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wehrdienst 23 m. gehalt

Begonnen von perle, 24. März 2011, 22:05:06

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KlausP

Sie lesen aber diesen Thread schon noch mit? Das hat doch @StOPfr weiter vorne schon verlinkt und geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fliegerass

schon allerdings wurde die seite der bundeswehr wohl noch nciht aktualisiert dort steht noch nichts davon das der fwd schon für die rekruten gilt die zum 01.04.11 einberufen werden im gegenteil steht sogar dort das es noch gesetztes verhandlungen gibt und das alles nur vorläufige informationen sind also wird die seite wohl noch aktualisiert dann dürfte alles klar sein

KlausP

Also den Link doch nicht gelesen. Da steht als letzter Artikel des Gesetzes:

Artikel 13

Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Juli 2011 in Kraft.
(2) Der durch Artikel 1 Nummer 3 eingefügte § 62 des Wehrpflichtgesetzes tritt am 1. Juni 2011 in Kraft.
(3) Der durch Artikel 5 Nummer 9 eingefügte § 8i des Wehrsoldgesetzes sowie Artikel 10 treten am 1. Januar 2011 in Kraft.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

fliegerass

Ahh danke jetzt grad hab ich den entsprechenden link auch gefunden.

wolverine

Also wann tritt das jetzt in Kraft? ....
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StOPfr

#20
Der ab 1. Januar 2011 gültige Paragraph 8i im Wehrsoldgesetz betrifft nur die Prämie! Alle anderen Änderungen zur Besoldung (Artikel 5 im neuen Gesetz) gelten erst ab 1. Juli 2011. Das genau habe ich gemeint als ich geschrieben habe:

ZitatAlles was ihr schriftlich habt, ist verbindlich; alles was man euch nur erzählt hat, kann sich ändern...

@OneLove
Das müsste jetzt auf Deutsch einigermaßen deutlich sein  ;).
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fliegerass

das heißt als beispiel wer sich jetzt verpflichtet hat oder noch wird bis zum 01.07 bekommt schon den erhöhten wehrsoll aber alle anderen konditionen wie zum beispiel das man sich bei mehr als 6monate nicht aussuchen kann an auslandseinsätzen teilzunehmen bleibt wie gehabt ?

MaDoLa90

Ich trete am 02.05. meinen Grundwehrdienst an. Nun ist ja in Paragraph 8i die sog. "Weiterverpflichtungsprämie" geregelt. Nach meinem Dafürhalten habe ich es so verstanden, dass Grundwehrdienstleistende, die den Wehrdienst freiwillig verlängern, eine Prämie (Paragraph 8i [Abs. 1]) von 100,00€ pro frewillig verlängertem Monat erhalten.

Als konkretes Beispiel: Ich verlängere meinen Grundwehrdienst um 3 Monate in den Freiwilligen Wehrdienst. Gibt es dann die Prämie in Höhe von 300,00€?

Habe ich den Paragraphen und dessen Aussage richtig verstanden oder handelt es sich um einen Denkfehler meinerseits?

Vielen Dank im Voraus.

StOPfr

Ab 1. Juli gelten die Sätze der Tabelle wie unter bundeswehr-karriere.de. Ausgenommen ist die Prämienregelung, die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Aussuchen kann man sich bei der Bw (fast) gar nichts  ;). Mit der Verpflichtung geht die Zustimmung zur Teilnahme an Auslandseinsätzen einher. Das gab es beim GWD unabhängig von dessen Dauer nicht.

@MaDoLa90
Da dieser Artikel rückwirkend zum 1. Januar gilt, dürfte das wie von dir geschrieben zutreffen.
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OneLove

Jap :)
Aber ich versteh das nicht ganz :) wird dann jeden Monat 100Euro mehr gezahlt oder alles aufeinmal?

Und freiwilliger Dienst besteht doch ab dem 1.3 oder?

Dann bekommt jeder der ab dem 1.3.11 den Dienst angetreten hat für jeden Monat 100€ mehr?

