben wurden.

KlausP

Was du machen musst um Soldat zu erden? Wende dich an dein Kreiswehrersatzamt.
Die Aussetzung der Einberufung zum Grundwehrdienst hat damit nichts zu zun. Auch, als noch zum Grundwehrdienst einberufen wurde, konnten Familienväter sich freiwillig melden, sie wurden jedoch nicht gegen ihren Willen zum Grundwehrdienst einberufen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

denkseher