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Übergangsgebührnisse nach Ablösung vom Studium

Begonnen von Tamiel, 27. Mai 2011, 16:10:54

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Tamiel

Grüß Gott,

ich habe eine ziemlich spezielle Frage und da der mir zugewiesene Sozialberater sich jetzt 1 Woche im Urlaub befindet, hoffe ich hier eine Antwort zu erhalten.

Ich bin zur Zeit SaZ 5 und scheide in absehbarer Zeit aus der Bundeswehr aus, ich war zuvor in einem Studium des Bundeswehr (Offizierlaufbahn) und wurde dort nach einer fehlgeschlagenen Drittprüfung vom Studium abgelöst und warte nun ganz normal auf mein DZE. Nun wurde mir von verschiedenen Kameraden mitgeteilt, mit einer Ablöse vom Studium würden jegliche Ansprüche auf Abfindung/Übergangsgebührnisse nicht werden.

Stimmt dies? Ich hatte vor Beginn der Offizierlaufbahn bereits 3 Jahre als SaZ gedient, dann 17 Monate studiert und abgelöst worden...

Mit kameradschaftlichen Grüßen...

KlausP

Im Soldatenversorgungsgesetz habe ich auf die Schnelle zu dem konkreten Problem nichts gefunden, bitte selber mal ergoogeln. Meiner Meinung nach dürfte dafür auch nicht der Sozialberater sondern der BFD-Berater zuständig sein, oder meinten Sie den?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tamiel

Ich wurde bisher immer an den Sozialberater verwiesen, aber BFD erscheint mir recht schlüssig. Google ansich konnte mir nicht weiterhelfen, offenbar ist das Problem zu speziell... wobei ich mir das eigtl nicht vorstellen kann.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

KlausP

Aber den Gesetzestext des Soldatenversorgungsgesetzes haben Sie gefunden? Bei mir gibt dieses Stichwort 180.000 Ergebnisse.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tamiel

Im SVG habe ich ansich nur Gründe für den Erhalt der Übergangsgebührnisse gefunden, da ich mir nichts zu Schulden kommen lasse. Ich werde auch nicht nach § 55 SG entlassen, geschweige denn wird meine Dienstzeit verkürzt oder ähnliches, ich scheide nach der Ablöse vom Studium ganz "normal" zu meinem fristgerechten Termin als SaZ 5 aus der Bundeswehr aus. Zumindest habe ich dies im SGV/SG so verstanden.

Rollo83

Ohne es genau zu wissen würde ich sagen ihnen steht BfD etc. wie einem SAZ 4 zu.
Aus welchem Grund sollten sie kein Entlassungsgeld bekommen wenn sie ganz normal nach ihrer Dienstzeit ausscheiden.

KlausP

Und etwas Anderes hätte ich vermutlich auch nicht gefunden. Also: BFD kontaktieren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Ist denn die Entlassung als SaZ 5 schon verfügt? Wenn ja bekommen Sie die Leistungen eines Z4.
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