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Verpflichtungsprämie!

Begonnen von xXChris86Xx, 13. April 2011, 08:25:18

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Hei-Ko

Jemand in der Feldwebellaufbahn bekommt doch die Prämie gar nicht (wegen den 12 Jahren in deinem Beitrag).

xXChris86Xx

Also es wird ja nur gewehrt für mannschaften und fwdler, das heißt fang ich dieses Jahr an und höre nach 2 Jahren auf muss ich die die Summe zurück zahlen für die anderen 2 Jahre. Aber das steht auch im Gesetzes Entwurf den ich hier rein kopiert habe.

Lg

ARMY STRONG

Zitat von: Oscar Golf Mike am 18. April 2011, 17:31:05
@ Army Strong
Gibt es in den Amerikanischen Streitkräften ähnliches oder überwiegt hier der Pariotismus?
Diesen Patriotismus gibts leider nur im Fernsehen. Die Amis bezahlen ganz ordentliche Prämien. Das geht bei Weiterverpflichtungen in Mangelverwendungen teilweise bis in den 5-stelligen Bereich. EOD war ne Zeitlang bzw. ist vielleicht noch immer etwa so ein Beispiel.
Irgendwo auf www.goarmy.com sind z.B. die Erstverpflichtungsprämien aufgelistet die auch zumindest im 4-stelligen Bereich sind.

Shokk

#18
Beim KSK gibt es hohe Verpflichtungsprämien (wenn man es so nennen darf)

http://www.goarmy.com/benefits/money/basic-pay-active-duty-soldiers.html

wenn mein Englisch mich nicht enttäuscht, dann kriegt Private (E1) 18.000, wenn er sich für 2 Jahre verpflichtet? Und ein Staff Sergeant (=Hauptfeldwebel?) ganze 34.000 für 6 Jahre? Kein Wunder, dass viele Jugendliche die U.S. Army als netten Arbeitgeber ansehen.
Si vis pacem, para bellum

Rollo83


ARMY STRONG

#20
Zitat von: Shokk am 18. April 2011, 23:27:53
wenn mein Englisch mich nicht enttäuscht, dann kriegt Private (E1) 18.000, wenn er sich für 2 Jahre verpflichtet?
Leider täuscht dich dein Englisch, denn das ist das Grundgehalt pro Jahr. Da kommen aber dann die in der Überschrift gelisteten Zulagen (Bonuses and allowances) noch dazu.

Verpflichtungsprämien sind "Enlistment Bonuses"
http://www.goarmy.com/benefits/money/bonuses-earning-extra-money.html
Da steht auch dass man bis zu $40.000 bekommen kann, je nach dem...

Die Mindestverpflichtungszeit bei der Army ist übrigens grundsätzlich 8 Jahre. Man kann aber Teile davon auch in der Reserve ableisten. Wobei die US Resereve eine ganz andere ist wie bei der Bundeswehr.

Und nein, als Deutscher kann man nicht einfach so rüberfliegen und dort beitreten. Um als  Ausländer genommenn zu werden braucht man auf jeden fall eine Aufenthaltserlaubnis für die USA (Greencard) die leider sehr schwer zu bekommen ist.

Shokk

#21
Stimmt, "Basic Pay"  ;D



Hast du vielleicht genaue Informationen von was die Höhe der Verpflichtungsprämie abhängt?

Bekommt ein Deutscher Soldat leichter/schneller die Greencard, wenn er der U.S. Forces beitreten will?
Si vis pacem, para bellum

Andi

 ::) höchstens massive Probleme mit der Bundeswehr und der deutschen Bürokratie...
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Shokk

Si vis pacem, para bellum

Andi

Völlig egal, auch dann unterliegt man der Wehrüberwachung und benötigt eine Genehmigung des Bundesministers der Verteidigung, um in fremden Streitkräften dienen zu dürfen.

