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Beschwerderecht

Begonnen von DavidS, 14. Juli 2011, 18:02:00

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DavidS

Hallo alle zusammen ich wollte mich von FWDL 23 auf SAZ 4 Mannschaften weiterverplichten lassen. Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Muss ich für die Laufbahn der Mannschaften ein Deutsches Sportabzeichen ablegen ?
2. Ist mein S1 Fw dazu verpflichtet diesen SAZ Antrag weiterzuleiten ?
3. Ist es ein Beschwerdegrund wenn der S1 den Antrag einfach nicht weiter schickt ?

ich würde mich sehr über ein paar Antworten freuen Mit freundlichen Grüßen David.

KlausP

Zitat1. Muss ich für die Laufbahn der Mannschaften ein Deutsches Sportabzeichen ablegen ?

In welchem Dienstmonat sind Sie? Jeder FWDL/SaZ/BS hat ein Mal im Jahr das DSA abzulegen, dazu ist ihm in der Regel während der Dienstzeit die Möglichkeit einzuräumen

Zitat2. Ist mein S1 Fw dazu verpflichtet diesen SAZ Antrag weiterzuleiten ?

Ja.

Zitat3. Ist es ein Beschwerdegrund wenn der S1 den Antrag einfach nicht weiter schickt ?

Ja.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DavidS

Ich bin jetzt im 7. Dienstmonat. Ich wollte mich ja schon in der Grundausbildung verpflichten und da wurde mir gesagt das ich erst ab Uffz ein DSA machen muss also als vorraussetzung für die Verpflichtung und dass wurde mir von mehreren Kameraden bestätigt das Mannschaften kein DSA mitbringen müssen erst ab Uffz aufwärts.

KlausP

Haben Sie Ihren Spieß schon mal gebeten, beim S1Fw Druck zu machen? Oder hält der sich da raus?

Wer oder was hat Sie davon abgehalten, sich schon in der AGA zu verpflichten?

Haben Sie schon irgend etwas Schriftliches abgegeben?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DavidS

Ja der Spieß hält sich da raus und in der AGA war laut Zugführer die Zeit zu knapp wegen der 90/5 Untersuchung und ich habe hier einen kompletten scriftlichen Antrag abgegeben mit Tätigkeitsnachweis, Pol. Führungszeugnis, Schulzeugnis, und Qualifikationsurkunden. Ich hab schon alles abgegeben und der S1 sagt er schickt es ohne DSA nicht weg und ich habe in schon zwei mal gefragt.  MFG David

KlausP

Dann schreiben Sie eine Beschwerde. Personalangelegenheiten sind beschleunigt zu bearbeiten und weiterzuleiten und das DSA ist meiner Meinung nach kein Grund, den Antrag zurückzuhalten. Etwas anderes wäre es, wenn Sie es z.B. nach mehrmaliger Aufforderung nicht schaffen, ihre Zeugnisse oder die Geburtsurkunde beizubringen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DavidS

Ok das werde ich tun und ich danke ihnen vielmals für diese Informationen hat mir sehr weitergeholfen
Vielen Dank

Mit kameradschaftlichen Gruß David

sky051980

Hey bringt es etwas eine Beschwerde zu schreiben wenn eine saz Weiterpferpflichtung nicht durchgeht ?

BulleMölders

Da gegen ist meiner Meinung nach keine Beschwerde möglich, da es an der "Beschwer" fehlt.
Gegen den Ablehnungsbescheid des Antrags gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2

KlausP

Zitat von: sky051980 am 26. Januar 2013, 23:00:34
Hey bringt es etwas eine Beschwerde zu schreiben wenn eine saz Weiterpferpflichtung nicht durchgeht ?

Haben Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bekommen?

Wenn ja, von welcher Stelle?
Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfbelehrung? Wenn ja, dann steht darin doch klar, welches Rechtsmittel Sie bei wem einlegen können.

Im Übrigen haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Antrag auf Dienstzeitverlängerung positiv beschieden werden muss.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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