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Urlaub und BFD im letzten Diensjahr ! BITTE UM HILFE

Begonnen von Druck0r, 18. Februar 2011, 17:03:10

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Druck0r

Servus Leute,

ich habe ein Problem und hoffe Ihr könnt Mir weiterhelfen !? ich hoffe es !

ich bin im letzten Dienstjahr bis BFD Vollanspuch ! hab mir für dieses Jahr noch viel vorgenommen und will einige BFD Maßnahmen in Kombination mit Urlaub machen !
hab eine komplette Jahresplanung gemacht und ihm vorgelegt.

jetzt sagt mir mein Zugführer das er frühestens 4 wochen vorher sagen kann ob der genehmigt wird oder nicht weil er nicht weis wie es mit bereitschaftsdienst, flugdiensten, und sonst so dienstlich aussieht....

kann ich irgendwo schaun wielange er meine urlaubszettel aufbewahren darf oder muss er im vorhinein sie schriftlich ablehnen oder muss ich schaun wie es 4 wochen vorher aussieht ? ( 4 wochen vorher ist schon anmeldefrist für BFD Maßnahmen ! und dann hab i urlaub aber keinen freien Platz mehr beim BFD ) ole ole

kennt sich da einer aus oder kann ich da irgendwo genau nachlesen ! ?

danke für eure antworten

mfg

KlausP

Wieso genehmigt der Zugführer Urlaub? Ist er dein Disziplinarvorgesetzter?
Wenn du dich für eine Maßnahme anmeldest, bescheinigt der Disziplinarvorgesetzte auf dem Anmeldevordruck deine dienstliche Abkömmlichkeit. Darauf kannst du dich dann berufen, wenn dir die Maßnahme zugewiesen wird. Urlaub ist geregelt in der ZDv 14/5 Soldatengesetz, hier besonders Abschnitt F 511 Ausführungsbestimmungen zur Soldatenurlaubsverordnung (da steht z.B. auch drin, un welchem Umfang für berufsfördernde Maßnahmen dir Sonderurlaub gewährt werden kann).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Druck0r

jo der checkt ob es dienstlich geht....  ( sichtvermerk )
und dann geht es zum stff cheff und der genehmigt des dann.. und dann geht es zum BFD

KlausP

Genau. Sichtvermerk ist das richtige Stichwort. Ich würde an deiner Stelle mal das Gespräch mit dem Staffelchef suchen - zusammen mit der Vertrauensperson. Und deinem Zugführer würde ich mal die Lektüre der Soldatenurlaubsverordnung und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen empfehlen. Steht im Intranet unter "Vorschriften online"  ;) Wenn gar nichts hilft und der Kamerad Zugführer beratungsresistent ist - 'ne Beschwerde wirkt manchmal Wunder.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Druck0r

ok dann muss ich mich da mal einlesen!

Also muss er quasi alle ansehen sichtvermerk drauf hauen und es geht weiter zum stff chef, obwohl er nicht weis wie es in 1-4 monaten aussieht mit der dienstlichen lage ?!
seh i des richtig ?
ich war heute bei meinem cheff mit jahresplanung und da wurde mir dann gesagt da müssen wir erst mal schaun wie es dann dienstlich ist...
deswegen bin ich da so aufgebracht !

danke schon mal für die antworten !

mfg

wolverine

Ganz einfach: Anträge sind zu bearbeiten, nicht auszusitzen! Soll er ablehnen oder genehmigen. Wenn jetzt nichts dagegen spricht, muss er genehmigen und dann eben ohne Sie planen. Und wie es dienstlich aussieht kann ich Ihnen sagen: Mit Rechtsanspruch sind Sie komplett weg; dann können Sie ja wohl kaum unabkömmlich sein. Aber ich musste das auch schon einmal einem Oberst im Beschwerdebescheid erklären.
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KlausP

So sehe ich das auch. Und wenn er ablehnt, muss er das ja begründen und dem Antragsteller den Urlaubsantrag zurück geben. Gute Grundlage für eine Beschwerde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Druck0r

ah ja ok,

danke schon mal !

und was sage ich zu ihm jetzt am besten ? weil in der soldatenurlaubsverordnung kann ich nicht rauslesen das er die Anträge innerhalb einer woche oder ka bearbeiten muss ..... ??

KlausP

Die Vorschrift lässt sich da nicht konkret aus (ich kann aber erst bei meiner nächsten Wehrübung da wieder reinschauen  :D). Spätestens nach 4 Wochen solltest du aber einen Bescheid von deinem Disziplinarvorgesetzten haben, ob der Urlaub genehmigt oder abgelehnt wurde - es ist dir dienstlich bekanntzugeben. Bei Ablehnung erfolgt das, wie schon geschrieben, durch Rückgabe des Urlaubsantrages mit Begründung. Solltest du nach 4 Wochen keinerlei Bescheid bekommen haben, ist das allein schon ein Beschwerdegrund, und zwar gegen den Disziplinarvorgesetzten, als "Untätigkeitsbeschwerde" (siehe "Wehrbeschwerdeordnung").
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Druck0r

aha !

des ist doch mal eine aussage ! Super !

da kann i mal lesen und wenn es ist agieren ! weil anders geht es anscheinend nicht ! hab es schon mit der Jahresurlaubsübersicht/planung mit BFD Anträgen übers ganze jahr mit empfangen und zur kennniss genommen versucht und da hat er die unterschrift bei mir verweigert ! ( es verschwinden keine Anrtäge war seine aussage )
muss noch dazusagen das ich die jahresübersicht wegen verschwundenen anträgen geschrieben habe !

toll nicht....

Druck0r

noch jemand ne idee ?

was man sagen sollte in meinem fall oder an wen man sich wenden kann ?

wie findet ihr diesen fall ?

mfg

ulli76

Wichtig wird sein, dass du dich mit deinen Kameraden absprichst, dass jemand anderes da ist, wenn du Urlaub haben willst. Also so, wie man es sonst auch macht.
Versuch nochmal mit deinem Chef und ggf. mit der VP zu sprechen, dann sollte eine gütliche Einigung möglich sein.
Irgendwann muss er dir ja frei geben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Druck0r

jo muss er ja,

ich musste jetzt 2 wochen überstunden abbauen ! und i würde natürlich auch gerne das mit BFD verbinden.. weil die jahre dafor hab ich auch alles für den zug getan !

naja des wird noch ein lustiges spannendes letztes jahr !


Druck0r

servus,

der Deutsche Bundeswehr Verband müsste da ja auch ein guter Ansprechpartner sein ?! oder ??


wolverine

Warum reden Sie nicht zunächst einmal mit Ihrem Chef und nutzen die hier gefundenen Argumente. Die Rechslage ist ziemlich eindeutig: Sie stellen den Antrag und er muss(!) ihn bearbeiten. Wenn er ablehnt, sollte entweder reine gute Begründung ´drinstehen oder die Beschwerde erfolgreich sein, da Sie noch dieses Jahr komplett weg sein werden. Sollten Sie so unabkömmlich sein würde ich noch einmal BS einreichen; dann werden die gleichen erklären müssen, dass es auch ohne Sie geht.
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