Gruß Andi
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Shokk

Ob man die Genehmigung bekommt oder nicht ist irrelevant, denn man verliert sowieso die deutsche Staatsbürgerschaft beim Eintritt in die U.S. Forces.
Si vis pacem, para bellum

schlammtreiber

Hmm, wohl kaum.

a) m.W. verleihen die Amerikaner einem die US-Staatsangehörigkeit erst, wenn man ein paar Jährchen gedient hat.
b) m.W. kann die Deutsche Staatsangehörigkeit NICHT entzogen werden, wenn man dadurch staatenlos wird

Ergo folgt c) man verliert die deutsche Staatsangehörigkeit erst, wenn man die amerikanische hat, mit möglicher Ausnahme

d) man hatte noch eine andere Staatsangehörigkeit  :D
Semper Communis
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ARMY STRONG

Zitat von: Shokk am 19. April 2011, 11:10:59
Hast du vielleicht genaue Informationen von was die Höhe der Verpflichtungsprämie abhängt?
Keine Ahnung. hängt aber soweit ich weiss in erster Linie vom MOS (Military Occupational System),, vergleichbar unserer AVR, also der angestrebten Tätigkeit ab. Ergo wird man bei Mangelverwendungen mehr bekommen als bei recht überlaufenen MOS.

Zitat von: Shokk am 19. April 2011, 11:10:59
Bekommt ein Deutscher Soldat leichter/schneller die Greencard, wenn er der U.S. Forces beitreten will?
Nein. Als "normaler" Mensch ist es fast unmöglich eine Greencard zu bekommen. Die deutschen "Greencard-Soldiers" die ich bisher kennengelernt habe, waren in der Regel mit amerikanischen Ehepartnern verheiratet. Kenne einen, dessen Frau Soldatin war als sie geheiratet haben. Als sie dann den Dienst beendet hat, ist er eingetreten.

Es ist zwar richtig, dass man als US Soldat mit Greencard seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten kann (ausser Doppelstaatler, die haben Pech), aber damit ist auch der Aufstieg in höhere Dienstgrade nicht möglich weil dort fast immer eine "Security Clearance" vonnöten ist, die man nur bekommt wenn man US Bürger ist. Daher lassen sich eigentlich fast alle Greencard-Soldiers schon aus Karrieregründen so schnell wie möglich einbürgern.

Wer näheres zum Thema wissen möchte, kann sich hier gerne schlau machen:
http://www.amerika-forum.de/soldat-in-der-us-army-werden-wie-geht-das-70155.html

Timid

Zitat von: Shokk am 19. April 2011, 16:01:59Ob man die Genehmigung bekommt oder nicht ist irrelevant, denn man verliert sowieso die deutsche Staatsbürgerschaft beim Eintritt in die U.S. Forces.

Zitat von: Staatsangehörigkeitsgesetz, §28Ein Deutscher, der auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit. Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist.

Sprich: Wenn eine Genehmigung vorliegt, verliert man die Staatsangehörigkeit nicht. Hat man die Gehemigung nicht, verliert man Staatsbürgerschaft trotzdem nicht automatisch, aus den von Schlammtreiber genannten Gründen. Und wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt (was bei NATO-Partnern vermutlich der Fall sein dürfte), verliert man sie erst recht nicht.
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Andi

Zitat von: Timid am 19. April 2011, 17:55:12
Und wenn ein entsprechender Vertrag vorliegt (was bei NATO-Partnern vermutlich der Fall sein dürfte), verliert man sie erst recht nicht.

Mir ist kein einziger solcher Vertrag bekannt. Die einzigen Regelungen die ich kenne betreffen die Ableistung eines Pflichtwehrdienstes, wie z.B. in der Türkei. Allerdings könnte es diesbezüglich bald Änderungen geben, da wir ja demnächst die Wehrpflicht aussetzen und dementsprechend eigentlich kein wirkliches Interesse an solch gegenseitigen Regelungen mehr besteht (wobei das durch den freiwilligen Wehrdienst auch ein Trugschluss meinerseits sein kann).

Gruß Andi
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