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Wehrdienst

Begonnen von jeffrey888, 15. März 2011, 21:43:27

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jeffrey888

Hallo

was ist das min. monat das mach sich freiwilig verpflichten lassen kann und das max.

StOPfr

Wenn du den neuen Freiwilligen Wehrdienst meinst: Wir gehen davon aus, dass unter 12 Monaten nichts geht, obwohl in dem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetz zurzeit keine Grenze nach unten angegeben ist.
Unter www.bundeswehr-karriere.de ist immer nur davon die Rede, dass man die freie Wahl bis zu 23 Monaten hat. Es wird vermutlich eine Probezeit von sechs Monaten geben, unabhängig von der Gesamtdauer des FWD.
Als SaZ (unterhalb der Offizierebene) gibt es derzeit Regelverpflichtungszeiten von 4, 8 und 12 (bzw. 4, 9 und 13) Jahren. 
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KlausP

#2
Wobei ich mich frage, wieso man 2 Threads mit fast dem selben Wortlaut unter 2 Nicks eröffnet.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/wehrdienst/was-ist-das-min-monat-das-mach-sich-freiwilig-verpflichten-lassen-kann-und-das/
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Zitat von: jeffrey888 am 15. März 2011, 21:43:27
Hallo

was ist das min. monat das mach sich freiwilig verpflichten lassen kann und das max.

Null Monate!
Denn man kann sich nicht verpflichten lassen!

Speznas

Zitat von: jeffrey888 am 15. März 2011, 21:43:27
Hallo

was ist das min. monat das mach sich freiwilig verpflichten lassen kann und das max.

mindestens 6 monate und maximal 23 monate

StOPfr

Im heute beschlossenen Wehrrechtsänderungsgesetz ist in § 54 tatsächlich nur von sechs Monaten Probezeit die Rede:
ZitatDer Wehrdienst nach Satz 1 besteht aus sechs Monaten freiwilligem Grundwehrdienst (Probezeit) und bis zu 17 Monaten anschließendem freiwilligem zusätzlichem Wehrdienst...
Vermutlich wurde das so formuliert, um völlig offene Bewerbungsverfahren anbieten zu können. Ob es zu Verträgen von beispielsweise 6 + 1 oder 6 + 5 kommen wird, bleibt abzuwarten.
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