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Verpflichtungsprämie!

Begonnen von xXChris86Xx, 13. April 2011, 08:25:18

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KlausP

#45
Dann scheiben Sie eine Beschwerde. In meinem Zitat steht ja, dass die Prämie den Soldaten gezahlt wird,die im Jahr 2011 erstmalig ernannt werden, da steht nix davon, wann sie unterschrieben haben müssen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulik13

#46
Hallo zusammen,
da dies mein erster Beitrag ist möchte ich erst einmal ein Lob für dieses Forum, besonders für die Moderatoren, loswerden. Hier findet man wirklich fast alles  :).
Nun zu meinem Anliegen im Bereich Verpflichtungsprämie:
Mein Sohn hat sich als SaZ 4 in der Laufbahn der Mannschaften verpflichtet und seinen Dienst am 4.10.2011 in Roth begonnen. Er wurde entsprechend am 5 oder 6.10. zum SaZ ernannt. Nach § 85aBBesG steht ihm damit m.E. die Verpflichtungsprämie zu. Letzte Woche hat die ReFü`in dies jedoch verneint wegen Zeitablauf. Es gäbe keine Prämie mehr. Die Reaktion meines Sohns und seiner Kameraden kann man sich denken. Einige wollten schon kündigen...Was sehr schade wäre, wenn die Aussage der ReFü`in falsch wäre.
Somit meine Frage:
1. Steht meinem Sohn die Prämie zu?
2. Werden die 6.000,-€ in einer Summe gezahlt oder monatlich 125,-€. § 85a III ist m.E. nicht ganz eindeutig. Da müßte doch schon jemand Erfahrung haben...
3. Hat jemand ne Ahnung, warum um dieses Thema so viel Verwirrung herrscht? Warum sind die Einheiten / ReFü / Spieß...so schlecht durch die Verwaltung informiert worden?

OkOk, die letzte Frage ist nicht wirklich ernst gemeint....

Vielen Dank...


KlausP

Der ReFü hat aber mMn gar nichts mit der Prämie zu tun, weder mit der Berechnung noch mit der Auszahlung. Das dürfte genauso wie die übrige Besoldung über die WBV laufen. Allerdings erhalten die Rekruten im ersten Monat einen Abschlag von der Besoldung, bis die WBV die reguläre Zahlung übernimmt. So, wie ich den § 85a lese, ist die Prämie in einer Summe zu zahlen.

Zitat3)  Der  Anspruch  auf  eine  Prämie  nach  Absatz  1 oder nach Absatz 2 entsteht mit der Festsetzung der Dienstzeit.  Die  Prämie  wird  in  einer  Summe  mit  den Dienstbezügen gezahlt.

sonst könnte man sich ja den Absatz 4 sparen:

Zitat(4)  Die Prämie nach Absatz 1 oder nach Absatz 2 ist zurückzuzahlen, wenn

    1.  das  Dienstverhältnis  vor  Ablauf  des  für  den  Anspruch  auf  die  Prämie  maßgebenden  Zeitraums nach § 54 Absatz 2 Nummer 2 oder Nummer 3 des Soldatengesetzes oder nach § 55 des Soldatengesetzes beendet wird, im Fall des § 55 Absatz 2 des Soldatengesetzes  aber  nur,  wenn  der Soldat  die Dienstunfähigkeit  vorsätzlich  oder  grob  fahrlässig herbeigeführt hat,

    2.  der Soldat nach § 28 Absatz 5 oder Absatz 7 des Soldatengesetzes beurlaubt wird.

Es  ist  der  Betrag  zu  belassen,  der  für  jeden  angefangenen Kalendermonat der anspruchsbegründenden Dienstzeit  vor  Eintritt  eines  in  Satz  1  genannten  Tatbestandes bereits geleistet worden ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulik13

@ Klaus P: Danke...und ich muß Ihnen zustimmen:§ 85a IV macht nur Sinn, wenn die Auszahlung in einer Summe für die gesammte Verpflichtungszeit erfolgt. Ziemlich mutig vom Bund...Hoffe, dass das dieses Jahr noch klappt. Da mein Sohn noch Schüler war, wäre das steuerlich wohl günstig.

Naja, warten wirs mal ab. Und falls es ein Problem gibt wäre dann ja wohl die zuständige WBV der Ansprechpartner, oder?

KlausP

Ja, so sehe ich das auch. Aber erst nächsten Monat, vorher wüde ich nicht damit rechnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bofrost- Mann

hallo,
bekommen SAZ die als feldwebelanwärter beginnen auch diese prämie? höre gerade zum ersten mal von dieser prämie :o

lg

DaddysGirl

Soweit ich weiß gilt das nur für Mannschafter, die 2011 eingezogen wurden.
Alles für DEUTSCHLAND!!!

Andi

the rest is silence...

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Michaplayer89

Hey,
Ich habe da mal ne Frage.. vielleicht kann sie ja einer von euch beantworten..
Bin seit dem 1.1.11 bei der Bundeswehr.
Also ich bin Fwd´ler (23) heist hab ja logischer weise anspruch auf Prämie, wie ich sie ja zu 23 Monaten schon bekommen habe..
Nur habe jetzt vor auf SaZ 5 oder 8 zu wechseln (Manschafter).
Meine Frage ist jetzt gilt das mit der Prämie nur noch dieses Jahr oder kann ich auch ohne Bedenken erst nächstes Jahr mit Prämie weiter verplichten ?

F_K

#54
Zitat(1) Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des Soldatengesetzes wirksam wird. Dies gilt für erstmalige Ernennungen mit Anspruch auf Dienstbezüge im Jahr 2011. Die Prämie wird nicht gewährt für Zeiträume, für die eine Prämie nach § 8i des Wehrsoldgesetzes gewährt wird.
(2) Soldaten auf Zeit, deren festgesetzte Dienstzeit spätestens im Jahr 2013 endet und die sich im Jahr 2011 um mindestens zwei Jahre zum Dienst in einer Laufbahn der Mannschaften weiterverpflichten, erhalten eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat, um den die bis dahin festgesetzte Dienstzeit verlängert wird.

Zitatgilt das mit der Prämie nur noch dieses Jahr

Nur noch DIESES Jahr. (und die schon gezahlte Prämie wird natürlich für den überschneidenden Zeitraum angerechnet)

Eine Verpflichtung zum SaZ in diesem Jahr ist sehr sportlich (wenn man mal auf die Uhr schaut), beeile Dich da lieber ... viel Erfolg.


Topi

Hallo Leute,

Also meine Frau hat ihr Aga am 1.7 diesen jahres begonnen. Sie hat sich für 4 Jahre als Mannschafter verpflichtet und bis dato hat sie keine praemie erhalten. Kann es sein das die Prämie erst nach der Probezeit (6 Monate ) ausgezahlt wird ?? Weder Wehrdienstberater noch refue können einem da sagen:-(

Danke für Eure Hilfe.

LG
Manuel

F_K

... und wer sich die Mühe macht, den Fred zu lesen, bekommt auch die Antwort auf die Frage nach der Zuständigkeit.

@ Topi: Faulheit wird nicht belohnt.

KlausP

Zitat... Weder Wehrdienstberater noch refue können einem da sagen ...

Ganz normal, die haben ja beide auch ganz genau NULL damit zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Topi

Sorry Männers haut nicht gleich auf mich ein wbv hatte ich mehrfach versucht jemanden zu Kriegen bisher erfolglos. Sonst hätte ich hier nicht gefragt! Auch google hat mir nichts verraten:-( wurde sie ueberhaupt schon mal ausgezahlt??



LG
Topi

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