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Fragen zum FGWD ab dem 1. Juli

Begonnen von Lenni, 02. Mai 2011, 15:25:38

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Lenni

Hallo liebe Bundeswehrforum-Community,

Ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung die ich am 30.06.2011 beenden werde.
Ich wohne zur Zeit bei meinem Vater zu Hause, nach der Ausbildung soll ich mir aber eine
eigene "Unterkunft" suchen, sprich zum 01.07.2011 Zeitgleich würde ja der FGWD für mich beginnen.

Meine Frage lautet nun also wie das finanziell aussieht, ob ich bei der Wohnung unterstützt werde,
ob ich mir jetzt schon eine Wohnung suchen muss die ich zum 01.07 nutzen kann, oder ob das alles
vom Bund geregelt wird wenn ich dort angebe das ich eine Wohnung brauche...

Wie wird das finanziell aufgeteilt werden mir die Kosten für Wohnung von der "FGWD Vergütung abgezogen" oder gibt es
da eine extra unterstützung? Habe im Brief etwas von 770 Euro - 1.100 Euro für die 23 Monate gelesen.

Habe auch aufjedenfall vor die 23 Monate zu machen.

Hoffe mir kann jemand weiter helfen :)

Lg Chris

KlausP

#1
Zitat... oder ob das alles vom Bund geregelt wird wenn ich dort angebe das ich eine Wohnung brauche...

Das interessiert die Bundeswehr wie die Wasserstandsmeldung des Sambesi von vorletzter Woche - also überhaupt nicht. Ihnen wird durch die Bundeswehr ja eine dienstliche Unterkunft kostenlos bereitgestellt - nämlich in der Kaserne. Und Sie kriegen sogar kostenlos was zu essen, 3 mal am Tag - nämlich in der Kaserne. Was Sie sonst mit Ihrem Wehrsold machen interessiert die Bundeswehr auch so gut wie nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko

Wäre also ein guter Grund den Wehrsold zu sparen und nach dem Dienst sich eine Wohnung anzumieten, die man dann vielleicht schon komplett einrichten kann.

Warum sollte die Bundeswehr Ihnen irgendwo eine Wohnung bezahlen, wenn Sie doch in der Kaserne ein eigenes Bett und sogar einen Spind haben?

Wenn man SAZ ist kann man sich den dienstlichen Umzug bezahlen lassen und man kann sich sogar Wohnungen von der Bundeswehr (so es diese denn an dem Standort noch gibt) anbieten lassen oder sich selber um eine Wohnung kümmern.

Lenni

Zitat von: KlausP am 02. Mai 2011, 15:30:22
Zitat... oder ob das alles vom Bund geregelt wird wenn ich dort angebe das ich eine Wohnung brauche...

Das interessiert die Bundeswehr wie die wasserstandsmeldung des Sambesi von vorletzter Woche - also überhaupt nicht. Ihnen wird durch die Bundeswehr ja eine dienstliche Unterkunft kostenlos bereitgestellt - nämlich in der Kaserne. Und Sie kriegen sogar kostenlos was zu essen, 3 mal am Tag - nämlich in der Kaserne. Was Sie sonst mit Ihrem Wehrsold machen interessiert die Bundeswehr auch so gut wie nicht.

Danke für die Schnelle Antwort, ein Freund von mir meinte Gestern zu mir (er steckt quasi in der selben Position, hat aber heute in Wesel angefangen) das er seine Unterkunft sprich miete die er für eine Wohnung hier gestellt bekommt, das kam mir schon recht "Großzügig" vor deshalb dachte ich mir frage ich lieber einmal im Forum nach.

Hei-Ko

Hatte der Freund denn vorher schon besagte Wohnung, sprich einen eigenen Hausstand?

Lenni

Ja hatte er, wurde aber bezahlt weil er Arbeitslos war..

Ich weiß ja das ich dort mein eigenes Bett und sogar Spind habe :-)
Aber ich denke das ich natürlich auch an Wochenenden zu meinen Freunden ab und zu in die Heimat möchte :)
Und dort wäre ich ja dann auf der Straße .. Aber dann bin ich da wohl auf mich allein gestellt und muss schauen was ich kriegen kann.

