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KZH wegen Bandscheibe und jetzt.....

Begonnen von Mumppel, 11. Mai 2011, 14:06:31

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Mumppel

Tag Kameraden,
nachdem ich mich jetzt im I-net bisschen umgesehen hab zu meinem Thema, hab ich mich entschlossen mich hier im Forum anzumelden.
Ich weis dieses Thema "was man machne kann wenn man KZH ist" wurde bestimmt schon 1000x durchgekaut  ::)
Denoch möchte ich mal die Thematik meines Problems erzählen

Habe Probleme mit der Bandscheibe und war am Wochenanfang beim Doc, dieser hat mir Schmerztabletten gegeben ein Rezept für Physio und eine
Überweisung zur Kernspinn der Bandscheibe. Der Doc hat mich MSG bis Ende des Monats geschrieben, nochdazu darf ich nichts heben was über 5 Kilo wiegt.
Zu guter letzt war ich wiederbestellt in der Wochenmitte. Den Termin zur Kernspinn habe ich erst für Ende des Monats bekommen.
In der Wochenmitte war ich wieder beim Doc und der war nicht erfreut das ich erst zum Ende des Monats den Termin zur Kernspinn hab,
deshalb hat mich der Doc 14 Tage also bis zur Kernspinn KZH geschrieben.
Soweit zur Vorgeschichte.
Was darf ich jetzt in der KZH Zeit alles machen weil Bettlägerich bin ich nicht und bis auf meinen Rücken gehts mir gut.
Z.B: Ich würde halt gerne mit dem Zug zu meiner Freundin am Wochenende fahren. Und nicht die ganze Zeit in der Bude hocken.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe und falls es im falschen Thread sein sollte bitte ich um Verzeihung  ;)

KlausP

Ihr Disziplinarvorgesetzter hat Ihnen auf Empfehlung des Truppenarztes die Genehmigung zum Aufenthalt außerhalb des Standortes erteilt. Auf dieser Genehmigung steht, wo Sie sich aufzuhalten haben, weiterhin Ihre Erreichbarkeit und wann Sie sich wiederzum Dienst in der Einheit oder im SanBereich zu melden haben. Nur der Disziplinarvorgesetzte kann diese Genehmigung ändern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Grundsätzlich gilt: man darf machen was a) nicht ausdrücklich verboten ist und b) den Heilungsprozess nicht behindert oder eventuelle Symptome u.U. verschlimmern könnte
Erreichbar muss man halt sein (wie Klaus sagte), eventuell der Kaserne Handynummer mitteilen oder telefonnummer der Freundin

Im speziellen Fall würde ich sagen: natürlich darfst Du Deine Freundin besuchen, es sei denn sie will Dich schwer arbeiten lassen (Schränke verrücken oder so)  ;)
Wenn man´s jetzt noch ganz genau nimmt darf Deine Reisetasche nicht mehr als 5 kg wiegen  ;)
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

Mumppel

Vielen, vielen dank für die schnellen Antworten.
An KlausP:
Ich habe vergessen zu erwähnen das ich nicht mehr verpflichtet bin in der Liegenschaft zu wohnen , ich besitze auch keine Stube.
Ich wohne im Nachbarort, weis nicht ob die Information noch was hilft bei meiner Sache.
Mein Disziplinarvorgesetzter hat meine Handynummer so wie Anschrift und auch die Festnetznummer  8)
Melden muss ich mich nicht direkt ich komme halt zu dem Zeitpunkt wieder Pünktlich zum Dienst wie es auf dem Krankenmeldeschein steht.
Leider gibt es bei uns solche Gehnemigungen nicht wo drauf steht wo man sich aufhalten darf.

An Schlammtreiber:
Das wird eng mit nur 5 Kilo gepäck ;D
Wobei ich nicht mit Rucksack unterwegs wäre sonder mit nem Rolli den ich hinter mir her ziehe :D
Nachdem meine Freundin fast 200 klm weg wohnt seh ich sie nicht oft
und ich hatte ihr gesagt das ich das WE endlich wieder kommen könne  ;)

Aber ich bin wirklich dankbar für die schnellen und hilfreichen Antworten ich würde nämlich ausflippen wenn ich 14 tage in meiner Bude hocken müsste.

ulli76

Bei uns in der Einheit wird fein säuberlich unterschieden, ob kzH mit Aufenthalt am Wohnort oder Aufenthalt nach freier Wahl (muss ich als Truppenarzt auch teilweise mit auf dem Krankenmeldeschein vermerken, was ich empfehle.)

Die Frage ist natürlich, ob es für deinen Rücken so gut ist, wenn du 200km Zugfahrt ggf. inclusive Umsteigen und Gepäckschleppen auf dich nimmst (nicht an jedem Bahnhof gibt es die Möglichkeit, einen Aufzug zu den Gleisen zu nutzen, bzw. die Gepäckbänder funktionieren oft nicht und in den Zug muss das Gepäck ja auch irgendwie kommen).
Da könnte man glatt auf die Idee kommen, dass du auch, zumindest stundenweise z.B. eine Innendiensttätigkeit auszuüben.

Was auch passieren kann, ist dass ein früherer Kernspintermin frei wird- wäre blöd, wenn du den nicht wahrnehmen könntest, weil du bei deiner Freundin bist.

Sprich mit deinem Chef ab, was er genehmigt, dann gibt es auch keinen Ärger.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatIch habe vergessen zu erwähnen das ich nicht mehr verpflichtet bin in der Liegenschaft zu wohnen , ich besitze auch keine Stube.

Das ist vollkommen irrelevant.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mumppel

An klausP:
Danke jetzt bin ich auch wieder ein wenig schlauer über dieses Thema  :D
Aber wo sollte ich dann hin wenn der Spieß sagt er lässt mich nicht nach Haus?
Muss ich da im schlimmsten fall ins Cafe viereck  :-\

An ulli76:
Danke für deine Antwort  ;)
Umsteigen müsste ich nicht und wegen gepäck mach ich mir keine Sorgen,
nimmt mir meine Freundin ab wenn ich am Bahnhof ankomme und zum Bahnhof werde ich gefahren  ;D
Ich wills natürlich nicht auf Teufel komm raus provozieren.
(Nachdem ich im September eh ausscheide könnte mir das auch alles egal sein)
Und ich will ja nicht 14 Tage bei ihr bleiben, das würde ich mich selber garnicht trauen  :o
Nur das ein Wochenende FR auf SO  ;) DstSchluss ist bei uns Freitags 1230
Noch ne andere Frage vll auch grad an ulli76, muss ich mich am Wochenende also bei mir
von Freitag 1230 bis Sonntag 0000 jetzt auch noch "fürchten" oder kann ich mein WE
im KzH Fall so gestallten wie ich möchte?
Natürlich ohne meine Bandscheibe zu belasten.
MKG

ulli76

Das kzH gilt durchgehend- du kannst quasi nicht vom kzH "frei nehmen"

Falls du keine Erlaubnis zum Aufenthalt zu Hause bekommst, wird die Einheit dir notfalls eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Ist aber bei Heimschläfern eher selten.
In deinem Fall geht es aber um die freie Wahl des Aufenthaltsortes. (kzH heisst ja krank zu HAUSE- nicht krank bei der Freundin)- Sprich mit deinem Chef.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mumppel

An ulli76:
Jawohl wird gemacht  ;)
Wird sich drüber zwar nicht freuen wenn ich ihn das frage, weil er eh scho angepisst war,
aber mein Gott fragen kostet nichts und wenn schon.

Danke an alle  ;D

miguhamburg1

Und noch eine Antwort auf Ihre Frage an Klaus: Ihr Spieß hat Ihnen bezüglich des Aufenthaltes beim KzH weder etwas vorzuschreiben, noch zu verbieten. Das darf einzig Ihr DV - der sich seines Spießes allerdings als Sprachrohr bedienen könnte...

Mumppel

Hallo Kameraden,
Freitag vormittag bin ich zum Einkaufen zu Fuß, muss ja was zum Essen im Kühlschrank haben
und genau als ich unterwegs war rief mich ein Kamerad an (StGefr) und sagt er steht mit einem
Oberfähnrich vor meinem Haus und wollte mal nach mir schauen weil sie grade
"Milch gekauft hätten und eh auf dem Weg waren" als ich am Handy den OFr drauf ansprach ob
der Spieß sie damit beauftragt hätten mir hinterher zu spionieren stammelte der OFr nur rum das
sie ja wirklich nur beim Milchkaufen waren und warum ich drausen wäre den ich bin doch KzH  >:(
Darauf sagte ich ihm das ich nich Bettlägerich sei und ich auch was zum essen brauche und
Spazieren gehen gut für meinen Rücken ist anstatt die ganze Zeit durch Sitzen meinen Rücken zu belasten,
daraufhin sagte er nichts mehr und wünschte mir ein schönes WE....
Dann ne e-mail vom SG ich sollte die kommende Woche daheim bleiben und nicht vor die Haustür da mich die Woche noch was erwarten würde.

Also ich finde das schon ein wenig dreist...

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