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Wiedereinstieg in den Dienst

Begonnen von Pennyw1se, 04. Juli 2011, 14:02:33

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Pennyw1se

Hallo zusammen

ich habe folgendes Problem.

Bin aktuell 25 und war mit 18 beim Bund. Habe den GWD angefangen habe mich aber ausmustern lassen nach 3 monaten weil ich einfach noch nicht reif genug im Kopf war und noch ein Kleinkind.

Nun mit 25 würde ich sehr sehr gerne wieder zurück. Habe FOR aber leider keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Habe in 2 Wochen eine Termin mit einem Wehrdienstberater aber bin schon ganz hibbelig. Er meinte das das kein Problem sei, aber ich wurde unehrenhaft entlassen usw.

Würde so so gerne wieder zur Bundeswehr und mich verpflichten. Egal welche Laufbahn. Am liebsten im Heer.

Wie schätzt ihr da meine Möglichkeiten ein und muss ich nochmal die normale Musterung durchlaufen ?

Mfg

schlammtreiber

In dem Posting steht soviel Blödsinn und solche Widersprüche, dass Dir hier keiner dazu etwas belastbares sagen können wird.
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Pennyw1se

ok wo ist der Blödsinn und wo ist auch nur ein Widerspruch ?

Mfg

Pennyw1se


KlausP

Zitat... Habe den GWD angefangen habe mich aber ausmustern lassen nach 3 monaten..

Zitat... aber ich wurde unehrenhaft entlassen usw.

Das ist der erste Widerspruch. "Ausmustern lassen" sollten Sie mal erläutern und dann "unehrenhaft entlassen".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pennyw1se

Ok also ausmustern "lassen" bedeutet in dem Zusammenhang das ich während der Dienstzeit gesagt habe ich halts hier nicht aus und einfach nur weg wollte.Nach diversen Gesprächen und Anträgen wurde ich vorzeitig entlassen. Weil ich (so seh ichs mittlerweile) einfach zu unreif und jung war.

Und unehrenhaft entlassen stand nunmal einfach auf dem Schreiben von vor 7 Jahren, was hier neben mir liegt.

KlausP

Ich habe schon etliche Entlassungsverfügungen selber für meinen KpChef geschrieben und mindestens genauso viele gelesen. Von "unehrenhafter Entlassung" war dort niemals die Rede sondern immer nur die Formel

"Hiermit entlasse ich Sie gemäß § xyz Wehrpflichtgesetz (oder Soldatengesetz) mit Ablauf des (Datum) aus der Bundeswehr.

Begründung: ..."

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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pennyw1se

Naja wie auch immer geht ja auch nicht um die genaue Wortwahl sondern viel mehr darum ob man dann überhaupt nochmal eine chance hat.

Hab halt viel tara gemacht um da raus zukommen nach dem Motto "Ich halt das hier nicht aus, psychischer Druck etc pp."

Obwohl ich in Wirklichkeit einfach nur "keine Lust" mehr hatte.

Und darüber ärger ich mich schon seit Jahren das ich eben damals so dumm war.

Daher die Frage kann man nach so einer Geschichte überhaupt nochmal reinkommen ? :(

mailman

Wenn das auch so in der Akte steht, wird so ohne weiteres kein weiterer Dienst mehr möglich sein.

wolverine

Wäre auch grob rechtswidrig wen so etwas auf einer Entlassungsverfügung gestanden hätte!
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KlausP

#10
ZitatNaja wie auch immer geht ja auch nicht um die genaue Wortwahl sondern viel mehr darum ob man dann überhaupt nochmal eine chance hat.

Doch, genau darum geht es. Wenn man schon solche Äußerungen in den Ring wirft, sollte man auch damit rechnen, dass das jemand in der Luft zerreisst.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Semper Communis
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Pennyw1se

Ja  ;)

dann ging es um die genaue Wortwahl dann entschuldige ich mich dafür. Aber naja wirklich zu helfen scheint ja trotzdem leider niemand.

Ausser "Wenn das auch so in der Akte steht, wird so ohne weiteres kein weiterer Dienst mehr möglich sein."

dabei is nur das komische genau das dachte ich auch. Aber genau das habe ich vorhin dem wehrdienstberater am Telefon erzählt und er meinte ach das ist kein Problem (so nach dem Motto).

Will unbedingt wieder zur Bundeswehr und diesmal RICHTIG. Bin hochmotiviert und hoffe einfach durch die blöde aktion von damals das ich mir nicht den weg komplett verbaut hab.

Ertrage nur nicht 2 wochen hier rumzusitzen bis zum Termin und nicht zu wissen was ist und habe einfach gehofft hier könnte man mir eventuell genaueres sagen.

mfg

KlausP

Das kann niemand hier genau  sagen, weil keiner weiss, was genau in Ihrer Entlassungsverfügung steht.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Sorry aber was hast du die letzten sieben Jahre gemacht, wenn du in der Zeit nicht mal eine Ausbildung geschafft hast?
Solche oder so ähnliche Fragen könnten dir auch im ZNGW gestellt werden.
Mit viel Glück bekommst du vier Jahre Mannschaften und dann ist wieder Schluss mit Bundeswehr und du hast nichts erreicht für deine Zukunft, außer noch vier Jahre älter zu sein.


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