Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Rahmenvertrag

Begonnen von NickB, 26. April 2011, 18:49:33

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

ulli76

Der Rahmenvertrag ist eher nicht dafür gedacht, dass eine Dienstunfähigkeit durch Einsatzschädigung bei Zeitsoldaten abgesichert ist, sondern zum einen der Tod und zum anderen die allgemeine Dienstunfähigkeit.


•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

Zitat von: Andi am 26. November 2015, 12:09:25
Zitat von: FoxtrotUniform am 20. November 2015, 10:01:17
Die Nachteile liegen auf der Hand: Die Prämie ist für alle Soldaten gleich kalkuliert, sodass der Schreibtischtäter das Risiko des Kommandosoldaten mitfinanziert.
Äh, das ist der Kern der Versicherungswirtschaft und kein Nachteil, sondern nebenbei auch noch Grundlage eines sozialen Miteinanders.

Das gilt für diesen Versicherungstyp nur in groben Zügen. Außerhalb des RV werden höhere Risiken über größere Prämien für Mitglieder einer Risikogruppe abgefedert.
Ob dein Kern der Versicherungswirtschaft Grundlage für ein soziales Miteinander ist, grenzt bereits an eine philosophische Fragestellung.

@Ulli: Mittlerweile. Das Konzept basiert aber noch auf der Absicherung einer Einsatzschädigung.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

TylerDurden

Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Es artet mal wieder total aus. Zunächst muss man feststellen, dass der RV Bundeswehr für Leute konzipiert ist, die kein Interesse haben, sich intensiv mit der Thematik DU zu beschäftigen.
Wie man zu dieser alles verallgemeinernden, pauschalisierenden Konglusion kommt, erschließt sich mir nicht in Gänze. Denn dass man darüber in einem Forum diskutieren möchte, zeigt doch schon ein erhebliches Interesse daran. Auf mich leicht überheblich wirkende Einschätzungen im Sinne von "Diese Leute sind alle doof" machen eine sachliche Diskussion von vornherein unmöglich. Foren und Diskussionen sind dazu da, den Hochizont zu erweitern. Nicht, um andere für doof zu erklären. Und selbst wenn, sollte man dann vielleicht versuchen, die vermeintlich Doofen aufzuklären.

Zitat von: FoxtrotUniform am 27. November 2015, 00:55:09
Außerdem muss differenziert werden, ob wir üner den "DU" Anteil oder den Teil "kapitalbildende Lebensversicherung" reden. Um intensive Diskussionen zu vermeinden, werde ich - insbesondere TylerDurdens - Kommentare erstmal unkommentiert stehen lassen.
Mein persönliches Interesse liegt beim DU-Anteil. Also eine Aufstockung des Ruhegehaltes nach einer Dienstunfähigkeit im finanziell ungünstigsten Fall, zum Beispiel Freizeitunfall oder Krankheit. Hier entsteht definitiv eine Versorgungslücke; in meinem Falle derzeit durch einen Ruhehgehaltssatz von 58,64%.
Meiner Meinung nach steht der generelle Ausschluss von Teilnehmern aufgrund irgendwelcher Befindlichkeiten dem Prinzip eines sachlichen Informationsaustausches und dem eines Forums entgegen.

Zitat von: Andi am 26. November 2015, 14:50:13
Der Schadenausgleich nach §63b SVG wird bei allen Versicherungsausfällen bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft in angemessener Weise gezahlt. Und in welche Verträge der Versicherer diese Klausel aufnimmt ist ihm überlassen.
Prominentes Beispiel sind hier zwar immer wieder Lebens- und Unfallversicherungen, aber die Leistung ist nicht auf diese Versicherungsarten beschränkt.
Vielleicht reden wir ja ein wenig aneinander vorbei. Also der Versicherungsausfall im Sinne §63b (3) S. 2 "Der Ausgleich für ausgefallene Versicherungen wird der natürlichen Person gewährt, die der Soldat im Versicherungsvertrag begünstigt hat." bezieht sich, wenn ich das richtig verstehe, ausschließlich auf den Todesfall, denn:
§ 63b (3) S. 1 "Ist ein Soldat an den Folgen des schädigenden Ereignisses der in Absatz 1 oder 2 bezeichneten Art verstorben, wird ein Ausgleich in angemessenem Umfang gewährt"

Würde das tatsächlich für alle Versicherungsausfälle gelten, bei denen sich der Versicherer auf die Kriegsklausel beruft, würde das ja bedeuten, dass wenn man eine Dienstunfähigkeitszusatzversicherung abschließt und der Versicherer sich bei Eintritt der DU auf die Kriegsklausel beruft und nicht leistet, der Dienstherr hier zusätzlich zum ohnehin schon zustehenden Ruhegehalt (SG § 44 (3) & SVG § 14 ff.) angemessen ausgleicht. Und das ist ja nicht so.

Grüße

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau