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Eingeschränkt Versetzungsfähig, was ist das genau?

Begonnen von Daze, 02. Mai 2011, 10:55:35

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Daze

Moin zusammen,
hab ne Frage zu der "eingeschränkten Versetzungsfähigkeit" wenn man verheiratet ist.
Was genau bedeutet das..also wie weit darf der Bund mich von meiner Familie weg versetzen und unter welchen Bedingungen?
Kurze Erkläreung warum:
Ich komme aus der Nähe von Reutlingen(BW) und habe eine Versetzung nach Husum bekommen (897km Heimweg).
Da ich aber nächsten Monat heirate, sollte sich das doch wohl abwimmeln lassen, oder?
Bzw, darf ich überhaupt räumlich so weit getrennt werden?

ARMY STRONG

Die Soldaten die ich kenne haben alle unterschrieben dass sie BUNDESWEIT versetzbar sind. Von solch einer Einschraenkung hab ich noch nie was gehoert.

ulli76

Ich hab davon auch noch nix gehört.
Geht nur drum, dass man bei Verheirateten halt genauer schaut, ob ne Versetzung notwengig ist,.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitathab ne Frage zu der "eingeschränkten Versetzungsfähigkeit" wenn man verheiratet ist.

Solch eine Regelung ist mir absolut unbekannt. Wo soll die bitteschön stehen? Als Soldat sind Sie bundesweit uneingeschränkt versetzungsfähig, es sei denn, es liegt ein anerkannter Härtefall vor..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daze

natürlich habe ich dafür unterschrieben, allerdings war die familiäre situation zu dieser zeit eine vollkommen andere.
bin mir aber ganz sicher das die sdbw einen verheirateten nur begrenzt versetzt im gegensatz zu einem ledigen.
deswegen meinte ich dass das mit dem anderen familienstatus evtl reicht um die husum-geschichte zu blocken

Daze

im rahmen des attraktivitätsprogrammes soltle gerade auf solche situationen mehr wert gelegt werden wurde mir gesagt. das prinzip "unterschriben = seele verkauft" ist ja bekannterweise veraltet ;)

KlausP

#6
Zitatbin mir aber ganz sicher das die sdbw einen verheirateten nur begrenzt versetzt im gegensatz zu einem ledigen

Ich wiederhole meine Frage: Wo steht das? Eine solche (interne) Regelung der SDBw ist mir unbekannt und sie hätte sicher auch nur bis zur ersten Beschwerde oder der ersten Eingabe an den Wehrbeauftragten durch einen Ledigen Bestand..
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Nur wenn man nichts schriftliche in der Hinsicht hat, dann wird es problematisch.
Außerdem, wie sollten da noch seriöse Planungen möglich sein, wenn man auf eine Statusänderung auf einmal Rücksicht nehmen sollte.
Da würden dann ja auf einmal unheimlich viele ledige Soldaten heiraten.

Daze

die info kam durch die sdbw zu mir und auch der wehrbeauftragte hat die info auf dem tisch.
mein spieß hatte mir letzte woche sogar mitgeteilt das der wehrbeauftragte versucht hat mich zu erreichen und sich wieder meldet.
es muss also was dran sein...schriftlich hab ich leider noch nichts und hab mich deshalb mal ans forum gewand

wolverine

Es gibt keinerlei Einschränkungen; ob verheiratet oder nicht oder gerade dabei: Man ist in In- und Ausland grundsätzlich uneingeschränkt und unbegrenzt versetzbar. Lediglich findet immer eine Abwägung persönlicher und dienstlicher Belange statt, bei denen die dienstlichen grundsätzlich immer vorgehen.
Hier also konkret: Wenn nicht noch irgendetwas im Sinne von Härtefall hinzutritt, wird wohl die Versetzung nach Husum wie geplant stattfinden und Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld zugesagt.
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Daze

also bleibt mir wohl keine andere wahl als die sache entweder an die große glocke zu hängen und einen aufstand diesbezüglich zu proben, oder ich zahl die zaw zurück und verabschiede mich mit dem persönlichen härtefall...
das sind solche geschichten die eigentlich publik gemacht werden sollten, so dass jeder der sich verpflichten möchte sieht wie leicht es die bundeswehr einem macht, ein privatleben zu fürhren oder eine familie zu gründen...vor dem ganzen war ich mit leib und seele soldat, aber menschen entwickeln sich nunmal und das sollte der bund auch mal tun..

ARMY STRONG

Wie jetzt, du bezeichnest deine Heirat als persoenlichen Haertefall?

ulli76

Du hast da wohl was falsch verstanden- die familiäre Situation soll bei Versetzungen berücksichtigt werden- das wird sie aber jetzt schon. Daraus leitet sich aber kein Anspruch ab, nicht bundesweit/bzw. nur in einem bestimmten Umkreis versetzt zu werden.
Wer weiss, ob es einen vergleichbaren Dienstposten bei dir heimatnah überhaupt gibt bzw. ob dieser überhaupt frei ist.

Wie stellst du dir das überhaupt vor? Soll die Bundeswehr jetzt extra passende Dienstposten heimatnah schaffen, nur damit Verheiratete heimatnah bleiben können.
Was spricht denn dagegen, dass ihr an den neuen Standort zieht? Immerhin bist du ja die Beziehung eingegangen- und bald die Ehe- obwohl du gewusst hast, dass du heimatfern versetzt werden kannst (dafür hast du schließlich unterschrieben).
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Hutzliputz

So etwas ist die Höhe  >:(
Ich war auch drei Jahre räumlich von meiner Frau getrennt (600km). Dennoch habe ich mich während der kompletten Dauer nicht als "Härtefall" gefühlt. Ich konnte nahezu jedes Wochenende nach Hause, bzw. umgekehrt. Meine Frau steht mit beiden Beinen im Beruf - DAS ist kein Härtefall - DAS ist ein Segen! - sollte deine Zukünftige auch aus beruflichen Gründen gebunden sein, gibt es auch nix zu meckern - Ansonsten steht einem Umzug doch nichts im Wege. Der STAAT würde das ganze sogar noch KOMPLETT bezahlen - wo ist da etwas nicht richtig?  >:( Ich befinde meinen Arbeitgeber als sehr wohl Familienfreundlich - es werden sogar Flexibilisierungsangebote gemacht, die es in manch einem privaten Unternehmen niemals geben würde.

Vg

schlammtreiber

Semper Communis
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