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Mit Vorstrafen zur Bundeswehr als Uffz?

Begonnen von Stabsuffz93, 03. Juni 2011, 12:50:45

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Stabsuffz93

Hallo liebe Forengemeinde

Ich habe folgendes anliegen, und zwar möchte ein Freund von mir wirklich gerne als Uffz zur Bundeswehr. jetzt sieht es nur so aus das er ca. 6 anzeigen hat, darunter 3 wegen gefährlicher Körperverletzung und 3 wegen Diebstahl.
wie stehen die chancen für ihn doch noch zur bundeswehr zu kommen?

Ich hoffe auf zahlreich hilfreiche antworten

Mit freundlichen Grüßen

Timid

Das kommt darauf an: Geht es um Anzeigen, oder wurde er verurteilt?

Wenn es um Anzeigen geht, wird man wohl ein Urteil abwarten, bevor man ihn gegebenenfalls einstellen würde.

Wurde er verurteilt, hängt es wieder von den Strafen ab. Ab einem gewissen Strafmaß handelt es sich um ein automatisches Einstellungshindernis.
Ist er unter diesem Maß, heißt das aber trotzdem nicht, dass er eingestellt würde. 6 Taten, davon dreimal gefährliche Körperverletzung - in so einem Fall dürfte die Bewerbung relativ aussichtslos sein. Er kann es natürlich probieren, aber die Möglichkeit dürfte er sich selbst verbaut haben ...
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KlausP

#2
Die Anzeigen sagen erstmal nicht so viel aus, ob er angenommen wird oder nicht, sondern erst die Verurteilungen und damit mögliche Vorstrafen. Zumindest wird sich aber eine Entscheidung so lange verzögern, bis die entsprechenden Verfahren abgeschlossen sind. Sollte er wegen der genannten Delikte bestraft werden, sieht es meiner Meinung nach finster für ihn aus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

mich würd mal intressieren was der Psychologe am Znwg zu sagen hätte bei so einer Vorgeschichte

Stichwort charakterliche Eignung....

Von jugendlichem Leichtsinn kann in diesem Fall wohl keine Rede sein  ::)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Stabsuffz93

also er hatte bisher eine Verurteilung, 50 Sozialstunden. eine weiteres Urteil steht noch aus da die Anzeige noch läuft.

Mr. O'Donnell

Ethisch und hummanitär gesehen, hoffe
ich persönlich, dass daraus nichts wird...

Zitatmich würd mal intressieren was der Psychologe
am Znwg zu sagen hätte bei so einer Vorgeschichte

Stichwort charakterliche Eignung....

Genau das würde mich auch interessieren...
Tell me and I forget.
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(Benjamin Franklin)

KlausP

ZitatEthisch und hummanitär gesehen,

geht's auch 'ne Nummer kleiner?  ::) 8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mr. O'Donnell

Ja man;
ich hätte auch schreiben können:

''meiner Meinung nach...''
;)

_ _ _
...sowas kommt von 3 Jahren Philosopie  8)
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miguhamburg1

Ich frage mich wirklich, wie jemand, der das rechtsstaatliche Gewaltmonopol grob verletzt hat, überhaupt auf die Idee verfâllt, in der Bw Dienst tun zu wollen...

Elektroniker

Naja wenn man sich jetzt mal die Dienstvorschriften durchliest findet man sehr schnell Passagen in etwa so: Der Soldat hat sich an die Gesetze zu halten und darf nichts tun um dem Ansehen der BW zu schaden.

Meine ganz persönliche Meinung:
Bei Einstellung einer solchen Person ist die Gefahr sehr hoch das man die Bundeswehr als Resozialisierungsstelle sehen könnte.

Fazit (Persönlich) : Keine Chance auf Einstellung, da man nie sicher gehen kann das sich die Person im Griff hat und daraus gelernt hat.

SkyKing

Moin Moin

Meiner Meinung nach verhält es sich so, dass durch die Anzahl der Straftaten mit weiteren Ausrutschern
zu rechnen ist (Welcher Art auch immer)!!!

