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Als anerkannter KDV´ler zurück zur BW

Begonnen von Sebastian1988, 16. Februar 2011, 01:11:12

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Sebastian1988

Hallo Jungs,
nach meiner AGA habe ich KDV gestellt. Dieser ging dann durch, und ich verließ nach 4 Monaten die Bundeswehr. Somit bin Ich -ANERKANNTER KRIEGSDIENSTVERWEIGERER-

Jetzt nach einiger Zeit merkte Ich, dass mir die Bundeswehr fehlt, und ich wieder zurück möchte.
Ist es möglich, sich als Zeitsoldat zu bewerben?
Wie stehen die Chancen genommen zu werden?

Ich möchte nur haben, dass IHR Bezug auf die von mir gestellten fragen nimmt.

Danke

Gruß

Sebastian

Kreuzass

Ja dies ist möglich.
Hierzu schreiben Sie bitte eine Willenserklärung, dass Sie nicht mehr daran gehindert sind aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe zu verweigern an das Bundesamt für den Zivildienst.
Dieser wird sich dann bei Ihnen melden.
Wenn die Willenserklärung anerkannt wird, unterliegen Sie wieder den aktuellen Wehrbestimmungen der Bundeswehr und können sich anschließend bei Ihrem KWEA bewerben.
Sollte es zu einer Vorladung kommen zum Znwg, stellen Sie sich jedoch auf eine unangenehme Frage des Psychologen bezüglich Ihrer KDV ein  :)

Kreuzass

Fitsch

Zitat von: Sebastian1988 am 16. Februar 2011, 01:11:12
Ich möchte nur haben, dass IHR Bezug auf die von mir gestellten fragen nimmt.

den Satz: Du bist bei der Bundeswehr - nicht bei "wünsch-Dir-was" ist bekannt, oder?  ;)

zu 1:
ja - ist durchaus möglich. Die Forensuche wird Dir da weiterhelfen. Sollten dennoch Fragen offen sein kannst Du sie gerne stellen.

zu 2.
nicht schlecht. Da Schorle Luggi gerade seinen Dienst quittiert hat sind die Chancen gestiegen. Genaueres weiß die Kristallkugel. Jetzt mal ohne Flachs. Woher sollen wir das wissen? Du hast weder deine zivilen Qualifikationen angegeben, noch mit einer Silbe erwähnt wie lange Du in welcher Funkion dienen willst.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

ARMY STRONG

Wie witzig, jemand der (jetzt ploetzlich merkt dass er) gerne Soldat ist, verweigerte nach gruendlicher Ueberlegung "aus Gewissensgruenden" den Dienst mit der Waffe.....
Sorry, aber dieser Widerspruch wird spaetestens im ZNGW wieder zum Thema. Mach dir schon mal Gedanken wie du diesen dort aufloesen willst.

miguhamburg1

... und um es jetzt noch einmal korrekt zu beantworten:

1.  Ja, es ist möglich, sich als SaZ zu bewerben, wenn man seinem Status als KDV beim Bundesamt für Zivildienst widerruft. Wie man dies sinnvollerweise tun kann, hat Fitsch beschrieben.

2.  Entgegen KreuzAss bewirbt man sich nicht beim KWEA, wenn man SaZ werden möchte, sondern für die Laufbahnen als Mannschafter sowie Unterofizier ohne und mit Portepée beim regional zuständigen ZNwG und für die Laufbahn des Offz bei der OPZ im Personalamt der Bundeswehr.

3.  Zuvor sollte man die vielfältigen Informationen unter karriere.bundeswehr.de und den entsprechenden Seiten der TSK/OrgBer der Bundeswehr lesen. Zusätzlich kann man sich beim regional zuständigen Wehrdienstberater (die sitzen oft, aber nicht immer bei einem KWEA) hinsichtlich der Laufbahnen und Verwendungen beraten lassen, und dieser WDB hilft einem auch beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen etc.

4.  Wie hoch Ihre Chancen sind, richtet sich u.a. nach Ihrer Tauglichkeit, Ihren formalen Voraussetzungen, nach Ihrer Eignung (die im Auswahlverfahren festgestellt werden) sowie nach verfügbaren Dienstoposten, kann also hier nicht beantwortet werden.

5.  Im Rahmen Ihres Auswahlverfahrens werden Sie ganz sicher auch nach Ihren Gründen sowohl für das Stellen des KDV-Antrags sowie danach gefragt werden, warum diese Gründe bei Ihnen nicht mehr vorliegen.