MaDoLa90

Zitat von: fliegerass am 25. März 2011, 16:05:08
das heißt als beispiel wer sich jetzt verpflichtet hat oder noch wird bis zum 01.07 bekommt schon den erhöhten wehrsoll aber alle anderen konditionen wie zum beispiel das man sich bei mehr als 6monate nicht aussuchen kann an auslandseinsätzen teilzunehmen bleibt wie gehabt ?

Nach meinem Verständis ist deine Vermutung falsch. Abgesehen von dem erwähnten Paragraphen 8i, welcher rückwirkend zum 01.01.2011 gütlig sein soll, ist der Beginn der Gültigkeit des übrigen Gesetzestextes mit dem 01.07.2011 datiert, sodass auch die Wehrsolderhöhung gemäß den Bestimmungen erst zum 01.07 in Kraft treten wird. Genau bedeutet dies zum Beispiel mit Dienstantritt zum 01.04 bzw. 04.04 folgendes:

Für die Monate April, Mai und Juni gibt es den zur Zeit gültigen "geringeren" Wehrsold. Ab Juli gibt es den erhöhten Wehrsold bzw. den Zuschlag.

Sollte meine Denkweise diesbezüglich falsch sein, bitte ich meine Antwort zu entschuldigen.

OneLove

Ah now hab ich es verstanden das einzige was rückwirkend bezahlt wird ist der zusat vom freiwilligen Dienst :)

und der neue Wehrsold wird erst ab dem 1.7 bezahlt. Aaaaaaaaaaaaaaaaah (Y) :D

MaDoLa90

#27
Zitat von: OneLove am 25. März 2011, 16:14:53
Jap :)
Aber ich versteh das nicht ganz :) wird dann jeden Monat 100Euro mehr gezahlt oder alles aufeinmal?

Und freiwilliger Dienst besteht doch ab dem 1.3 oder?

Dann bekommt jeder der ab dem 1.3.11 den Dienst angetreten hat für jeden Monat 100€ mehr?

Wenn ich dich richtig verstehe, dann vertust du dich gerade mit der Prämienzahlung und dem erhöhten Wehrsold. Bei der Prämienzahlung geht es nur um die Verlängerung, wenn ich das richtig verstanden habe.

Die 100€ mal x gibt es nur, wenn dein Wehrdienst ausläuft und du dich entschließt, den Wehrdienst zu verlängern.

Du kannst davon ausgehen, dass der erhöhte Wehrsold erstmals zwischen dem 10. und dem 15.07 auf deinem Konto erscheinen wird. Alles andere wäre nicht Konform zu dem Gesetzesentwurf, welcher als Grundlage dient.

Deine Einsicht kam schneller als meine Erklärung  ;)

StOPfr

Zitat von: OneLove am 25. März 2011, 16:14:53
Jap :)
Aber ich versteh das nicht ganz :) wird dann jeden Monat 100Euro mehr gezahlt oder alles aufeinmal?

Und freiwilliger Dienst besteht doch ab dem 1.3 oder?

Dann bekommt jeder der ab dem 1.3.11 den Dienst angetreten hat für jeden Monat 100€ mehr?

Nein!
Ich werde mich hüten, in ein Gesetz mehr hinein zu interpretieren als drin steht. Der Absatz 1 von § 8i lautet:

Zitat(1) Soldaten, deren für den Grundwehrdienst oder den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst festgesetzte Dienstzeit im Jahr 2011 endet und die sich im Jahr 2011 verpflichten, weiterhin freiwillig zusätzlichen Wehrdienst zu leisten, erhalten eine Prämie in Höhe von 100 Euro je angefangenem Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.
Absatz 2 regelt die Auszahlung.

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OneLove

Naja ok :) Weil jeder der sich freiwillig für 23Monate gemeldet hat,
mach 17 Monate freiwillig zusätzlichen Wehrdienst und bekommen dann 17x 100 Euro.
Weil 6Monate GWD ist.


So....