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Nach Widerruf von SaZ, wieder zur Bundeswehr ?

Begonnen von Kuhfell1, 21. März 2011, 10:25:58

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Kuhfell1

Kann man wenn man den SaZ widerrufen hat, als FWDL 7-23 wieder zur Bundeswehr zurück ?

miguhamburg1

Grundsätzlich schon - aber Sie müssen von der Bw dafür akzeptiert werden...

Kuhfell1

Gibt es jetzt nur noch FWDL ?
Ist ja meines Wissens 7-23 Monate.
Habe eben gelesen das jemand im April für 6 Monate gezogen wird, dass wäre doch dann kein FWDL.
Was macht der dann ?

Andi

Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 10:25:58
Kann man wenn man den SaZ widerrufen hat, als FWDL 7-23 wieder zur Bundeswehr zurück ?

Nur, wenn sie bisher noch keinen einzigen Tag Dienst bei der Bundeswehr geleistet haben.

Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 10:52:52
Gibt es jetzt nur noch FWDL ?

Zukünftig (neben BS und SaZ) sogar ausschließlich.

Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 10:52:52
Habe eben gelesen das jemand im April für 6 Monate gezogen wird, dass wäre doch dann kein FWDL.
Was macht der dann ?

Derzeit noch Grundwehrdienst, aber dazu wird niemand mehr eingezogen werden, auch nicht freiwillig*.

Gruß Andi

*Sofern der Bundestag sich irgendwann mal bemüßigt fühlt das entsprechende Gesetz zu verabschieden, das die Wehrpflicht aussetzt.
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Kuhfell1

Hat man denn überhaupt eine Möglichkeit wieder zurück zur Bundeswehr zu kommen ?

schlammtreiber

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Kuhfell1

Zitat von: schlammtreiber am 21. März 2011, 12:40:15
Ja. Hingehen. Bewerben. Verpflichten.


Ja ich würde ja gerne klein anfangen mit FWDL 7 und wollte fragen ob sowas gehen würde.

KlausP

Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben: das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist noch gar nicht vom Bundestag verabschiedet, geschweige denn in Kraft getreten. demzufolge gibt es auch noch keine Ausführungsbestimmungen. Ich empfehle Ihnen auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de nachzulesen, aber beachten Sie das in rot Geschriebene!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Zitat von: Kuhfell1 am 21. März 2011, 12:45:58
Ja ich würde ja gerne klein anfangen mit FWDL 7 und wollte fragen ob sowas gehen würde.

Zitat von: Andi am 21. März 2011, 12:13:21
Nur, wenn sie bisher noch keinen einzigen Tag Dienst bei der Bundeswehr geleistet haben.
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Kuhfell1

@ schlammtreiber

Das bedeutet das es nur über eine Laufbahn als SaZ möglich ist wieder hin zu gehen ?

schlammtreiber

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Kuhfell1

#11
Ich habe gelesen das wenn man SaZ widerruft, dann bekommt man Post vom Kreiswehrersatzamt, dass man seinen Grundwehrdienst machen muss, weil man immer noch dann Wehrpflichtig ist.
Jetzt wo die Wehrpflicht ausgesetzt ist, dachte ich das man sich freiwillig für den Wehrdienst melden kann, weil das ja unabhängig von den Zentren ist, weil es ja über das Kreiswehrersatzamt läuft.


Tut mir Leid, ich muss jetzt nochmal nachhaken.

Es gibt ja sogar KDV'ler die wieder zurück zur Bundeswehr sind und halt wieder aufgenommen wurden.
Wenn man in der Laufbahn als SaZ die Ernennungsurkunde noch nicht ausgehändigt bekommen hat, dann hat man ja kein Status als SaZ (?)
Dann sollte man doch wie ein KDV'ler wieder in die Bundeswehr können oder ?

Andi

Zitat von: KlausP am 21. März 2011, 12:50:18
Falls Sie es noch nicht mitbekommen haben: das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 ist noch gar nicht vom Bundestag verabschiedet, geschweige denn in Kraft getreten. demzufolge gibt es auch noch keine Ausführungsbestimmungen. Ich empfehle Ihnen auf der Seite www.bundeswehr-karriere.de nachzulesen, aber beachten Sie das in rot Geschriebene!
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ARMY STRONG

Interessanterweise steht dort dass man maximal 23 Monate machen kann, aber keine Mindestverpflichtungszeit....??? Wuerde denn ein FWD 6 oder 7 ueberhaupt Sinn manchen bzw. der BW einen Nutzen bringen?

Andi

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