KlausP

Zitatdas er seine Unterkunft sprich miete die er für eine Wohnung hier gestellt bekommt

Das ist ja ws ganz anderes. Da bezahlt die Unterhaltssicherungsbehörde einen Teil der Mietkosten, wenn er die Wohnung schon einige Zeit vor seiner Einberufung angemietet hatte. Das interessiert die Bundeswehr aber auch nur für den Fall, dass er nicht mehr zum Empfang von USG-Leistungen berechtigt ist. Dann muss sie nämlich die Unterhaltssicherungsbehörde benachrichtigen. Diese sitzt in der Regel beim Landkreis oder bei größeren Städten in deren Verwaltung, hat also mit der Bundeswehr auch wieder nichts zu tun.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko

Meinen Sie nicht, dass Sie mit Ihrem Vater sprechen können? Es sollte doch wohl kein Problem sein Sie in Ihrem alten Zimmer für ein paar Wochenenden im Monat wohnen zu lassen.

Lenni

Ok, dann weiß ich Bescheid, eine andere Frage vllt noch damit ich absolute Ruhe habe,
Ich habe Heute bescheid gegeben und werde nun eine Einladung zur Untersuchung / Musterung eingeladen,
schaffe ich das alles mit den gesamten formalitäten so das ich am 01.07 antretten kann oder zieht sich das alles noch?

KlausP

Wenn Sie sich "nur" als FWDL verpflichten wollen, dürfte dem nichts entgegenstehen - eine Musterung mit dem Tauglichkeitsgrad "verwendungsfähig" natürlich vorausgesetzt. Ihre Einberufung kann das KWEA ja im Anschluß an die Musterung gleich selber veranlassen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Lenni

Zitat von: HeikoG. am 02. Mai 2011, 15:45:38
Meinen Sie nicht, dass Sie mit Ihrem Vater sprechen können? Es sollte doch wohl kein Problem sein Sie in Ihrem alten Zimmer für ein paar Wochenenden im Monat wohnen zu lassen.

In einer normalen Familie bzw einem normalen Vater dem was an seinem Sohn liegt sollte das normal möglich sein, da haben Sie Recht,
es wäre so natürlich der Beste weg für miech bzw eine gute Hilfestellung. Man muss ja auch bedenken das, ich sag jetzt einfach mal 700 Euro
zum leben mit einer eigenen Wohnung fast nicht reichen können, wenn man ein auto, handy, miete und vllt noch Internet haben möchte, aber das eine
hat man nunmal und das andere will man, natürlich werde ich Versuchen noch Ihre antwort zu versuchen und hoffe das man sich so einigen kann.

Hei-Ko

Ok wollte jetzt nicht unbedingt tief in Ihre Familiensituation gucken. Haben Sie eine Freundin? Vielleicht könnte man dann ja überlegen ob man sich die Miete nicht teilt. Oder übers Wochenende bei dem besten Freund unterkommen, der wird sich sicherlich auch freuen, ein wenig an der Miete zu sparen. Vorausgesetzt natürlich derjenige hat auch Platz.

Lenni

Zitat von: KlausP am 02. Mai 2011, 15:48:55
Wenn Sie sich "nur" als FWDL verpflichten wollen, dürfte dem nichts entgegenstehen - eine Musterung mit dem Tauglichkeitsgrad "verwendungsfähig" natürlich vorausgesetzt. Ihre Einberufung kann das KWEA ja im Anschluß an die Musterung gleich selber veranlassen.


Dankeschön, dann bin ich ja schon mal beruihgt das alles Zeitlich klappen  kann mit der vorraussetzung der verwendungsfähigkeit.



Vielen Dank Klaus und Heiko für die schnellen Antworten!

Lenni

Hm schwer Heiko, aber ich kann ja auch am Wochenende in der Kaserne bleiben oder muss ich diese am Wochenende verlassen?
Denke ja mal das man ja mit den Kameraden außerdienstlich nur am Wochenende was unternehmen kann und in der Kaserne bleiben darf.

KlausP

Zitat... ich kann ja auch am Wochenende in der Kaserne bleiben oder muss ich diese am Wochenende verlassen?

Nein, müssen Sie nicht.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen