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Wechsel in den ÖD mit Z-Schein. Wie werden die Übergangsgebührnisse berechnet?

Begonnen von Besserheutealsmorgen, 15. Mai 2011, 19:38:39

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Besserheutealsmorgen

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen, der sich in der gleichen Situation befindet oder bereits mitten in der Ausbildung ist?
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin SaZ12, werde zur Zeit mit A8z besoldet und meine Dienstzeit endet am 31.08.2011. Am 01.07.2011 beginne ich eine Ausbildung (3-jähriges Studium) im Öffentlichen Dienst, die Einstellung erfolgt mit dem Zulassungsschein. Jetzt meine Fragen: Wie wird mein Gehalt ab dem 01.09.2011 zusammnegesetzt? (Wenn es geht bitte mit einem konkreten Beispiel). Wie sieht es mit dem Familienzuschlag und dem Kindergeld aus, wer zahlt es aus, die neue Behörde oder WBV? Und was passiert mit den Übergangsgebührnissen ab dem 01.07.2014 wenn meine Ausbildung zu Ende ist und ich mit A9 einsteige? Ich meine, ich hätte ja noch bis zum 31.08.2014 zwei Monate Anspruch auf ÜG? Und wie sieht es mit PKV aus, kann ich für die Zeit der Ausbildung in einen Ausbildungstarif reinkommen?
Vielen Dank im Voraus!

Zebra

Wieso fragst du das Alles nicht deinen BFD - Berater?

Oder war dieser nicht in der Lage dir darauf zu antworten?


MkG

Zebra

besserheutealsmorgen

Hallo!
Das ist ja das Problem, ich habe mittlerweile drei verschiedene Antworten. Auf dem Seminar wird eins erzählt, BFD-Berater erzählt dann etwas anderes und die WBV ganz anders. Deshalb wollte ich auch jemanden fragen, der schon mitten in der Ausbildung ist, der müsste es ja wissen, was er so im Monat verdient, aber irgendwie finden ich keinen, der mir eine verlässliche Auskunft geben könnte.

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