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Komische Sache

Begonnen von Manila, 08. Juli 2011, 14:14:14

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KlausP

Okay. Hab mir den Eingangspost jetzt auch noch mal genauer durchgelesen und verstehe den TE beim besten Willen nicht mehr.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Mal ne ganz blöde Frage. seit wann kann man so ohne weitere "kündigen".

Hängt das mit der Reform zusammen oder wird da bei FWDL eine ausnahme gemacht?
MkG Flex
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mailman

So wie ich das verstanden habe kann man beim neuen FWD innerhalt der ersten 6 Monate aufhören.

KlausP

So legt es das "Wehrrechtsänderungsgesetz 2011" fest. Das gilt aber mMn nur für FWDL, nicht für SaZ.
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ulli76

So wie ich das verstanden hab, gilt das seit neuestem sowohl für FWDL als auch SaZ. Aber halt erst ab 1.7.

Deswegen sag ich ja, dass der TE Glück hatte, dass sein Antrag durchgegangen ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Die "Kündigung" kann ausgelegt werden als Entlasungsantrag/ Antrag auf Dienszeitverkürzung und dem ist eben stattgegeben worden.

"Die Aussage: "Die Stadt werd´ ich jetzt ´mal bluten lassen" kann durchaus als Antrag einer allgemeinen Leistungsklage verstanden werden!"  :D Sorry, Juristenhumor.
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Flexscan

ok das mit den 6 Monaten hab ich jetzt soweit verstanden.

Heisst das dann auch das er definitiv ganz draussen ist oder müssen trotzdem dann die 6 Monate Grundwehrdienst absolviert werden wie früher?

Haha Frank  :D ;) netter Zaunpfahl *g*
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KlausP

Nein, er kann innerhalb der ersten 6 Monate jederzeit und ohne Angabe von Gründen gehen.
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Flexscan

MkG Flex
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miguhamburg1

@ Flexscan, da es keinen Grundwehrdienst mehr gibt, kann es auch kein "Nachholen" Desselben geben, wenn ein FWDL kündigt.

Flexscan

Schon logisch Migu

Meine Gedanken gingen dahingehend, das man sich ja freiwillig meldet. Halt nich die 6 Monate sondern + Monat x.

Und da die Wehrpflicht als solche lediglich ausgesetzt, aber nicht abgeschafft ist, war halt die Überlegung dann halt nur die 6 Monate ohne Verlängerung kündigt man. Man hat sich ja schließlich freiwillig gemeldet.

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Manila

Zitat§ 61 Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes
(1) ...
(2) Während der Probezeit des freiwilligen Wehrdienstes nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes kann die Soldatin oder der Soldat zum 15. oder zum Letzten eines Monats entlassen werden. Die Entlassungsverfügung ist ihr oder ihm spätestens zwei Wochen vor dem Entlassungstermin bekannt zu geben. Auf schriftlichen Antrag der Soldatin oder des Soldaten ist sie oder er während der Probezeit jederzeit zu entlassen.(3) ...
(4) ...

nach ein bisschen suchen hab ich folgendes gefunden, heißt das jetzt das ich bspw. am montag mit einem entsprechenden antrag sofort entlassen werden kann?

ulli76

#27
Das gilt aber erst ab dem 1.7.!
Außerdem versteh ich dein Problem nicht: Du hast nen Antrag gestellt, dass du zum 31.7. entlassen wirst, dem wurde statt gegeben.
Das sind noch 3 Wochen oder so hin und deine Ausbildung beginnt zum 1.8..

Also WO liegt das Problem?
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Manila

richtig, also würde es ja gehen? haben ja schließlich schon den 09.07.

Manila

Aus folgendem Grund, da noch ein paar Dinge bezüglich der Ausbilung und andere Sachen zu erledigen wäre.

Finanzamt
Bank
Wohnung
Führerschein
etc.

und ich kann net bspw. Montag in den Dienst gehen, Dienstag Sonderurlaub nehmen, Mittwoch wieder Dienst und so weiter... und deswegen will ich eine sofortige entlassung

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