Und ich persönlich hätte sehr große bedenken mit einem solchen Kameraden ggf in einen Auslandseinsatz zu gehen!!!

Mfg

Timid

Nur sollte man bitteschön im Hinterkopf behalten, dass wir hier erstmal nur von Anzeigen sprechen, noch nicht von Verurteilungen! Im Moment hat er 50 Sozialstunden (wegen welchem Vergehen auch immer) erhalten - das ist noch lange kein Einstellungshindernis.

In den übrigen Fällen ist er, solange er nicht verurteilt wurde, als unschuldig anzusehen. Dementsprechend werden die Anzeigen wohl erst dann relevant, wenn sie zu einem Urteil führen.

Bis dahin wäre er erstmal nur ein Bewerber, gegen den eine Anzeige läuft, und dessen Bewerbung erst nach Prozessende endgültig bearbeitet werden würde.


Sollte er allerdings in den 6 Fällen für schuldig befunden und verurteilt werden, dann würde er höchstwahrscheinlich nicht zum Soldat ernannt werden.
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miguhamburg1

@ Timid: Sie beschreiben korrekt den Gang der Dinge. Solange über die Anzeigen nicht abschließend - wie auch immer - entschieden ist, würde die Bewerbung auf Eis liegen.

Dennoch ist es seltsam, dass jemand offenbar in kurzer Zeit sechs Anzeigen sammelt, die ja auch nicht alle willkürlich und aus heiterem Himmel kommen. Und allein aufgrund dessen, dass dieser Nämliche offenbar aus seiner Verurteilung zu Sozialstunden wenig gelernt hat, dürfte nicht automatisch zu einem Eonstellungshindernis, wohl aber spätestens beim Psychologen zur Ablehnung führen. Und zwar wegen charakterlicher Mängel.

Timid

Zitat von: miguhamburg1 am 04. Juni 2011, 16:44:51Dennoch ist es seltsam, dass jemand offenbar in kurzer Zeit sechs Anzeigen sammelt, die ja auch nicht alle willkürlich und aus heiterem Himmel kommen. Und allein aufgrund dessen, dass dieser Nämliche offenbar aus seiner Verurteilung zu Sozialstunden wenig gelernt hat, dürfte nicht automatisch zu einem Eonstellungshindernis, wohl aber spätestens beim Psychologen zur Ablehnung führen. Und zwar wegen charakterlicher Mängel.

Wie gesagt: Bis zum Beweis der Schuld (und entsprechender Verurteilung) ist der Verdächtige erstmal als unschuldig anzusehen.

Und da für mich zumindest aus den oben genannten Fakten nicht wirklich klar ist, wie da jetzt wirklich der Stand der Dinge ist (6 Anzeigen + ein laufendes + ein abgeschlossenes Verfahren? 6 Anzeigen, von denen erst über eine entschieden ist? Oder 6 Anzeigen, wobei es in einem Fall ein Urteil gab und in einem eine Verhandlung läuft - was ist dann mit den 4 übrigen Anzeigen?), halte ich mich lieber zurück mit Mutmaßungen über den Charakter oder das "Lernen" des Betreffenden ...


Anders formuliert, an den Threadersteller: Wie ist denn da jetzt der Sachstand?
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miguhamburg1

Lieber Timid, ich spreche hier nicht von einem juristischen Einstellungshindernis. Doch selbst, wenn aus keiner der sechs Anzeigen eine relevante Verurteilung erfolgte, müsste diese Person schon verdammt guteBegründungen liefern, warum er mindestens siebenmal so in Straftaten involviert war, dass es zu Anzeigen und zumindest einer Verurteilung kam...
Und: Ich lasse hier mal meine Erfahrungen und Kenntnisse aus dem BwPersonalgeschäft sprechen: Das wird spätestens beim Psychologen nichts - und das passiert auch schon bei der Hälfte derAnzeigen!

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