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Zurückstellung / Einberufung

Begonnen von KaiTe, 22. April 2011, 19:32:40

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KaiTe

Hallo leute.
Ich stehe ein bisschen auf den schlauch und ich habe ein paar fragen bezüglich der ganzen neuen Sache mit Wehrpflicht ausgesetzt.... Bundeswehrreform etc.
Und zwar befinde ich mich Aktuell noch in der Berufsausbildung und habe mich letztes Jahr ( November 2010 ) dazu entschlossen da mein Arbeitgeber mir sagte das sie dicht machen und mich deswegen nicht übernehmen können, die 6 Monatige Grundausbildung nach meiner Ausbildung als überbrückungszeit zu nutzen um nicht faul zuhause rumzusitzen. Ich wurde zurückgestellt bis zum 31.07.2011 dort endet meine Ausbildung. Naja... nun mein problem meinem tollen Arbeitgeber geht es doch wieder besser und sie wollen mir nun einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben. Das problem bei der Sache ist das ich mich ja nun zum Freiwilligen Grundwehrdienst gemeldet habe und mir das nun halt nunmal garnicht zusagt.

Meine Frage jetzt... habt ihr ne ahnung ob die weil ich mich ja nun Freiwillig gemeldet habe ziehen? Oder kann ich da ja keine Wehrpflicht mehr besteht einfach sagen..
Sorry erstmal kein bedarf?

Würde mich über flamefreie antworten Freuen.

Mfg

Kai

Andi

Wenn du dich gemeldet hast wirst du auf Grund der derzeitigen Personallage auch eingezogen werden, also zieh deine Meldung schnellstmöglich zurück, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

KaiTe

Vielen Dank für deine antwort Andy.
Ich hoffe das es soeinfach möglich ist. Weil schliesslich schon die Musterung November war.

Andi

Hat doch mit der Musterung nichts zu tun. Aufwändiger wird es nur, wenn du schon deinen Einberufungsbescheid bekommen hättest.

Gruß Andi
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soldier_zero

Ich weiß ja nicht wie dein chef so drauf ist aber frag ihn doch nach einen aufhebungsvertrag das du dann halt nach dem Bund wieder dort anfangen kannst und genau genommen gibt es auch beim Bund eine Probezeit von 6 Monaten wo du ja schon rein theoretisch auch schon nach dem ersten Monat ohne angeben von Gründen kündigen kannst.

Kannst ja erstmal schauen wies dort is und vielleicht gefällt es dir dort ja auch.

ulli76

Nein, es gibt bei der Bundeswehr keine Probezeit-wie oft denn noch.

Was es gibt, sind Verpflichtungen mit Widerrufsmöglichkeit. Dann kann man innerhalb der ersten 6 Monate ohne Angabe von Gründen von seiner Verpflichtung zurück treten. Und das nicht nur theoretisch.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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