Andi

Die Bewerbung wird korrekter Weise aber beim zuständigen Wehrdienstberater abgegeben, sonst muss das ZNwG/die OPZ das Ding erst an ihn zurückschicken, damit die Bewerbung vervollständigt und bearbeitbar wird - wer direkt an ZNwG oder OPZ schickt erhöht die Bearbeitungszeit unnötig um wenige Wochen bis mehrere Monate.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Sebastian1988

Danke an EUCH für die Antworten!

Wie muss so eine Gewissenserklärung aussehen, sprich, was muss diese enthalten ?

Gruß


Sebastian1988


KlausP

#8
Gibt Onkel Google dazu nichts her? Beim KDV-Antrag war es wohl einfacher?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Firehawk

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Epiaa85

Guten Abend,

ich wurde 2008 zum GWD eingezogen da es mir aber gerade garnicht in den kram passte , weil ich in diesem Jahr heiraten wollte, habe ich dann nachdem ich 4 Tage dort war "auch wenn es mir riesen spaß gemacht hat" den KDV Antrag eingereicht. Es wurde auch alle bewilligt und für okay befunden.

Seit dem ich bei der Bundeswehr weg bin stell ich mir die frage ob es wirklich das richtige gewesen ist was ich gemacht habe. Ich habe schon immer zur Bundeswehr gewollt und dann kam ne Frau und alles war wie weggeflogen.
Ich bin nun verheiratet aber mein entschluss steht aber fest ich möchte Wieder zur Bundeswehr und das auch für längere Zeit.
Ist es irgendwie möglich auf einer schnellen art den KDV Antrag zurück zu ziehen und wieder zur Bundeswehr zu gehen. Und das auf längere Zeit.


Hoffe es kann mir hier jemand helfen.
Grüßle Dennis

Fitsch

wie gesagt, bzw. bereits geschrieben. Der Dienstposten vom Schorle Luggi wird für Dich freigehalten. Ansonsten steht alles nötige hier im Thread bzw. wird über die Suchfunktion gefunden.

Horrido
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KlausP

Wieder einer, der plötzlich sein Herz für die Bundeswehr erkennt, nachdem er wegen erlogener Gewissensgründe den Dienst an der waffe verweigert hat. Ich hab meine Meinung dazu schon an anderer Stelle geäußert, deshalb hier nichts weiter dazu.

Ja, man kann seinen KDV-Antrag zurückstellen. Wie schnell dann das Bewerbungsverfahren geht, weiß ich nicht, das ist bei "normalen" Bewerbern schon recht unterschiedlich. Richten Sie sich auf eine längere Bearbeitungszeit ein, wenn dem nicht so sein sollte - um so besser für Sie. Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Wehrdienstberater, der wird mit Ihnen die Möglichkeiten, die Sie von Ihrer schulischen und beruflichen Vorbildung her haben, besprechen. Sollten Sie zum Zentrum für Nachwuchsgewinnung zum Einstellungstest eingeladen werden, richten Sie sich schon mal auf unangenehme Fragen zumindest des Psychologen ein, was Ihre Gründe für Ihren damaligen Antrag und Ihren plötzlichen Sinneswandel angeht. Ach ja, und richten Sie sich darauf ein, dass Sie sich irgendwo im Auslandseinsatz wiederfinden werden, und das ja nach Verpflichtungszeit sicher mehrmals..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Bitte werft dem Mann doch nicht Lug und Betrug vor. Hier ist doch ein nachvollziehbarer Grund für seinen Sinneswandel:

Zitat von: Epiaa85 am 23. Februar 2011, 23:57:53
Ich bin nun verheiratet aber mein entschluss steht aber fest ich möchte Wieder zur Bundeswehr und das auch für längere Zeit.

Als junger Mann glaubte er an das Gute in der Welt, lehnte Gewalt ab und liebte das Leben.
Nun ist er verheiratet.
Er fürchtet den Tod nicht mehr.

Welcher gute Ehemann versteht das nicht?   ;D
Semper Communis
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micha040886

An Moderator Fitsch und Herrn Stabsfeldwebel i.R. KlausP, wegen Leuten wie Ihnen, mit Ihrer menschenverachteten, abscheulichen Einstrellung, aus welchen Gründen auch immer.
Wegen Ihnen sind vor Ablauf der Wehrdienstpflicht die Rekruten zu Kriegsdienstverweigerern geworden!
Solche Soldaten und Menschen wie Sie sollten versuchen junge Menschen zu verstehen, anstatt Sie zu verurteilen!
Sie sind eine Schande für die Bundeswehr, egal wie lange Sie gedient haben!!!
Sie sollten sich schämen anstatt dummliche Kommentare von sich zu geben!!!
Und an Herrn StFw KlausP: Sie sollten, wenn Sie schon über andere urteilen an Ihrer Rechtschreibung arbeiten.